Adrenalin-Junkies ohne Rand und Band
Braucht es eine verpflichtende Zusatzversicherung auf Extremsportarten?

Schwimmen, Radfahren oder einen Marathon zu bestreiten, das reicht vielen heutzutage nicht mehr. All diese gängigen Sportarten können auch mit erhöhtem Risiko ausgeübt, also als „Extremsport“ betrieben werden. Immer mehr Sportler erliegen heute diesem Reiz des Adrenalins früher und betreiben Wildwasserschwimmen, Free-Solo-Climbing oder Base Jumping. Auch beim Wandern werden immer höhere Risiken eingegangen – so versuchte sich ein amerikanischer Vater erst kürzlich mit seinem neunjährigen Sohn und seiner elf Jahre alten Tochter am Mont Blanc, um sie zu den jüngsten Besteigern in seiner Geschichte zu machen und brachte die beiden damit auf 3.700 Metern Höhe in Lebensgefahr.

Allein in Deutschland verletzen sich 1,2 Millionen Freizeitsportler bei der Ausübung einer Sportart und müssen ärztlich behandelt werden. Dabei entstehen schwere Verletzungen vor allem bei der Ausübung von Luft-, Rad-, Motor- und Wassersportarten und führen damit auch zu einer höheren Belastung der Krankenkassen. Dabei stufen 55% der Extremsportler ihre präferierte Sportart als ungefährlich ein. Acro Paragliding, das Fliegen akrobatischer Flugfiguren mit einem Gleitschirm, wurde im Rahmen der aktuellen Unfallstudie (2013) der SV Sparkassenversicherung von lediglich 3% der Sportler als „sehr gefährlich“ bezeichnet. 63% der Sportler empfinden die Ausübung dieser Sportart als gar nicht gefährlich. Angesichts der hohen Verletzungsraten, die auch bedingt sind durch das geringe Risikoempfinden einerseits und die finanzielle Absicherung etwaiger Schäden im Rahmen der Krankenversicherung andererseits, stellt sich nachdrücklich die folgende Frage: Sollten Sportler, die bereit sind, ihre Gesundheit während der Ausübung von Extremsportarten zu gefährden, dazu verpflichtet werden, eine Zusatzversicherung abzuschließen?

Extremsport
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Eine derartige Verpflichtung würde nicht nur die Verursacher mit den entsprechenden Kosten belasten und damit dem Äquivalenzprinzip entsprechen, sondern zugleich zu einer finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems führen.

Ein staatlicher Eingriff bezüglich der Installation einer gesetzlichen Pflichtversicherung für Extremsportler lässt sich allerdings aus mehreren Gründen kaum rechtfertigen.

  1. Die meisten der 1,2 Millionen bereits erwähnten Sportunfälle lassen sich auf Sportarten wie Fußball, Volleyball und Handball zurückführen; danach folgen Reiten, Skifahren und Inlineskaten. Das sind Sportarten, die sich per se nicht als Risikosportarten definieren lassen. Eine Pflichtversicherung auf Extremsportarten würde also nicht die Mehrheit der Unfälle einschließen.
  2. Darüber hinaus würde sich ein Definitionsproblem ergeben bezüglich der Sportarten, die als Risikosportarten eingestuft werden können. Die Unfallstudie der SV Sparkassenversicherung definiert als Extremsportarten ebenfalls die Sportarten Skifahren/Snowboarden, Klettern und Mountainbiking oder Marathon. Dabei ist fragwürdig, ob diese Sportarten tatsächlich ein erhöhtes Risiko darstellen, oder, bei bedachter Ausführung, nicht ein ähnliches Verletzungsrisiko mit sich bringen wie z.B. Fußball oder Inlineskaten.
  3. Fraglich ist, ob die bisherige Regelung und eine bessere Aufklärung über die Risiken nicht schon ausreichend in Bezug auf die Entlastung der Versicherungsgemeinschaft ist: Geschieht ein Unfall nämlich bei der Ausübung einer besonders gefährlichen Sportart mit unbeherrschbaren Risiken für den in den Unfall verwickelten Arbeitnehmer, so führt dies z.T. auch heute zu Einschränkungen u.a. bei der Lohnfortzahlung bzw. dem Krankengeld. Selbst private Unfallversicherungen zahlen meist nicht bei Unfällen, die durch die Ausübung von Risikosportarten, wie Fallschirmspringen oder Autorennfahren, eingetreten sind. Sportler, die bei der Ausübung einer Risikosportart also gesundheitliche Schädigungen davon tragen, drohen auch ohne Zwangszusatzversicherung oft finanzielle Nachteile.
  4. Als problematisch könnten sich zudem die Folgen einer solchen Risikoversicherung erweisen, würden unter den Begriff Risikosport bspw. auch die Sportart Skifahren oder Snowboarden fallen. Gleiches gilt für die Sportarten mit dem höchsten Verletzungsrisiko: Fußball und alpiner Skisport. Würde man diese Sportarten in Anbetracht des Unfallrisikos ebenfalls als Risikosportarten einstufen und mit einer Pflichtversicherung belegen, hätte dies vermutlich erhebliche negative Folgen für den Bestand der Vereine und den alpinen Tourismus.

Auch in Betracht von 2,8 Millionen Unfällen, die im Hausbereich jährlich passieren (2012), kann einer möglichen Einführung einer Pflichtversicherung ebenfalls nur widersprochen werden. Viel eher sollte es, angesichts des geringen Risikobewusstseins bei der Ausübung von Extremsportarten, oberste Priorität sein, besser über Risiken aufzuklären und den einzelnen Sportler besser mit den eignen Grenzen vertraut zu machen.

Literatur

  1. o.V. (2014): Bergsteiger am Mont Blanc: Rekordverdächtig dämlich. In Spiegel (online)
  2. Haufe Online Redaktion (2012): Keine Leistungen der Krankenkasse bei Selbstverschulden?
  3. o.V. (2012): Gesamtunfallgeschehen.

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