Es kam, wie es kommen musste. Wenn selbst der Bundesfinanzminister unmittelbar nach Verabschiedung einer Steuerreform mit Klagen gegen das neue Gesetzeswerk rechnet, darf man davon ausgehen, dass diese auch früher oder später beim Bundesverfassungsgericht eingehen.
Nun bedurfte es auch keiner großen Weitsicht, als Peer Steinbrück 2009 eine solche Prognose für die neuen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bestimmungen abgab, die bemerkenswerterweise deshalb nötig geworden waren, weil das Bundesverfassungsgericht den Status quo ante 2006 (wie auch bereits 1995) als verfassungswidrig verworfen hatte. Der Versuch, die verfassungswidrigen Passagen durch andere Vorgaben zu ersetzen, die mehr oder weniger zum gleichen Ergebnis führen, war schlicht zu einfach zu durchschauen: Anstatt die Werte von Betriebsvermögen deutlich zu niedrig anzusetzen sollten näherungsweise marktgerechte Werte dadurch fiskalisch entschärft werden, dass unter wenig anpsruchsvollen Bedingungen weitreichende Verschonungen für diese Form von Nachlässen oder Schenkungen gewährt wurden.
„Was bleibt?
Die Erbschaftsteuer, das Bundesverfassungsgericht und die chronisch unterdrückte Synopse steuerlicher Belastungen“ weiterlesen