„The most important thing to do if you find yourself in a hole is stop digging.“ (Warren E. Buffett)
Es gibt Stimmen, die der Europäischen Zentralbank (EZB) empfehlen, Aktien zu kaufen. Denn das biete eine weitere Möglichkeit, um die Geldmenge auszuweiten: Kauft eine Zentralbank Aktien, bezahlt sie den Kaufpreis mit neu geschaffenem Geld. Die auf diese Weise ausgeweitete Euro-Geldmenge treibt nachfolgend die Preise in die Höhe, so die Überlegung, und daraus könnte vielleicht sogar eine konjunkturbelebende Wirkung erwachsen.
Durch den Kauf von Aktien wird nun aber die Zentralbank zum Eigentümer der Unternehmen. Sie hätte ein Stimmrecht auszuüben, würde den Unternehmenserfolg beeinflussen. Dividenden müsste sie wiederanlegen. Sind jedoch Zentralbanker zu einer solchen unternehmerischen Leistung befähigt? Wohl nicht – ansonsten wären sie ja Unternehmer geworden. Der Erwerb von Aktien durch eine Zentralbank ist vielmehr ein schwerer Schlag gegen die Marktwirtschaft: Es kommt zu einer Sozialisierung von Unternehmervermögen. Das Herzstück der Marktwirtschaft (oder das, was von ihr noch übrig geblieben ist) erlahmt oder wird außer Kraft gesetzt.
Es wird daher auch empfohlen, die Zentralbank solle nicht Aktien direkt kaufen, sondern Aktienindex-ETFs. Dadurch wird sie nicht Eigentümer der Unternehmen, bläht aber ebenso die Geldmenge auf. Der Kauf eines Aktienindex-ETF durch die Zentralbank löst allerdings eine Transaktionskette aus, hinter der sich üblicherweise ein oder mehrere Swap-Geschäft(e) verbergen. Ein Mitspieler in dieser Kette wird schlussendlich die Aktien, die im Index enthalten sind, erwerben; vermutlich werden das Großbanken oder institutionelle Investoren sein.
Die Aktien werden folglich nicht erworben, weil der Käufer vorhat, sich unternehmerisch zu betätigen, sondern weil er seine Position, die er im Swap-Geschäft eingegangen ist, absichern will. Hier offenbart sich ein Problem: Aktien werden in die Hände von Marktakteuren gespült, die gar kein Interesse haben, eine Unternehmerfunktion auszuüben. Kapitalfehlallokation ist die Folge. Hinzu kommt, dass der Erwerb von Aktien – ob nun per Direktkauf oder Kauf von Aktienindex-ETFs – die Kurse künstlich die in die Höhe treibt und dadurch Kapitalfehllenkungen bewirkt.
Wie die Dinge derzeit stehen, ist jedoch zu befürchten, dass die Zentralbanken künftig in den Aktienmärkten mitmischen wollen, wenn es ihnen zur Lösung tagesaktueller Probleme opportun erscheint (wie zum Beispiel das Abwehren eines „Aktienmarkt-Crashs“). Ihre Skrupel, immer stärker in das marktwirtschaftliche Getriebe einzugreifen, sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Mit ihrer Niedrig- beziehungsweise Negativzinspolitik üben sie ohnehin schon einen verzerrenden Einfluss auf alle Finanzmarktpreise, einschließlich der Aktien, aus.
Anleger sollten sich nicht von der Freude über Kursgewinne hinwegreißen lassen, die die Aktienkäufe der Zentralbanken vermutlich nach sich ziehen würden. Sie sollten vielmehr die Probleme im Auge behalten, die damit verbunden sind – insbesondere die negative Wirkung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kapitalstocks. Ein Versuch, dieser unerfreulichen Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, wäre, den Zentralbanken gesetzlich zu verbieten, Aktien oder Aktien-ETFs zu kaufen.
- Kurz kommentiert
Verbietet den Zentralbanken, Aktien zu kaufen - 12. September 2016 - Auf dem Weg in eine Welt ohne Renditen - 19. Juli 2016
- Frieden braucht Eigentum - 28. Mai 2016
In einer hygienisch sterilen Welt könnte man so argumentieren, aber gerade wenn irrationaler Überschwang oder unbegründete Depression im Spiel ist, könnten Notenbankinterventionen einen Puffer darstellen, der Situationen à la 1929, 1987, 1999/2000 oder 2008 entschärft.
Wichtig ist dabei, dass man eine Art Kanalisierung einführt, d.h. die Notenbanken dürfen kaufen oder verkaufen, wenn bestimmte Kennzahlen am Aktienmakrt (!) unter- bzw. überschritten sind.
In der aktuellen Situation würde ein breiter Aktienkauf allerdings tatsächlich in manchen Ländern zu absurden Resultaten führen, denn die Motivation sind nicht aus dem Ruder gelaufene Aktienkurse, sondern allseits bekannte andere Unzulänglichkeiten, für die Akteinkäufe der Notenbanken kein probates Gegenmittel sind.