Mütterrente zum Wohle der Nicht-Mütter
Die verzwickte Logik eines Beitragspunkts

Der neue Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer bezifferte kürzlich die Kosten der im Koalitionsvertrag verankerten Mütterrente bis zum Jahre 2030 auf stolze 130 Mrd. €. Es soll hier nicht darum gehen, die genaue Höhe dieser Zahl zu hinterfragen oder zu kommentieren. Aus ökonomischer Sicht sagt diese Zahl allein ohnehin nichts. Denn es gibt so viele Dinge im Leben, die viel Geld kosten, und darunter gibt es solche, die ihr Geld wert sind und andere, die es nicht sind. Hinzu kommt, dass diese 130 Mrd. € hauptsächlich zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen umverteilt werden. Man könnte diese Summe also mit einer in Mode gekommenen Bemerkung versehen, welche lautet: Das Geld ist nicht weg, es haben nur andere.

Aber stimmt das? Diese Frage beinhaltet zwei Teilfragen, und dies ist die erste: Ist das Geld wirklich nicht weg? Nichts davon? Und die zweite Teilfrage ist: Haben am Ende nur andere das Geld? Zumindest jener Teil des Geldes, der übrig ist, wenn doch ein Teil des Geldes weg sein sollte? Wenn wir unter dem Geld der Mütterrente den damit für die jeweils betroffenen Bevölkerungskreise verbundenen Wohlstand verstehen, dann lauten die Antworten auf die beiden Teilfragen so: Erstens wird ein Teil des Geldes am Ende weg sein, und zweitens werden den Rest des Geldes am Ende genau jene haben, die das Geld vorher auch schon hatten. Vor allem aber werden es die Mütter nicht haben. Kurz: Wir werden das trügerische Gefühl haben, etwas mehr Gerechtigkeit für die Mütter geschaffen zu haben, und wir werden das Ganze mit ein wenig weniger Wohlstand für alle bezahlen.

Wie ist das möglich? Um das zu verstehen, reicht es nicht aus, ein paar Zahlen über Geldsummen zu addieren, die den einen genommen und den anderen gegeben werden. Denn damit fangen die trügerischen Eindrücke schon an. Halten wir stattdessen kurz fest: Die Mütterrente gewährt Müttern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, einen zusätzlichen Entgeltpunkt für die Gesetzliche Rentenversicherung GRV. Das wird dazu führen, dass solchen Müttern ab ihrer Verrentung eine zusätzlich Rente gewährt wird, die nach dem gegenwärtigen „Rentenwert“ (seit dem 1. Juli 2013) im Westen 28,14 € und im Osten 25,74 € wert ist.

Gehen wir für unsere Zwecke von einem ungefähren Mittelwert von 27 € über Ost und West aus, um eine Zahl vor Augen zu haben. Es könnte auch jede andere Summe sein. Sehen wir uns weiterhin exemplarisch den Fall einer Mutter an, deren Kind im Jahre 1990 geboren ist. Das Kind wird jetzt 23 Jahre alt sein. Die Mutter wird heute im Schnitt um die 50 Jahre alt sein, und das bedeutet, dass sich deren weiteres Leben in zwei etwa gleich lange Perioden einteilen lässt: Eine Periode bis zur Verrentung und eine als Rentnerin. In der ersten Phase wird ihr Kind sich entweder noch in der Ausbildung befinden oder in einer sehr frühen Phase seines Berufslebens. Es wird sich während der noch verbleibenden Berufsphase seiner Mutter eine Existenz aufbauen, vielleicht eine eigene Familie gründen, aber ganz gewiss viele Investitionen in die eigene Zukunft vornehmen. Es wird sich höchstwahrscheinlich ein Auto anschaffen, es wird vielleicht ein Haus kaufen oder eine Eigentumswohnung; in jedem Falle wird es mehr oder weniger viel Geld aufwenden müssen für seine künftige Existenz, erst Recht, wenn es wiederum eigene Kinder haben möchte. Während dieser Zeit nun wird sich die Mutter – ebenso wie der Vater – noch nicht im Ruhestand befinden, und die Eltern werden im Durchschnitt noch deutlich besser verdienen als ihr Kind, was für die meisten Anlass genug sein wird, dem Kind zumindest nötigenfalls mit ein paar Euro hilfreich zur Seite zu stehen: um die Ausrüstung für das erste eigene Kind zu erleichtern oder um den Kauf eines Autos oder die Finanzierung eines Hauses zu unterstützen. Gewiss: Das muss im Einzelfall nicht so sein. Es gibt natürlich Eltern, die keinen Cent oberhalb dessen zahlen, was sie für die Ausbildung zu zahlen verpflichtet sind. Aber darauf kommt es nicht an. Worauf es vielmehr ankommt ist, dass es möglich ist, dass die Eltern noch unterstützend zur Seite stehen; und möglich ist es im Rahmen der finanziellen Spielräume der Eltern immer. Denn verboten ist es natürlich nicht.

