Rentenpolitik nach Stimmungslage

Nachdem die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) unter den Experten als halbwegs konsolidiert galt, wird sie nun von der großen Koalition zur Verbesserung der Stimmungslage vorerst wieder aus dem Gleichgewicht gebracht. Wir erinnern uns: Norbert Blüm hatte bis über die Mitte der 1990er Jahre hinaus unter dem berühmt-berüchtigten Motto „Eines ist sicher: Die Rente“ jedes demographische Problem mehr oder weniger konsequent geleugnet. Am Ende der Kohl-Ära ließ er sich aber doch noch darauf ein, einen demographischen Faktor in die Rentenformel einzubauen. Schon vorher hatte er über Mehrwertsteuererhöhungen und weitere Tricks dafür gesorgt, dass der von den Ökonomen prognostizierte Beitragssatzanstieg auf über 30 Prozent gedämpft wird – rein formal freilich nur, denn der reduzierte Anstieg der Beitragssätze ging einher mit einem steilen Anstieg des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung; allein zwischen 1991 und 2006 stieg der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen des Rentensystems von knapp 15 auf über 24 Prozent an; und das bereits in einer Zeit, in der das demografische Problem noch gar nicht wirksam war.

Gerhard Schröder gewann die Wahl 1998 nicht zuletzt damit, dass er die mit der Einführung des demografischen Faktors verbundene Senkung des Rentenniveaus als „unanständig“ bezeichnet hatte. Ungeachtet dessen ließ Schröder seinen Minister Riester ebenfalls eine schrittweise Senkung des Rentenniveaus vornehmen, wenn auch flankiert durch Zuschüsse zu privaten Vorsorgeplänen, mit denen die künftigen Verluste an Einkommen aus der GRV teilweise kompensiert werden können. Je nach Lesart läuft so etwas auf eine Rentensenkung oder eine Beitragserhöhung hinaus: Für diejenigen, die auf die private Vorsorge verzichten, bedeutet die Riester-Reform eine Rentenkürzung, für die anderen eine Beitragserhöhung; denn das alte Rentenniveau ist mit der Reform nur noch durch reguläre Beiträge in die GRV plus den Beiträgen für die private Vorsorge zu halten. Zusammen mit dem 2005 eingeführten „Nachhaltigkeitsfaktor“ und einer Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 konnte der prognostizierte Beitragssatzanstieg damit formal auf 22 Prozent bis zum Jahre 2030 begrenzt werden. Für diese Prognose wurden aber nur die Zwangsbeiträge in die GRV berücksichtigt. Die bisher bereits seit 1991 um knapp zehn Prozentpunkte angestiegenen Bundeszuschüsse sowie die privaten Vorsorgeleistungen, welche nötig sind, um das ehemals gültige Standardrentenniveau von 70 Prozent zu halten, finden dagegen keine Berücksichtigung. Rechnet man diese wieder in Beitragspunkte um, so gelangt man wieder auf Beitragssätze von über 30 Prozent – genau so, wie es Ökonomen zu Beginn der 1990er Jahre prognostiziert hatten und wie es von den seinerzeit verantwortlichen Politikern vehement bestritten worden war.

So könnte man resümieren, dass die Politik die Existenz des demographischen Rentenproblems zwar nie zugegeben, es dann aber dennoch gelöst hat. Aber soweit sind wir noch nicht. Denn kaum beginnen die verschiedenen Rentenreformen, ihre beabsichtigte Wirkung zu zeigen, werden sie auch schon wieder rückgängig gemacht. Zwar sah man sich zu Ausgaben dämpfenden Maßnahmen für die GRV gezwungen, um den Anstieg der Beitragssätze unter Kontrolle zu bringen. Und so tat Bundeskanzler Schröder denn auch, was getan werden musste. Jetzt aber, wo diese Maßnahmen genau das bewirken, was sie bewirken sollen, und wo insoweit die unangenehme Seite derselben Medaille in Form magerer Zuwächse bei den Renten sichtbar wird, schlägt schon gleich wieder die Stunde der politischen Bauernfänger; mit den üblichen Verdächtigen, wenn man so will, wenngleich diese anders als seinerzeit in Casablanca nicht verhaftet werden, sondern politisches Kapital aus der Sache schlagen und dabei so ganz nebenbei das Rentensystem aus den Fugen bringen. Nach dem Motto „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ versuchen sie, den Wählern weis zu machen, dass in Zeiten des demographischen Wandels eine Rentenpolitik möglich sei, die den Beitragssatzanstieg begrenzt, ohne das Rentenniveau zu senken.

