Was bedeutet steuerlicher Standortwettbewerb? Nicht nur im Wissenschaftssektor wird dieser Begriff meistens verkürzt auf die Frage der Attraktivität eines Investitionsstandorts. Auch in der deutschen Steuerpolitik scheint das die zentrale Frage zu sein. Man hat sie mit einer Senkung der Besteuerung der Unternehmen zu beantworten versucht. Die Steuersatzsenkungen waren nicht unerheblich; allerdings sind anderswo die Steuern schneller gesunken, und Deutschland liegt nach wie vor nicht günstig im internationalen Wettbewerb.
In Belgien und Italien liegen zwar die Steuersätze auf Unternehmensgewinne noch knapp über den hierzulande geltenden, aber beide Länder ermöglichen den Abzug von kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen im Sinne einer zinsbereinigten Gewinnbesteuerung, auf die ich gleich noch zu sprechen kommen werde; wenn man das berücksichtigt, bleiben als ungünstigere Länder in Europa nur noch Frankreich und Spanien, die sich seit geraumer Zeit allenfalls als abschreckende Beispiele für eine schwer verunglückte Wirtschafts- und Steuerpolitik eignen. Unter den wichtigen Konkurrenten in Übersee wären dann noch Japan und – für manchen vielleicht überraschend – die USA zu nennen; japanische Wirtschaftspolitik wird uns wohl auch niemand als Erfolgsstory verkaufen wollen, und wie ernst die hohen Steuersätze in den USA zu nehmen sind, zeigen die aktuellen Anhörungen zu Apple und Konsorten im Kongress.
Deutschlands Lage im Wettbewerb um Investitionen ist also alles andere als rosig und sie verschärft sich zusehends. Die aus deutscher Sicht geradezu unterirdischen Steuersätze der besonders wettbewerbsorientierten Schweizer Kantone, die man letzte Woche der Neuen Luzerner Zeitung entnehmen konnte, mag mancher Schweiz-Hasser noch damit abtun, dass die Kavallerie hier demnächst hoffentlich Abhilfe schaffen wird.
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Wenn aber nicht nur die Kantone der Zentralschweiz auf den Steuerwettbewerb reagieren müssen[1], droht unserer Kavallerie ein Kapazitätsproblem. Richtig zünftig geht’s nämlich auch in Dänemark zu, wie Sie einer von mir aufgesammelten Internet-Meldung entnehmen können:
Dänen kürzen Sozialleistungen und senken Unternehmenssteuern
26.02.2013, 13:07 Uhr | dpa-AFX
KOPENHAGEN (dpa-AFX) – Mit Steuererleichterungen für die Wirtschaft bei gleichzeitiger Kürzung von Sozialleistungen will Dänemarks Regierung die Abwanderung von Arbeitsplätzen bremsen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt kündigte dazu am Dienstag in Kopenhagen die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 22 Prozent an. Die Verringerung der Einnahmen für die Staatskasse soll unter anderem mit Kürzungen der Sozialhilfe sowie der Studienförderung ausgeglichen werden.Thorning-Schmidt sagte zu dem Maßnahmepaket, für ihre Mitte-Links-Regierung habe die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft „absolute Priorität“. Dafür müsse die Konkurrenzfähigkeit heimischer Unternehmen gestärkt werden. Nur so sei der Abzug von Arbeitsplätzen in andere Länder zu verhindern.
„Viele Dänen sind verunsichert“, sagte sie. „Viele dänische Jobs verschwinden nicht nur nach China und Indien, sondern auch in andere europäische Länder.“ Einhelliges Lob erhielt die Regierung für ihren „Wachstumsplan“ von den Wirtschaftsverbänden sowie der bürgerlichen Opposition im Parlament.
