Vom Ende der Rechtstaatlichkeit
Das polnisch-europäische Trauerspiel

Wer hätte das gedacht? Polen, das Land, das durch die großartige Revolution der SolidarnoÅ›c und anderer Kräfte der bürgerlichen Gesellschaft den Sozialismus abschüttelte, um sich der Demokratie zuzuwenden, befindet sich in einem Kulturkampf zwischen einem nationalistisch-autoritären und einem proeuropäisch-liberalen Lager, in dem Demokratie und Rechtstaatlichkeit langsam, aber sicher aufgerieben werden. Der Rest Europas steht ebenso rat- wie machtlos daneben. Ignorieren lässt sich das polnische Problem jedoch nicht, denn es wirkt verheerend auf die gesamte Europäische Union – und die hat bereits genug Schwierigkeiten.

Europas Volkswirtschaften scheinen zwar aktuell auf dem Wege der Besserung zu sein: Wachstum, Beschäftigung und der Außenwert des Euros legen wieder zu. Auch die politische Stimmung hat sich seit den glimpflich verlaufenen Wahlen in Österreich und den Niederlanden sowie der Wahl von Emmanuel Macron zum französischen Präsidenten entspannt. Und dank des Brexit-Debakels, das sich im Vereinigten Königreich andeutet, sowie der wenig verheißungsvollen Politikalternativen, die die Herren Erdogan, Putin und Trump anbieten, strahlt sogar die Europäische Union wieder ein wenig heller als zuletzt.

Trauen sollte man diesen Entwicklungen allerdings nicht allzu sehr. In Italien wackeln die Banken weiterhin bedenklich, während das Land gleichzeitig einen einsamen Kampf gegen die Schlepperbanden auf dem Mittelmeer, die immer mehr Flüchtlinge in das Land bringen, führt. Europa schaut hier zwar momentan weg (und in Deutschland mag vor der Bundestagswahl außer der AfD niemand das Wort Flüchtlinge in den Mund nehmen), aber die Probleme verschwinden dadurch nicht (vgl. hier). Und auch anderswo – wie etwa in Griechenland oder Portugal – ist die Lage längst nicht so gut wie die gesamt- (oder kern-?) europäische Stimmung.

Weitaus dramatischer als etwaige wirtschaftliche Schwächen oder die nicht enden wollenden Debatten um die Verteilung von Flüchtlingen ist für die EU jedoch die Entwicklung in Polen, auch wenn diese auf den ersten Blick nur das Problem eines einzelnen Lands zu sein scheint. Polens Entwicklung ist jedoch ein fundamentales europäisches Problem.

Zum einen sind die aktuellen Entwicklungen in Polen – auch – eine Reaktion auf europäische Entwicklungen, die breite (meist ältere) Teile der polnischen Bevölkerung wenig gutheißen, weil sie von den Vorteilen des Binnenmarkts nicht profitieren oder weil sie mit dem Gedanken fremdeln, dass Flüchtlinge per europäischer Umverteilung ins Land kommen sollen. Dies ist – wie schon in Großbritannien und anderen Ländern, in denen national-populistische Bewegungen anti-europäische Stimmung machen – kein schmeichelhaftes Zeichen für die EU.

Zum anderen ist die Europäische Union – allein schon durch ihre Konstruktion als ein Geflecht von völkerrechtlichen Verträgen – eine Rechtsgemeinschaft und beruht entscheidend auf der Einhaltung der „rule of law“ bzw. der allgemeinen Anerkennung der Rechtstaatlichkeit. Dies beinhaltet auch die Gewaltenteilung und mit ihr eine unabhängige Justiz sowie eine unabhängige Presse als unverrückbare Pfeiler jeder funktionierenden Demokratie.

Die von der Prawo i SprawiedliwoÅ›c (PiS) gestellte nationalkonservative polnische Regierung scheint aktuell jedoch weder von einer unabhängigen Justiz noch von einer unabhängigen Presse viel zu halten, sondern hintertreibt peu à peu deren demokratische Kontrollfunktion: nach der Besetzung vieler Redaktionen der Staatsmedien mit linientreuen Journalisten soll nun der Einfluss der Regierung auf die Landesrichterräte und das Oberste Gericht gestärkt werden.

Für die EU ist diese Vorgehensweise überaus heikel, weil zentrale Elemente der Rechtsgemeinschaft in Frage gestellt werden. Ist die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt, dann hat dies Rückwirkungen auf die Vertragsbeziehungen, da beispielsweise die Gefahr besteht, dass die Freizügigkeit nicht länger gewährleistet ist. So ist vorstellbar, dass die Gerichtsbarkeit einen – der derzeitigen Regierungslinie angenäherten – nationalen Einschlag bekommt, bei dem EU-Ausländer benachteiligt werden könnten. Auch die Aufgabenteilung zwischen nationaler Gerichtsbarkeit und EuGH bzw. die Anerkennung der Rechtsprechung des EuGH und der EU-Verordnungen in Polen mag zu einem Problem werden. Schon heute laufen 122 Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.