Nun vergeht die Zeit und irgendwann geht die Mutter in Rente. Ab jetzt wird sie nach dem Willen unserer neuen Koalition über monatlich rund 27 € zusätzlicher Rente verfügen; diese Summe wird dann größer sein, aber das spielt für unsere Überlegungen keine Rolle. Jedenfalls hat unsere Mutter drei Möglichkeiten: Sie kann das Geld für eigene Konsumzwecke verwenden, sie kann das Geld zu Lebzeiten weiterhin direkt ihrem 1990 geborenen Kind zukommen lassen, oder sie kann es sparen und zu Lebzeiten niemals ausgeben. Im letzteren Falle bekommt es im Wege der Erbschaft dann doch wieder das Kind. Daher lauten die Optionen kurz: Entweder die Mutter gibt das Geld für eigenen Konsum aus oder sie überlässt es ihrem Kind.

Dazu spielt es ökonomisch gesehen keine Rolle, ob man das Geld direkt dem Kind überlässt oder verzinst anspart und dann vererbt. Nach Barwerten berechnet bleibt das alles gleich. Halten wir also fest: Praktisch jede Mutter hat über die beiden Lebensperioden vor und nach der Verrentung hinweg jederzeit die Möglichkeit, den eigenen Konsum zugunsten ihres Kindes einzuschränken oder ihn zulasten ihres Kindes auszudehnen. Um die Bedeutung dieser Aussage für unsere Frage in ihrer ganzen Breite zu erfassen, durchdenke man den Hintergrund der folgenden Anekdote: Zwei erwachsene Töchter bedanken sich bei ihrem Vater für dessen Finanzierung eines gemeinsamen Kurzurlaubs. Hier ist die Antwort des Vaters: „Was bedankt ihr Euch? Ich habe zu danken!“[1]. Einem an dieser Stelle möglichen Einwand sei gleich vorgebeugt: Nicht allein wohlhabenden Eltern ist es vor und nach der Verrentung möglich, eigenen Konsum zugunsten oder zulasten ihrer Kindern einzuschränken oder auszudehnen. Es ist vielmehr zumindest allen möglich, die vor und nach der Einführung der Mütterrente überhaupt nur in der Lage sind, gerade ihre Subsistenz zu sichern; und genau darauf kommt es für unsere Überlegungen an.

Was bedeutet das nun alles für unsere beiden Teilfragen? Fangen wir mit der Frage an, ob im Anschluss an die Einführung einer Mütterrente andere die 130 Mrd. € haben, von denen Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sprach, oder doch zumindest jenen Teil der 130 Mrd. €, der noch übrig sein sollte, sofern ein anderer Teil tatsächlich verloren sein wird. Hierzu ist zunächst folgendes festzuhalten: Die Mütterrente funktioniert anders als unser übriges Rentensystem im Rahmen der GRV. Denn die GRV ist vom Grundsatz her ein traditionelles Umlagesystem, und das funktioniert so: Die junge Generation zahlt monatlich jeweils einen gewissen Betrag ein, und die Summe der eingezahlten Beträge wird sofort an jedes Mitglied der älteren Generation ausgezahlt, und zwar unabhängig davon, ob das jeweilige Mitglied der älteren Generation selbst Nachkommen hat oder nicht. Die Mütterrente hingegen nimmt Geld von den Vertretern der jüngeren Generation, zahlt sie aber nur an jene Vertreter der älteren Generation aus, die auch eigene Nachkommen haben, und zwar präzise nach Maßgabe der Zahl der eigenen Nachkommen. Weil nun jedes Mitglied der jüngeren Generation Eltern aus der älteren Generation hat, aber nicht jedes Mitglied der älteren Generation Nachkommen, zahlt jeder Durchschnittsvertreter eines versicherungspflichtigen Nachkommens einen Betrag von 27 € in die GRV ein, während ihre jeweilige Mutter – und nur die Mutter – eine zusätzliche Rentenzahlung in exakt der Höhe dieser 27 € erhält.

Das bedeutet zunächst schon einmal dies: Jede Mutter eines durchschnittlichen Beitragszahlers erhält ihre Mütterrente ökonomisch gesehen direkt von ihrem Kind. Hat sie zwei Kinder, zahlt jedes Kind 27 €, und die Mutter erhält zweimal 27 €. Anders als es die politische Rhetorik also nahelegen könnte, gibt es keinerlei Umverteilungen von jenen, die keine Kinder haben, an jene, die Kinder haben. Die einzige Umverteilung, die tatsächlich stattfindet, ist eine Umverteilung von Erwerbstätigen mit überdurchschnittlichem Einkommen an Erwerbstätige mit unterdurchschnittlichen Einkommen. Denn die Erwerbstätigen mit überdurchschnittlichen Einkommen zahlen mehr als die 27 € ein, während ihre Mütter doch nur die 27 € erhalten, während die Erwerbstätigen mit unterdurchschnittlichem Einkommen weniger als die 27 € einzahlen, obwohl ihre Mütter ebenfalls die vollen 27 € erhalten.

Der Rest bleibt sprichwörtlich in der Familie. Sehen wir uns hierzu unseren Beispielfall an. Wenn die Mutter des 1990 geborenen Kindes in Rente gehen wird, dann erhält sie von ihrem Kind monatlich (nach heutigem Standard) 27 € pro Monat. Die entscheidende Frage ist nun: Will sie das? Will sie tatsächlich in Höhe dieser 27 € ihren Konsum zu Lasten ihres Kindes erhöhen? Wenn sie das will und wenn sie – woran zu Zweifeln kein Grund besteht – ein einigermaßen vernunftbegabter Mensch ist, dann wird sie das auch vorher bereits gewollt haben. Will sie indes nicht ihren Konsum zu Lasten ihres Kindes um 27 € erhöhen, dann wird sie – als vernunftbegabter Mensch – auch das bereits vorher gewollt haben.

Wenn sie vor diesem Hintergrund nun ihre Mütterrente erhält, dann weiß sie, dass sie ab jetzt 27 € pro Monat mehr zur Verfügung hat, während ihr – annahmegemäß durchschnittlich verdienendes – Kind 27 € pro Monat weniger zur Verfügung hat. Sie weiß also auch, dass sie und ihr Kind zusammen genau null Euro mehr oder weniger zur Verfügung haben. Nun hatten wir aber gesehen, dass alle Eltern, die nur irgendwie in der Lage sind, ihren monatlichen Konsum um 25 € zu variieren, in ihrer Erwerbsphase ebenso wie in ihrer Ruhephase jederzeit ihren Konsum ein wenig ausdehnen oder ein wenig einschränken können und dass diese Ausdehnungen und Einschränkungen stets in voller Höhe zulasten oder zugunsten des Konsums ihrer Kinder gehen wird. Diese Einsicht vor Augen habend, stellt sich nun diese Frage: Wenn eine Mutter vor der Einführung der Mütterrente den aus ihrer Sicht richtigen Mix aus eigenem Konsum und Konsum ihres Kindes gefunden hat, was ändert die Einführung der Mütterrente dann an dieser Gewichtung, gegeben, dass das Gesamteinkommen von Mutter und Kind zusammen genommen exakt gleich geblieben ist? Die Antwort sollte klar sein: Sie ändert natürlich nichts. Gar nichts.

Denn wenn die Mutter nun zusätzliche 27 € erhält und ihr Kind 27 € weniger, so kann sie – wiederum ein Mindestmaß an konsistentem Verhalten vorausgesetzt – den ursprünglichen Konsummix dadurch beibehalten, dass sie das Geld spart und später einmal vererbt oder dass sie das Geld gleich ihrem Kind überlässt, indem es ihm zum Beispiel bei der Finanzierung eines Hauses behilflich ist, das Kind einmal im Monat zum Essen oder einmal im Jahr zu einem Kurzurlaub einlädt oder was auch immer. Man kann es drehen und wenden wie man möchte, wenn die Menschen sich nicht völlig irrational verhalten, dann bewirkt die Mütterrente keinerlei Umverteilung zwischen den Generationen, keinerlei Umverteilung von Kinderlosen zu Müttern oder was man sich sonst noch wünschen mag. Einem weiteren Einwand wollen wir kurz vorbeugen: Vielleicht kennt ja nicht jede Mutter den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang zwischen ihrer zusätzlichen Rente und dem gerade dadurch sinkenden Nettoeinkommen ihres Kindes. Aber das muss sie auch nicht. Alles, was eine Mutter für den Mix ihres Konsums und jenen ihres Kindes wissen muss, ist die Höhe ihres Nettoeinkommens und die Höhe des Nettoeinkommens ihres Kindes. Über die Hintergründe der Entwicklung dieser Nettoeinkommen muss sie gar nichts wissen, um dennoch immer wieder zum gleichen Verhalten zu kommen.

Somit bleibt es dabei, dass es keinerlei Umverteilung zwischen den Generationen und schon gar keine Umverteilung zwischen Kinderlosen und Müttern geben wird. Die einzige tatsächlich eintretende Umverteilung ist eine zwischen überdurchschnittlich verdienenden und unterdurchschnittlich verdienenden GRV-Beitragszahlern derselben Generation. Wenn man aber stärker als bisher zwischen Einkommensstarken und Einkommensschwachen Personen umverteilen will, warum in aller Welt macht man das nicht mit dem Steuersystem? Warum macht man es mit Hilfe des Rentensystems und warum in aller Welt nennt man das Ganze dann auch noch Mütterrente?

Wenn wir diese letzte Frage schon nicht beantworten können, so wenden wir uns doch abschließend zumindest noch einmal der ersten unserer beiden Teilfragen zu. Wie erinnerlich, summierten sich die beiden Teilfragen ja zu der Gesamtfrage: Haben das Geld nach Einführung der Mütterrente nur andere oder ist es wirklich weg? Dass es die anderen nicht haben, haben wir inzwischen geklärt: Sie haben es nicht. Nun zu der anderen Teilfrage: Wird es denn nach Einführung der Mütterrente überhaupt noch in voller Höhe da sein? Die Antwort darauf lautet: nein. Es wird schon noch etwas übrig bleiben, aber ein Teil des Geldes wird einfach weg sein, ökonomisch betrachtet jedenfalls. Und das liegt daran: Während die Mütter künftig eine zusätzliche Mütterrente von 27 € erhalten, werden sie diese zur Aufrechterhaltung ihrer ursprünglichen Konsumverteilung pauschal wieder ihren Kindern zuführen. Zugleich werden die Kinder im Durchschnitt genau 27 € in die GRV einzahlen. Aber nur im Durchschnitt! Denn die individuelle Höhe der Beitragszahlung der Kinder richtet sich nach deren individuellem Einkommen, und das bedeutet, dass sie einerseits eine pauschale – also einkommensunabhängige – Zuwendung von ihren Eltern erhalten werden, dass sie andererseits aber einen Betrag an die GRV zahlen müssen, dessen individuelle Höhe von ihrem persönlichen Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt abhängt. Ökonomisch heißt das: Obwohl das durchschnittliche Einkommen inklusive elterlicher Zuwendungen und künftiger Erbschaften exakt gleich bleibt, steigt die marginale Abgabenbelastung der Arbeit. Wenn das wiederum nicht vollständig ohne Wirkung auf die Leistungsbereitschaft künftiger Arbeitnehmer bleibt, dann wird diese Leistungsbereitschaft sinken, es werden die erwirtschafteten Einkommen sinken und damit werden der Konsum sowohl der vor 1992 geborenen Kindern als auch jener ihrer Mütter sinken.

Man mag sich füglich darüber streiten, ob dies ein erheblicher Effekt sein wird. Aber über die Richtung dieses Effektes gibt es keinen Zweifel, und die heißt: Verlust für alle Generationen. Wenn wir uns nun aber wieder die aus demographischen Gründen zu erwartende Steigerung der Abgabenlast der künftigen Generation noch einmal vor Augen führen, so stellt sich dann doch die Frage, ob man es verantworten will, zu allem dem noch einmal 130 Mrd. € hinzuzufügen. Wie gesagt, eine Zahl allein sagt nicht viel. Manches ist sein Geld wert, manches nicht. Gerade jemandem aber, dem die Gerechtigkeit gegenüber den Müttern ein Anliegen ist, kann nur zu einem Urteil kommen: Die Mütterrente ist ihr Geld nicht nur nicht wert, sondern sie erreicht das Gegenteil von dem, was sie offiziell bezweckt. Ihr Wohlstand sinkt, und da wird es kein Trost sein, wenn der Wohlstand ihrer Kinder auch sinkt. Ach ja, der Wohlstand der kinderlosen Mitrentnerinnern unserer Mutter, der sinkt nicht. Vielleicht ist das ja ein Trost. Das Ziel war allerdings genau das Gegenteil. Aber das erschließt sich leider erst auf den zweiten Blick; und wer will schon zweimal hinsehen?


[1] Ich für meinen Teil danke Dieter Cassel für die Anekdote.

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Thomas Apolte

Eine Antwort auf „Mütterrente zum Wohle der Nicht-Mütter
Die verzwickte Logik eines Beitragspunkts

  1. Sie gehen von ziemlich vielen Vermutungen aus, wie sich innerhalb einer Familie Menschen verhalten. Leider haben Sie keinen Vergleich zwischen Rentnern ohne Kinder und Rentnern mit Kindern gezogen. Die eine Gruppe wird nun besser gestellt und kann freiwillig mehr an ihre Kinder abgeben. Die andere Gruppe wird langfristig schlechter gestellt, weil die Rentenerhöhungen insgesamt in Zukunft langsamer gehen werden, da viel Geld an die Mütter fließt.

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