Dänemark will also die Körperschaftsteuer von 25 auf 22 % senken und zum Ausgleich dafür die Sozialleistungen kürzen, darunter die Sozialhilfe und die Studienförderung. Für ein Land, in dem eine sozialistische – ich wollte natürlich sagen sozialdemokratische Partei regiert, ist das schon eine bemerkenswerte Hinwendung zu einer neoliberalen Programmatik. Schließen Sie jetzt daraus bitte nicht, dass ich alles, was als neoliberal gilt, gut finde. Neoliberal ist Liberalismus für Weicheier; ich stehe mehr auf paläoliberale Anschauungen. Wenn“˜s nach mir ginge, würden wir heute nicht in einer staatlichen Universität sitzen, und es gäbe auch keine scheinbar privaten Universitäten, die in Wahrheit doch den Steuerzahler anzapfen wollen, und es gäbe nicht – wie auch in Dänemark – eine steuerfinanzierte Studienförderung, die man noch kürzen könnte.[2]
Immerhin ist man dort nicht auf dem Steuererhöhungstrip, der uns in Deutschland nach der nächsten Bundestagswahl droht und im Falle seiner realpolitischen Umsetzung nicht nur – und vielleicht nicht einmal in erster Linie – Arbeitsplätze und Investitionen aus dem Land treiben wird. Damit bin ich bei meinem Hauptanliegen. Es geht beim Steuerwettbewerb eben nicht nur um Arbeitsplätze und Investitionen, sondern noch um etwas, was in der Wissenschaft bisher ein Schattendasein geführt hat und in der deutschen Steuer- und Wirtschaftspolitik völlig unter den Tisch gefallen ist. Warum beschäftigt sich eine Provinzzeitung in der Zentralschweiz in einer Art und Weise mit dem nationalen und internationalen Steuerwettbewerb, die hierzulande jedenfalls derzeit völlig undenkbar ist? Hier ist es ja so, dass wesentliche Teile der Presse – sogar und gerade in den beiden südlichen Bundesländern – seit Monaten nichts Besseres zu tun wissen, als ihrer Sehnsucht nach neuen und höheren Steuern freien Lauf zu lassen. In der Süddeutschen Zeitung faselte jemand vor kurzem daher, es gebe in diesem Land andere Prioritäten, als den Spitzensatz der Einkommensteuer „auf relativ niedrigem Niveau zu halten“.[3] Die aktuelle Spitzenbelastung von 47,475% kann man aber allenfalls dann für relativ niedrig halten, wenn man noch nicht mitbekommen hat, dass der 200 Kilometer nordöstlich von München geltende Spitzensteuersatz von bisher 15 % für die nächsten drei Jahre auf 22 % angehoben worden ist und danach wieder auf 15% zurückgenommen werden soll. Im Dunstkreis des linksgewirkten Münchner Dumpfbackenjournalismus endet die Welt offenbar immer noch dort, wo vor 24 Jahren der Eiserne Vorhang die Sicht nach Osten verstellte. Warum ist die Presse in Luzern da etwas weltläufiger ausgerichtet? Die Antwort findet man in den Vorstädten von Luzern, die sich fest in deutscher Hand befinden und die für die Zentralschweiz so überaus segensreichen Wirkungen des Steuerwettbewerbs erkennen lassen. Bei einem geführten Spaziergang z. B. durch Meggen – einer meiner in Würzburg auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ausgebildeten Studenten hat sich rechtzeitig dorthin abgesetzt – kann man sich tiefe Einblicke in den Wohnstandard vieler namentlich bekannter deutscher Auswanderer verschaffen. Angeblich sind alle wegen der schönen Landschaft gekommen.
Aber die Anziehungskraft eines Landes für reiche Privatleute unterliegt vielleicht doch auch ein ganz kleines bisschen dem Steuerwettbewerb. War das jemals ein Anliegen deutscher Steuerpolitik? Hat Deutschland auf diesem Gebiet jemals irgendwelche Erfolge erzielt? Kennt jemand einen Milliardär, der aus dem Ausland nach Deutschland gekommen ist, um hier sein Leben zu verbringen und sein Geld auszugeben und dabei auch den hiesigen Fiskus zu beteiligen? Der dann auch noch hier bleibt, wenn er nach der nächsten Bundestagswahl zur Vermögensabgabe eingeladen wird? Den würde ich gerne kennenlernen, bevor er in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wird.