Genau darauf zielt der Beschluss der Bundesregierung, den Riester-Faktor für zwei Jahr auszusetzen, welcher die Bruttolöhne rechnerisch pro Jahr um 0,5 Prozent reduziert, bevor diese als Bemessungsgrundlage für den aktuellen Rentenwert herangezogen werden. Auf diese Weise wird die eigentlich für 2008 fällige Rentenerhöhung von 0,46 Prozent für 2008 auf 1,1 Prozent erhöht; und weil der Riester-Faktor gleich für zwei Jahre ausgesetzt wird, sollen die Renten 2009 nochmal stärker steigen – dann um 2 statt um 1,4 Prozent. Für einen so genannten Standard-Rentner mit 45 durchschnittlichen Beitragsjahren heißt das eine zusätzliche Rente von ca. 90 € im Westen und 80 € im Osten für das gesamte Jahr 2008 – das sind 7,50 € bzw. 6,67 € pro Monat. Für einen durchschnittlichen Rentner ist es noch weit weniger – ein kleines Geschenk also für eine Bevölkerungsgruppe, welche im Durchschnitt bisher jedenfalls keineswegs zu den Armen dieser Gesellschaft zählt. Wenn aber ein durchschnittliches Mitglied dieser Gesellschaftsgruppe heute noch nicht zu den Armen zählt, so drängt sich die Frage auf, wie berührt denn die Aussetzung des Riester-Faktors die Situation derjenigen Rentner, die wirklich von Armut bedroht sind? Die Antwort lautet: praktisch überhaupt nicht, vor allem dann nicht, wenn die Politik zu ihrem Wort steht und nach Ablauf der Jahre 2008 und 2009 zu ihrem Versprechen zurückkehrt, den Beitragssatzanstieg bis zum Jahre 2030 auf 22 Prozent zu begrenzen. Denn die wirklich Armen unter den Rentnern sind erstens diejenigen, deren Rente heute schon nicht ausreicht, um das sozio-kulturelle Existenzminimum zu sichern. Zweitens ist es ein großer Teil der künftigen Rentner, denn sie stellen die erste Rentnergeneration seit der Adenauer“˜schen Reform von 1957, die wieder in größerem Maße von Altersarmut betroffen ist.

Sehen wir uns hierzu zunächst die Situation jener Rentner an, welche heute schon am unteren Ende der Einkommensskala leben müssen. Ein Rentner, dessen Rente unter das Sozialhilfeniveau von – je nach Region – etwa zwischen 600 für Alleinstehende und 1100 € für Verheiratete fällt, hat Anspruch auf so genannte Grundsicherung. Mit ihr wird der Differenzbetrag zwischen der eigenen Rente und dem Sozialhilfeniveau ausgeglichen. Für diejenigen Rentner, die genau auf dem Niveau von 600 € bzw. 1100 € liegen, bedeutet die Aussetzung des Riester-Faktors für das Jahr 2008 eine zusätzliche Rente von 46 € für Alleinstehende bzw. 85 € für verheiratete – im Monat sind das 3,84 € für Alleinstehende bzw. 7,04 € für Verheiratete. Für solche Ruheständler allerdings, deren Rente noch unter dem Sozialhilfeniveau liegt, bedeutet das Wahlgeschenk der Bundesregierung, dass sie in der Regel gar nichts bekommen. Denn durch den etwas höheren Anstieg ihrer Rente rücken diese Personen nur etwas näher an das Sozialhilfeniveau heran – von unten freilich. Damit wird lediglich die Aufstockung ihrer Rente durch die Grundsicherung gekürzt – ihnen selbst verbleibt nichts. Die wirklich Armen unter den Rentnern haben also wenig bis gar nichts von dieser politischen Aktion.

Wie sieht es nun mit den künftigen Rentnern aus – denjenigen also, die in der Tat von Armut bedroht sein werden? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob die Politik wie versprochen zu ihrem Ziel zurückkehrt, den Beitragssatz zur GRV bis 2030 auf 22 Prozent zu begrenzen oder nicht. Kehrt die Politik zu diesem Ziel zurück, so wird der Anstieg der Renten ab 2010 stärker begrenzt werden müssen als bisher. Dies wird nötig sein, damit das Rentenniveau bis 2030 weit genug sinkt, um einen Beitragssatz von maximal 22 Prozent zu sichern. Daraus folgt, dass ein 2010 in den Ruhestand tretender Rentner zwar aufgrund der Aussetzung des Riester-Faktors auf einem höheren Rentenniveau einsteigt, dann aber geringere Zuwachsraten hinnehmen muss. Abgesehen von einem vernachlässigbaren kalkulatorischen Zinsgewinn aus dem höheren Ausgangsniveau bleibt ihm also nichts. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die Politik ab 2010 noch viel stärker unter Druck gerät, den Riester-Faktor abermals auszusetzen, und das gleich aus zwei Gründen: Zum einen werden die dann noch geringeren Zuwachsraten ähnlich wie bisher schon zu Zündstoff führen; und zum anderen wird sich mit der demographischen Verschiebung auch die Zusammensetzung der Wählerschaft verändern. Das Alter des für Wahlen entscheidenden Medianwählers wird sukzessive steigen – also des Wählers, welcher den Rest der Wählerschaft genau in zwei gleiche Teile teilt; in unserem Falle in diejenigen, die älter sind und in diejenigen, die jünger sind als der Medianwähler. Der Medianwähler wird mit steigendem Altern ein immer größeres Interesse an Rentensteigerungen haben, und er wird umgekehrt ein immer geringeres Interesse an einer Begrenzung der Beitrags- und Steuerbelastung der Jüngeren haben.