Weitaus schlimmer ist jedoch die Signalwirkung, die von Polens Sonderweg ausgeht, denn die polnische Regierung nimmt bewusst die Verletzung von Artikel 2 des EU-Vertrags in Kauf, der da lautet:

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Zwar mag man sich trefflich streiten, was genau unter Begriffen wie Gerechtigkeit und Solidarität zu verstehen ist, aber diese Diskussion ginge am eigentlichen Punkt vorbei. Ein hochkomplexes politisches Gebilde wie die EU kann nur dann funktionieren, wenn eine Wertebasis vorhanden ist, die Verhandlungen über konkrete Themen überhaupt erst aussichtsreich macht. Ohne eine solche Basis wird gerade die Abstimmung bei diffizilen, grenzüberschreitend relevanten Themen nahezu unmöglich. Deutlich wird dies u.a. an der Flüchtlingsfrage, die jenseits nationaler bzw. innenpolitischer und ökonomischer Interessenlagen auch ethische Fragen der Solidarität und – vor allem – Humanität beinhaltet. Dass diese Fragen schwierig zu beantworten sind und heftige Kontroversen auslösen können, ist unbestritten; ohne gemeinsame Wertebasis wird die Beilegung von Konflikten aber weiter verkompliziert oder sogar unmöglich.

Oder noch einfacher gesagt: Wofür, wenn nicht für die Lösung derartiger Koordinationsfragen, soll die EU denn da sein? Es ist ihr Wesenskern seit Anbeginn, denn Frieden und Wohlstand in Europa bedürfen einer gemeinsamen, koordinierten Anstrengung über Grenzen hinweg.

Ein Land, das daran kein Interesse hat, weil es meint, anderen Werten folgen zu müssen, muss sich fragen, welchen Sinn seine EU-Mitgliedschaft denn haben soll. Leider scheint manche nationalkonservative osteuropäische Regierungen diesen Zusammenhang nicht sehen zu wollen (vgl. auch hier) oder könnten sich zukünftig Polen zum Vorbild nehmen, wenn die polnische Regierung mit ihrem derzeitigen Kurs Erfolg hat. Zu fragen ist in diesem Zusammenhang, ob vielleicht die EU-Mitgliedschaft von Ländern wie Polen zu früh kam, denn offensichtlich bedurfte und bedarf es nach der Überwindung des Ostblock-Traumas zunächst einer Phase der nationalen Restauration, ehe sich eine junge neue Generation von Polen auf der Grundlage einer gefestigten Nationalstaatlichkeit innerhalb der EU „in Vielfalt einigen“ kann.

Neben aller Kritik an der polnischen Regierung müssen sich aber auch die Europäische Kommission und der Rest der EU-Mitglieder fragen, wie sie einerseits der Ignoranz einiger Regierungen in Bezug auf die europäischen Verträge und andererseits den deutlich sichtbaren Fliehkräften innerhalb der EU Herr werden wollen. Was bietet die EU – jenseits eines großen Binnenmarkts – den Mitgliedern heutzutage, was die Mitgliedschaft und die Einhaltung der Verträge noch attraktiv macht?

Das aktuelle Säbelrasseln der Kommission mit der „nuklearen Option“ des Artikels 7 des EU-Vertrags jedenfalls ist hohl. Artikel 7 besagt, dass nach einer „einstimmigen Feststellung“ einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann, bestimmte Rechte (also auch Stimmrechte) auszusetzen. Einstimmigkeit bei eminenten politischen Fragen ist jedoch in der EU eine Seltenheit geworden und vor allem Ungarn mit seinem Regierungschef Viktor Orbán, dessen Demokratieverständnis sich ebenfalls anzweifeln lässt, dürfte kein großes Interesse daran haben, einen Präzedenzfall zu schaffen, der auf die ungarische Regierung selber zurückfallen könnte. Das gegenseitige Sich-Decken der „gewählten“ Autokraten scheint zu einem beliebten Spiel geworden zu sein; es ist der wohl traurigste Aspekt der gegenwärtigen europäischen, aber auch globalen Entwicklungen.

Was also kann oder muss nun geschehen? Polen kann von außen nicht wirklich geholfen werden, aber das Land hat in der Vergangenheit gezeigt, dass es seine Probleme durchaus selber lösen kann. Die PiS-Regierung ist vor allem ein Generationen- und damit ein Übergangsproblem. Dass der Druck des demokratischen Resteuropas – zur Stärkung der polnischen Opposition und um seiner Selbstachtung willen – hoch bleiben muss, ist selbstverständlich.

Zugleich darf Europa aber nicht – wie es jetzt tut – Handlungsfähigkeit vorgaukeln, die es nicht gibt. Europäische Sanktionsmaßnahmen sind de facto nicht durchsetzbar; die „nukleare Option“ ist keine reale Option. Was jedoch eine Option wäre, ist, dass die EU beginnt, verstärkt an ihrer politischen Legitimität zu arbeiten. Sie sollte es dabei mit der „politischen Kommission“ nicht übertreiben, außer wenn dies beinhaltet, dass die Kommission wieder zur Hüterin der Verträge vor allem im Hinblick auf die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips wird. In dem Moment, in dem auch für die Mehrheit der Polen der Mehrwert der EU (wieder) erkennbar wird und die Subsidiarität den Polen trotzdem ihre nationalen Eigenheiten sichert, wird die polnische Bevölkerung die PiS-Regierung mit ihrem verbohrten Schattenregierungschef JarosÅ‚aw KaczyÅ„ski fallen lassen. Davon würde der Rest der Mitgliedsstaaten genauso profitiert wie – als schöne Nebenwirkung – davon, dass endlich wieder klar wäre, wofür die EU steht.

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