Nicht nur die Bemühungen des deutschen Fiskus um reiche Steuerzahler, auch die Bemühungen der Wissenschaft um eine Quantifizierung der Schäden, die Deutschland durch den jahrzehntelangen Exodus Richtung Schweiz, London oder noch interessantere Steuerasyle entstanden sind, lassen zu wünschen übrig. Letzteres könnte sich natürlich bessern, wenn im Interesse weiter gesteigerter Steuertransparenz der Fiskus nach der Einführung von Vermögensabgaben im Herbst seine Akten direkt an die Presse weiterleitet; dann hätte vielleicht auch die Wissenschaft Zugang zu einer ausreichenden Datenbasis, um die Konsequenzen der ins Auge gefassten Steuerexperimente mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen. Aus dieser Sicht stehen Inhaber von Lehrstühlen für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vielleicht vor interessanten Zeiten, in denen sie mit empirischen Arbeiten mehr punkten können als bisher.[4]
Für den Verbleib reicher Steuerzahler in Deutschland – von Zuwanderung gibt es da ohnehin nichts zu reden – sind die sich aus den drohenden Steuererhöhungsorgien ergebenden Perspektiven natürlich weniger günstig. Da sich das von selbst versteht, will ich nur kurz das Wettbewerbsumfeld beleuchten, in dem diejenigen agieren, die ab Herbst dieses Jahres nicht nur mit einer Vermögensabgabe und höheren Erbschaftsteuern, sondern auch mit einer Erhöhung der Einkommensteuer im Allgemeinen und der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Besonderen zur Ader gelassen werden sollen.[5]
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Von unseren neun direkten Nachbarn hat nur Frankreich neben der Einkommensteuer auf Finanzanlagen auch noch eine nennenswerte Vermögensteuer;[6] dort kann man jetzt schon beobachten, wie reiche Steuerpflichtige scharenweise das Land verlassen. Im übrigen gibt es in fünf unserer neun Nachbarländer keine Kursgewinnsteuer auf von Streubesitzern über mehr als 6 Monate gehaltene Wertpapiere; diese Steuer, die ja sogar nach Bekundungen unseres aktuellen Finanzministers als Kandidatin für eine Erhöhung gilt, erzeugt also zusätzliche Vertreibungseffekte.
Was also wäre zu tun, wenn reiche Steuerpflichtige gehalten oder sogar zur Zuwanderung veranlasst werden sollen? Wer meine Obsessionen kennt, wird nicht überrascht sein, wenn ich jetzt auf mein altes Hobby der zinsbereinigten Einkommens- und Gewinnbesteuerung zurückkomme – und zwar in der in Kroatien bis 2002 verwirklichten Lehrbuchform – also: Kürzung der Bemessungsgrundlage der Unternehmensgewinnsteuer um einen marktnahen Standardzins auf den Buchwert des Eigenkapitals in Verbindung mit vollständiger Steuerfreiheit privater Finanzanlagen – was hierzulande natürlich zuallererst heißen würde: Abgeltungsteuer ersatzlos streichen statt sie im Sinne der großen Steuerverschärfungskoalition demnächst anzuheben.
Der theoretische Hintergrund dieses Systems ist bekannt: Es geht darum, weitreichende Neutralitätseigenschaften des Steuersystems herzustellen, um steuerlich bedingte Verzerrungen privater Entscheidungen zu vermeiden.
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Das ist – wie Sie der Übersicht entnehmen können – in der kroatischen Lehrbuchvariante soweit gelungen, wie sich das in der Praxis unter vertretbaren Kosten der Steueradministration überhaupt realisieren lässt.[7] In den mehr oder weniger gut nachempfunden Kopien in einigen anderen Ländern funktioniert das nur mit erheblichen Einschränkungen; das liegt zum Teil daran, dass der Bereinigungszins unsachgemäß gewählt worden oder historisch überholt ist; wo das der Fall ist, taucht in der Übersicht überall das Wort Parameterproblem auf.[8]
Das ist aber eher ein Nebenkriegsschauplatz verglichen mit der Tatsache, dass das aus meiner Sicht wichtigste und immer dringlicher werdende Neutralitätspostulat – die intertemporale Neutralität – in den derzeit aktuellen Varianten der Zinsbereinigung völlig auf der Strecke geblieben ist. Was verlangt dieses Postulat? Es verlangt, dass das Steuersystem die Abwägung des Steuerpflichtigen zwischen Sofortkonsum einerseits und Kapitalbildung bzw. Zukunftskonsum andererseits nicht beeinflusst. Konkretisiert vor dem Hintergrund der heute verwirklichten Steuervorschriften lautet die Forderung dann so: Das Steuersystem soll nicht – wie derzeit – kontraproduktive Anreize zum möglichst frühzeitigen Verprassen des Erwerbseinkommens setzen, sondern soll eine vom Staat unbeeinflusste Ersparnisbildung ermöglichen. Gemessen an den absehbaren demographischen Problemen, in die die gesetzlichen Altersversorgungssysteme hineinlaufen werden, liegt sogar die Frage nahe, ob es ausreicht, wenn man sich darauf beschränkt, Behinderungen der Ersparnisbildung aus dem Steuersystem zu eliminieren. Ein gezielter steuerlicher Eingriff zur Zurückdrängung des Gegenwarts- und zur Steigerung des Zukunftskonsums erscheint aus dem Blickwinkel einer nachhaltigen Zukunftssicherung immerhin diskussionswürdig. Von daher kann man intertemporale Neutralität durchaus als Minimalforderung verstehen – als Minimalforderung, deren Erfüllung nachhaltiges Wirtschaften erleichtern würde, statt – wie das derzeitige oder gar das demnächst drohende Steuerrecht – vorgezogene Konsumorgien zu begünstigen.
Vor diesem Hintergrund sind Einkommen- oder Abgeltungsteuern auf Kapitalmarktzinsen, Vermögensteuern und Erbschaftsteuern alle vom Übel. Der grün wählende Sozialkundelehrer, der seine Bezüge aus öffentlichen Kassen zeitnah verprasst und nach Verbrauch des letzten Pensionsgroschens nur noch einen Grabstein hinterlässt, zahlt alle diese Steuern nicht. Bezahlt werden sie von denen, die auf Konsum verzichtet und in die Sicherung der Zukunft investiert haben – sei es unmittelbar im eigenen Betrieb oder mittelbar durch Bereitstellung von Kapital zur Deckung der Finanzierungsbedürfnisse Dritter. Insofern ist die Forderung nach Einführung oder Erhöhung der genannten Steuern – oder womöglich aller auf einmal – eine Kriegserklärung aus der Komfortzone konsumfreudiger Staats-„Diener“ an diejenigen, die ihre Ersparnisse den Risiken unternehmerischer Tätigkeit aussetzen. Wenn es dabei allein um einen Verteilungskampf ginge, wäre das zwar nur für dessen Verlierer schmerzlich; aber der wie auch immer ausgestaltete Zugriff auf durch Konsumverzicht entstandene Ersparnisse läuft noch auf eine andere Art der Kriegführung hinaus, nämlich auf den totalen Krieg gegen den Grundsatz nachhaltigen Wirtschaftens. In diesem Krieg gibt es auf die Dauer keine Gewinner[9],und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Land im internationalen Steuerwettbewerb steht oder nicht.
* Um Fußnoten ergänztes Impulsreferat anlässlich der 75. Wissenschaftlichen Jahrestagung des Verbands der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. am 23.05.2013 in Würzburg zum Generalthema „Finanzierungs- und Standortentscheidungen im internationalen Steuerwettbewerb“.
Fußnoten
[1] Als eine der möglichen Reaktionen wird neuerdings sogar die Abschaffung der Gewinnbesteuerung auf Unternehmensebene diskutiert; vgl. Neue Züricher Zeitung vom 16.05.2013, S. 22.
[2] Besonders erfreut über die deutsche Studienförderung ist naturgemäß die Schweiz, die – wie mir aus eigener Erfahrung vielfach bekannt ist – auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ausgebildete Akademiker gerne aufnimmt. Damit Deutschland für die Ausbildungskosten entschädigt wird, bedarf es wohl einer weiteren Aufrüstung der Kavallerie.
[3] Süddeutsche Zeitung vom 27.12.2012, S. 4.
[4] Im Zuge der Neuausrichtung des Wissenschaftsbetriebs grassiert derzeit die Befürchtung, dass die Karrierechancen von Steuerwissenschaftlern wegen unzureichender Unterwerfungsmöglichkeiten unter das Diktat des empirischen-obsessiven Zeitschriften-Rankings beeinträchtigt werden. Vgl. dazu Schneider, D. / Bareis, P. / Siegel, T.: Für normative Steuerlehre – wider eine Beseitigung des gesellschaftlich-verpflichteten Fundaments der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Deutsches Steuerrecht, 51. Jahrgang (2013), S. 1145-1151.
[5] Die Begründung für diese Konfiskationsorgie zeigt die besondere Einfalt ihrer Anhänger. In einem „Autorenpapier“ vom 14.01.2011 mit dem Titel „Die grüne Vermögensabgabe“, gezeichnet von Lisa Paus, Jürgen Trittin, Renate Künast, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Thomas Gambke, Christine Scheel und Gerhard Schick, wird argumentiert, mit der Vermögensabgabe sollten – zweckgebunden – die Kosten der Bankenrettung finanziert werden; dies sei deshalb gerechtfertigt, weil durch die Bankenrettung „vor allem die großen Anlagevermögen in Schutz genommen worden“ seien. Dahinter verbirgt sich wohl die in einschlägigen Kreisen ebenso verbreitete, wie naive Vorstellung, dass „die großen Anlagevermögen“ auf Bankkonten herumliegen, die „Reichen“ also die Profiteure der Bankenrettung gewesen seien. In der Realität liegt aber gerade das Vermögen der „Reichen“, die die Vermögensabgabe zahlen sollen, nicht auf Bankkonten herum – im Gegenteil: „Reiche“ pflegen bei Banken verschuldet zu sein und finanzieren auf diese Weise andere Vermögensgegenstände. Wenn die Bankenrettung überhaupt etwas genutzt hat, haben davon also diejenigen profitiert, die bei Banken per Saldo Einlagen unterhalten. Das aber sind nicht die „Reichen“, die jetzt noch mit einer Vermögensabgabe dafür zahlen sollen, dass die von den (vergleichsweise) Armen gehaltene Bankeinlagen zunächst einmal auf Kosten des Steuerzahlers – also in einem überproportionalen Ausmaß auf Kosten der „Reichen“ – gerettet worden sind.
[6] In der Schweiz sind die Kantone durch bundesrechtliche Vorschriften verpflichtet, eine Vermögensteuer zu erheben. Der kantonale Steuerwettbewerb hat deshalb nicht zum Verschwinden der Vermögensteuer geführt. Statt dessen erreicht die Vermögensteuer an einigen Standorten nur ein eher symbolisches Niveau. So beträgt in Hergiswil die Vermögensteuer auf privat gehaltene Beteiligungen mit einem Wert von über 5 Millionen Schweizerfranken lediglich 0,085%; vgl. Art. 54 des Steuergesetzes des Kantons Nidwalden sowie die kantonale Übersicht über die Steuerfüße der zum Kanton gehörenden Gemeinden.
[7] Vgl. Wenger, E.: Traditionelle versus zinsbereinigte Einkommens- und Gewinnbesteuerung: Vom Sammelsurium zum System, in : Rose, M. (Hrsg.): Standpunkte zur aktuellen Steuerreform. Vorträge des Zweiten Heidelberger Kongresses 1997. Heidelberg: Recht und Wirtschaft, S. 107-114.
[8] In Italien erreicht der Bereinigungszins noch nicht einmal die Verzinsung von Staatsanleihen mittlerer Laufzeit; ähnliches gilt für Norwegen. In Liechtenstein liegt der Bereinigungszins hingegen rund 3 Prozentpunkte über dem Zinssatz für langfristige Staatsanleihen des Währungsraums. Nur in Belgien liegt der Bereinigungszins mit 3% derzeit auf einem akzeptablen Niveau (knapp 1% über der Verzinsung von Staatsanleihen im Zehnjahresbereich).
[9] Im Unterschied zu drei deutschen Bundestagsparteien, die von ihren Vermögensbesteuerungsplänen nur eine kleine Minderheit ohne nennenswerte Stimmkraft betroffen sehen, scheint eine klare Mehrheit der Bewohner des Kantons Zürich begriffen zu haben, dass die Ausbeutung kleiner Minderheiten eine Veranstaltung auf Kosten der Zukunft ist. Eine Volksinitiative der Züricher Jusos, die im Erfolgsfall dazu geführt hätte, dass in der Stadt Zürich Vermögensteile von über 2,1 Millionen Schweizerfranken mit einer Vermögensteuer von 0,9855% belegt worden wären, wurde am 9. Juni 2013 mit einer Mehrheit von 62% der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Dieses Ergebnis ist auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten bemerkenswert, weil der Kanton Zürich sich in der Vergangenheit mehrfach als eine der linken Hochburgen der Deutschschweiz profiliert hat. Eine Realisierung der in Deutschland zur Diskussion stehenden Vermögensbesteuerungspläne hätte wohl zur Folge, dass Frankreich als einziges Land übrig bliebe, mit dem Deutschland in steuerlicher Hinsicht noch mithalten könnte.
- Gastbeitrag
Erbschaftsteuer
Die Schweiz auf deutscher Linie? - 17. Oktober 2024 - Gastbeitrag
Steuerwettbewerb und nachhaltiges Wirtschaften* - 30. Juni 2013
Für dieses „Problem“ haben die Grünen schon eine „Lösung“ parat: Steuerpflicht nach Staatsangehörigkeit.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_06/2013_361/02.html
Da müssen aber zuerst ziemlich viele Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt werden. Vorher kann man die Staatsangehörigkeit niederlegen. In der Karibik gibt es angenehme Gegenden, wo eine neue Staatsangehörigkeit einen niedrigen sechsstelligen Betrag kostet und sofort zu haben ist. Leben muss man dort dann ohnehin nicht, wenn man es nicht will. Hauptsache man verschwindet aus Grün-Deutschland. Im Übrigen schafft man mit den grünen Methoden natürlich noch mehr Anreize für gut ausgebildete junge Leute, frühzeitig aus Deutschland zu verschwinden, so lange man noch nicht auf dem Radar des grünen Steuerkraken erfasst ist. Das wird auf Dauer teurer als die Abwanderung reicher Rentner.
Ja, also ich denke, dass dies kein Problem der Grünen an sich ist. Demokratie ist doch nur eine Spaltung der Macht in Form von Subunternehmern ( die Parteien sind dies ). Eine echte Demokratie gibt es doch nur theoretisch, da im praktischen Falle bei der Ausübung dieser schon die Restriktionen der Eigentumsrechte zu einer Verwerfung dieser führen.
Viel interessanter ist es sich anzusehen, weshalb dies Art des politischen Kurses eingeschlagen wird. Die Grünen sind, nach dem Kapital her betrachtet, nichts anderes als Nachlassverwalter. Sie sind weder realproduktiv ( Thema erneuerbare Energiern ) noch können Sie mit ihren Theorien etwas stabil halten. Es gibt nun einmal „Parteien“ die es in Kapitalaufbauzeiten gibt und solche in Kapitalvernichtungszeiten. Zu letzteren zählt sicherlich die Gruppe, der Subunternehmer, die Grünen.
Aber das soll keine grobe Kritik sein, nur eine Feststellung meinerseits. Es kann natürlich logisch auch falsch sein ;).