Beide Faktoren zusammen genommen, die aufgrund der Aussetzung des Riester-Faktors sinkenden künftigen Zuwächse der Renten einerseits und das „Altern“ des Medianwählers andererseits senken die Wahrscheinlichkeit, dass die Politik sich an ihr Versprechen halten wird und den Beitragssatz bis 2030 auf 22 Prozent begrenzt. Wenn sich das realisiert, dann allerdings hat die Politik für höhere künftige Renten gerade eine wichtige Weiche gestellt – im Durchschnitt allerdings wieder nur. Denn die Armen unter den Rentnern werden auch dann wieder nichts davon haben, denn sie landen aus den genannten Gründen immer wieder auf dem Sozialhilfeniveau. Bleibt die Frage, wer in diesem Falle die Zeche zahlt für das höhere Rentenniveau der besser verdienenden Rentner. Die Antwort ist klar. Das werden die künftigen Beitragszahler und Steuerzahler sein. Ob diese das dann allerdings mittragen werden, zumal wenn das gleiche Spiel mit den übrigen Sozialversicherungen getrieben wird – allen voran die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen – das bleibt abzuwarten. Skepsis ist allenthalten angebracht.

Was kann man aus all dem nun lernen? Nur zu gern werden die Vorzüge des beitragsfinanzierten Rentensystems gepriesen, gerade weil die Beitragsfinanzierung verfassungsrechtlich abgesicherte Ansprüche der Rentner schafft und darüber das Rentensystem (vermeintlich) vor dem fallweisen Zugriff der Politik schützt. Gegen eine steuerfinanzierte Grundrente wird immer wieder auf dieser Basis argumentiert. Immer wieder wird eingewendet, dass es dann eine Rente nach Kassenlage gebe. Von einem System aber, welches vor dem fallweisen Zugriff der Politik geschützt ist, kann im Falle der GRV heute keine Rede mehr sein. Und selbstverständlich wurde auch hier schon immer nach Kassenlage entschieden. Allerdings geschieht dies auf verdeckte Weise, denn an Transparenz sind die an diesem Spiel Beteiligten nicht interessiert, wie der neuerliche Zugriff zeigt – der alles mögliche bewirkt, nur keine Hilfestellung für die Schwachen unter den Rentnern. Es wird aber nicht nur nach Kassenlage entschieden, sondern vor allem auch nach Stimmungslage, und ob eine Mischung aus Intransparenz, Kassenlage und Stimmungslage eine ordnungspolitisch geglückte Konstruktion ist, darüber darf man nachdenken.

Thomas Apolte
Letzte Artikel von Thomas Apolte (Alle anzeigen)

3 Antworten auf „Rentenpolitik nach Stimmungslage“

  1. „Der Medianwähler wird mit steigendem Altern ein immer größeres Interesse an Rentensteigerungen haben, und er wird umgekehrt ein immer geringeres Interesse an einer Begrenzung der Beitrags- und Steuerbelastung der Jüngeren haben“

    Ha! Dies ist im Prinzip natürlich richtig.
    Was mich derzeit besonders frustriert, ist aber, dass sehr wenige Politiker es überhaupt versuchen, die älteren Menschen davon zu überzeugen, dass die Rentenanstiegsdämpfung richtig und wichtig wäre. Meiner Erfahrung nach ist aber gerade die Mehrheit der Rentner durchaus mit Argumenten der Nachhaltigkeit und seriöser Zukunftspolitik zu begeistern. M. E. sind gerade ältere Bürger an vernünftiger und nachhaltiger Politik interessiert, auch wenn sie ihren Partikularinteressen nicht direkt dient.
    Ich schwelge also einmal mehr im meiner Frustration, die durch politische Mutlosigkeit und billiges Sumpffischen hervorgerufen wird.

    Gerd

    P.S. Kompliment für das tolle Blog, das Sie hier betreiben!

  2. Rentenpolitik nach Stimmungslage

    Ich möchte allgemein etwas dazu sagen.

    1. Kapitalgedeckte freiwillige Rente

    Sicherlich eine gute Idee, aber es gibt zwei Probleme.

    2. erstes Problem

    Trittbrettfahrer werden nicht sparen oder ihr Geld „schwarz“ anlegen und
    damit dem Sozialstaat im Alter zur Last fallen.

    3. zweites Problem

    Schocks, wie z.B. 1990 die deutsche Einheit oder 1945 der verlorene Krieg
    erfordern eine umlagefinanzierte Rente.

    4. Politiker verfolgen nun mal in erster Linie ihre persönlichen Interessen.

    Wenn ich das alles zusammen betrachte, dann bin ich ziemlich ratlos, wie man das lösen soll.

    Es grüßt der 73 Jahre Rentner.

  3. Da muss ich mir seit Jahren diese Diskussion über die Rentesituation anhören, aber bis jetzt hat sich nichts getan. Ich bin nun sicher auf meine Rente kann ich lange warten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert