Man kann davon ausgehen, dass Steuern wegen ihres Zwangscharakters prinzipiell zu einem überhöhten Staatshaushalt führen. Das dem Staat erlaubte  Monopol zur Zwangsfinanzierung seiner Aktivitäten durch den Bürger, der keinen Anspruch auf spezifische Gegenleistungen für seine ihm abgezwungenen Zahlungen hat (Non-Affektation), bewirkt damit, dass der Staat nur wenig daran gehindert werden kann, sich Aufgaben anzumaßen, die ihm nicht zustehen, weil sie besser privat erledigt werden können. Mit anderen Worten: Zwangssteuern überhöhen nicht nur die staatliche Inanspruchnahme des Produktionspotentials einer Gesellschaft, sie stellen zudem eine inhärente Bedrohung des Subsidiaritätsprinzips dar, in dem ja zunächst verlangt wird, dass sich der Staat mit seinen Aktivitäten auf den Bereich genuin öffentlicher Güter konzentriert und nicht in den Bereich der spezifisch privaten Dienstleistungsproduktion hineinexpandiert.
In diesem Sinne impliziert das Prinzip der Subsidiarität in Verbindung mit der steuerlichen Zwangsfinanzierung die Forderung nach einem Minimalstaat, der nur das für den Bürger Nötige an Gemeinschaftsgütern bereitstellt und nicht das von den politischen Funktionsträgern zur Machtexpansion Gewünschte. Der Minimalstaat konzentriert sich darauf, den Bürgern die Freiheit zu verbürgen. Freiheit sichert Wohlstand, und staatsmächtiger Zwang generiert Korruption.
Deshalb ist es wichtig, dass der Staat mit seinen Zwangsinstitutionen dem globalen Standortwettbewerb offener Jurisdiktionen ausgesetzt wird: Er muss sich dem Wettbewerb mit institutionellen Arrangements der Staatsfinanzierung, wie sie in anderen Gesellschaften existieren, stellen. Dabei entscheiden die Bürger und Steuerzahler, die Unternehmer und Kapitaldisponenten, die Investoren und Konsumenten darüber, ob ihnen die Zwangsinstitutionen des heimischen Standorts im Vergleich zu denen anderer Standorte zusagen oder nicht: Loyalität oder Exit, stay or go?
In diesem Kontext hat die Gruppe der sieben großen Industrieländer (G7) nun soeben beschlossen, „zusammen gegen Steuerhinterziehung und –vermeidung vorzugehen“ und ein möglichst lückenloses Steuer-Kontrollsystem zu installieren. Die G7-Länder wehren sich gegen den Steuerwettbewerb und schmieden ein internationales Steuerkartell zur Ausschaltung von Exit und Durchsetzung von Zwangsloyalität der Steuerbürger. Also kartellierte Zwangsloyalität versus wettbewerbliche Exit-Optionen – und dies möglichst im Weltmaßstab.
Bekanntlich schalten Kartelle den Wettbewerb samt seinen segensreichen Wirkungen auf die Bürger aus und sind deshalb in Marktwirtschaften grundsätzlich verboten. Für ökonomische Kartelle ist dies unumstritten, aber für politische Kartelle wird zumeist unterstellt, sei seien selbstredend gemeinwohlfördernd, und es wird nicht danach gefragt, ob sie nicht prinzipiell dieselben schädlichen Wirkungen haben wie die ökonomischen Kartelle. Dabei ist offensichtlich, dass diese Parallelen existieren, die sich im G7-Kontext primär auf die Schädigung der Steuerbürger beziehen.
So bedeuten internationale Steuerkartelle, dass der Steuerbürger nicht mehr ausweichen kann und seiner heimischen Zwangsbesteuerung alternativlos ausgeliefert ist, anstatt durch Exit-Optionen der heimische Regierung  signalisieren zu können, dass ihr zwangsfinanzierter Staatshaushalt überdehnt ist, die Steuerlast und/oder die Ausgaben also zu hoch sind und dass gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen wird. Internationale Steuerkartelle, wie sie zunehmend angestrebt und durchgesetzt werden, mindern mithin den internationalen Druck auf die Regierungen, Steuerlast und Ausgaben zu senken und also die – einer Marktwirtschaft prinzipiell fremde – Institution des Zwangs als konstitutionell dominantes Arrangement zurückzudrängen.
Internationale Steuerkartelle sind die Inkarnation des globalisierten Zwangs. Globalisierter staatlicher Zwang hat, wie jede Ausschaltung der bürgerlichen Freiwilligkeit, stets seinen Preis: Er unterdrückt die international heterogenen Bürgerpräferenzen, was sich im Fall des G7-(oder G20 oder EU)Steuerkartells in Investitionszurückhaltung, Produktionseinschränkung, Expansion der Schattenwirtschaft und anderen Substituten institutionell-steuerabwehrender  Innovationen niederschlagen wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn der freiheitsberechtigte Bürger zwangsverpflichtet wird, sein Leben und seine Verhältnisse primär so zu gestalten, dass der Tatbestand eines nationalen (Steuer-)Gesetzes erfüllt wird.
Die G7-Beschlüsse überstreuen die Welt mit dem Denken in Kategorien des anmaßenden Obrigkeitsstaats der Vergangenheit, der die Abhängigkeit vom konstitutionellen Qualitätswettbewerb scheut und im Gegensatz steht zur offenen Gesellschaft, deren Staat sich dem Standortwettbewerb stellt und sich mit seinen konstitutionellen Arrangements international vor den Bürgern bewähren muss.
- Ordnungsruf
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Ihre Bedenken gegen ein Steuerkartell sind durchaus nachvollziehbar. Allerdings ist so genannter Steuerwettbewerb in der Regel kein fairer Wettbewerb, in dem Staaten mit unterschiedlichen Preis-Leistungs-Paketen antreten, sondern eine Rosinenpicker-Konkurrenz. Kleine Staaten können Bemessungsgrundlage anziehen und damit Mehreinnahmen erzielen, während großen Staaten dieser Weg nicht offen steht. Sie würden durch Steuersatz-Senkung mehr verlieren als via Bemessungsgrundlage zu gewinnen ist.