OrdnungsPolitiker
Der große Eiertanz um das Renteneintrittsalter

Wenn es um die gesetzliche Rente geht, scheinen die Bundesbürger an ein Wunder zu glauben. Die Mehrzahl der Deutschen will nicht später, sondern früher in den Ruhestand gehen.

Die Deutschen scheinen an Wunder zu glauben, wenn es um die gesetzliche Rente geht. Denn eine große Mehrheit will eher früher als später in den Ruhestand und ihn möglichst lange und gut versorgt erleben. Weil Angela Merkel um diese Wundergläubigkeit der Wähler weiß, wollte sie sich im TV-Duell von Martin Schulz nicht vorführen lassen. Also verkündete sie auf seine Vorhaltung, Teile der Union wollten die Menschen noch länger arbeiten lassen, apodiktisch, dass eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters – gar auf 70 Jahre – für sie nicht in Frage kommt. Auch in der TV-Runde der kleinen Parteien mieden alle – von Cem Özdemir bis Christian Lindner – die Reizzahl 70.

Das Versprechen der Kanzlerin vor einem Millionenpublikum ist vor allem eins – opportunistisch. Mit Wahrhaftigkeit hat das wenig zu tun. Nach geltender Gesetzeslage steigt das reguläre Renteneintrittsalter stufenweise bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre. Dass die Große Koalition zu Beginn dieser Legislaturperiode mit der Rente mit 63 für langjährig Versicherte einen teuren Kontrapunkt gesetzt hat, ist dramatisch genug. Doch jetzt für die Zukunft eine weitere Lebensarbeitszeitverlängerung für sakrosankt zu erklären, ist unverantwortlich. Denn objektiv ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters in einer immer älter werdenden Gesellschaft die wichtigste Stellschraube, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig tragfähig zu halten. Eine steigende Lebenserwartung führt zu einer immer höheren durchschnittlichen Bezugsdauer der Renten. Wer die Grundrechenarten beherrscht, kann diese Logik nicht leugnen. Während vor 50 Jahren Rentner ihre Rente im Durchschnitt noch 9 Jahre erlebten, bezieht die heutige Rentnergeneration rund 20 Jahre lang Rente. „Längerlebigkeit“ führt also zu einer gewaltigen Ausgabensteigerung der Rentenversicherung. Und die muss finanziert werden. Deshalb hilft nur eins: Länger leben bedeutet auch länger arbeiten!

Der andere Hebel auf der Ausgabenseite der Rentenversicherung ist das Rentenniveau. Es stellt das Prozentverhältnis zwischen der Höhe der Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners dar. Im laufenden Jahr beträgt das Nettorentenniveau, also die Rentenauszahlung an einen Standardrentner nach Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungbeitrags, 48,2 Prozent des Durchschnittsverdienstes eines Arbeitnehmers. Auch vom Durchschnittslohn werden die darauf entfallenden Sozialabgaben abgezogen. Steuern bleiben in dieser Betrachtung außen vor. In Zahlen liegt eine Standardrente in diesem Jahr bei 1.231 Euro. Im Jahr 2000 lag das Rentenniveau für den Standardrentner übrigens noch bei 52,9 Prozent. Nach dem geltenden Rentenrecht darf es bis zum Jahr 2030 nicht unter 43 Prozent absinken.

Der letzte Hebel sind die Einnahmen der Rentenversicherung. Sie wird vor allem mit Pflichtbeiträgen auf den Arbeitslohn finanziert. Der aktuelle Beitragssatz in der Rentenversicherung liegt bei 18,7 Prozent, den sich nach offizieller Lesart Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Tatsächlich ist der Arbeitgeberanteil aber ein Lohnbestandteil, den ein Arbeitnehmer mit seiner Produktivität ebenfalls erwirtschaften muss. Ansonsten wird er auf Dauer nicht beschäftigt werden können. In diesem Zusammenhang von paritätischer Finanzierung zu sprechen, ist deshalb irreführend. Das geltende Recht setzt für den Beitragssatz Leitplanken: Bis zum Jahr 2020 darf er nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen, bis 2030 nicht über 22 Prozent. Aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation wird der Beitragssatz in den nächsten Jahren stabil bleiben können. Doch schon die nächste Rezession wird die Rücklagen der Rentenversicherung schmelzen lassen wie Butter in der Sonne. Höhere Beiträge sind dann schnell wieder ein Thema. Die Rentenvorausberechnungen der Bundesregierung enden bisher alle im Jahr 2030. Dabei wächst sich das demografische Problem in der Rentenversicherung erst dann richtig aus, wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht. Der stärkste Geburtsjahrgang in Deutschland war der Jahrgang 1964 – und der geht regulär mit 67 Jahren im Jahr 2031 in Rente.

Zur Einnahmenseite der Rentenversicherung gehört der Bundeszuschuss, der aus allgemeinen Steuermitteln jährlich aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung überwiesen wird. Der kennt seit vielen Jahren nur eine Richtung. Er steigt und steigt. Im Jahr 2018 soll er nach der aktuellen Haushaltsplanung der Bundesregierung fast 94 Milliarden Euro betragen, bis 2021 erhöht er sich laut mittelfristiger Finanzplanung auf mehr als 103 Milliarden.

Nach Adam Riese lässt sich also nur folgender Schluss aus der Politiker-Tabuisierung der Lebensarbeitszeitverlängerung ziehen: Alle Politiker, die den wirksamsten Hebel, die Erhöhung der Lebensarbeitszeit, kategorisch ausschließen, müssen konsequenterweise das Rentenniveau nach 2030 weiter absenken und die Beitragssätze in Richtung 25 Prozent erhöhen. Außerdem müssen sie den Bundeszuschuss deutlich erhöhen und damit die Steuerzahler zur Kasse bitten. Auf steigende Produktivität setzt die politische Linke seit Jahren bei der Finanzierung von mehr Sozialstaat. Doch auch diese Hoffnung platzt, wenn man sich die unterdurchschnittliche Produktivitätsentwicklung in den vergangenen zehn Jahren anschaut. Trotz Digitalisierung verharrt sie auf niedrigem Niveau. Das schränkt den Verteilungsspielraum ein, vergrößert ihn nicht.

Pharisäer aller Parteien, schämt euch!

Gegen alle Fakten tabuisiert eine Allparteienrunde der Spitzenkandidaten im Wahlkampf die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Dabei wäre eine Koppelung an die steigende Lebenserwartung absolut sinnvoll. Wolfgang Schäuble machte schon im vorigen Sommer diesen Vorschlag. Das dänische Parlament hat eine solche Regelung bereits 2015 beschlossen.

Doch vielleicht verstellt auch der eigene privilegierte Pensionsstatus den Blick auf das Notwendige. Noch immer genießen Berufspolitiker Vorteile, von denen das gemeine Volk nur träumen kann. Ab dem 9. Jahr der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag erhalten Abgeordnete pro Jahr 1 Jahr vor der offiziellen Altersgrenze die Pension – ungekürzt! Um bis zu 10 Jahre früher können sie ihre Pension durch die entsprechende Verweildauer im Parlament beziehen – und natürlich voll hinzuverdienen. Was für Mit- oder Endfünziger in den meisten Fällen auch kein Problem darstellt. Der politische Lobbyismus freut sich über zahlreiche Mitstreiter aus diesem Spektrum.

Hinweis: Der Beitrag erschien am 13. September 2017 in „The European“.

Blog-Beiträge zur Rente

Thomas Apolte: Die Rente für ein gutes Leben. Zum Rentenkonzept der Sozialdemokraten

Norbert Berthold: 22-43-67-4. Der „Da Vinci-Code“ der Alterssicherung

Eine Antwort auf „OrdnungsPolitiker
Der große Eiertanz um das Renteneintrittsalter“

  1. Herr Metzger hat recht! Es wird im Prinzip kein Politiker von einem „gesetzlichen Renteneintritt mit 70“ reden oder ihn gar propagieren, denn durch eine solche Aussage würde er sich – trotz Wahrheit – unbeliebt machen! Es gilt die normative Kraft des Faktischen – will heissen, die Finanz- und Rentenmathematik wird das Renteneintrittsalter & dessen Höhe bestimmen! Politiker sollten dem Rechnung tragen und überhaupt KEIN Renteneintrittsalter mehr vorgeben und es jedem Beitragszahler selbst überlassen, wann er in Rente geht. Wer dann länger einzahlt, erhält dann eine angemessene höhere Rente-wer früher geht, muß mit Abschlägen rechnen (wie bisher auch!). Darüberhinaus sollte man überlegen, das umlagefinanzierte staatliche Rentensystem – welches ja auch noch auf dem Generationenvertrag basiert – ergänzend & stabilisierend durch einen „Staatsfonds“ mit einem Anteils-Portfolio der leistungsfähigsten Wirtschaftsunternehmen Deutschlands und ggf. der Welt zu unterstützen, um so an der prosperierenden wirtschaftlichen Entwicklung zumindest Deutschlands teilzunehmen. Ähnliches ist ja schon in einigen skandinavischen Ländern geschehen.
    Auch sollten die Beitragszahler, die den Generationenvertrag „einlösen“ deutlich begünstigt werden und im Gegenzug, die Beitragszahler die von der „Ehe für Alle“ in der Gegenwart profitieren, die entsprechenden Belastungen bei der Rentenversicherung selbst tragen!

    Auch sollte überlegt werden, ob das bisherige deutsche personalaufwendige Rentenversicherungssystem NICHT effizienter gestaltet werden kann; immerhin erhalten österreichische Rentner bei gleichem Beitrag & gleicher Beitragsdauer offenbar HÖHERE Renten bei ihrem Renteneintritt (???) – wieso das ???? (ist unseres ein „Selbstbedienungssystem“???)

    Auch die Belastungen und Ungleichheiten der Abgeordneten-Pensionen zum normalen Rentenempfänger sollten nivelliert werden – ein Weg dazu wäre, die Abgeordneten kommen für ihre eigene Altersversorgung selbst auf – sei es über die staatliche Rentenversicherung oder über eine private Altersvorsorge!

    Ebenso sollten die Belastungen der staatlichen Rentenversicherung durch NICHT in den Arbeitsmarkt integrierte Migranten (& Flüchtlinge) durch Steuermittel voll getragen werden. Es kann NICHT sein, dass die Solidargemeinschaft der Rentenbeitragszahler nun auch noch für Migranten & Flüchtlinge „Alters- und Erwerbsfähigkeitsrente“ zahlt – die staatliche Rentenkasse ist keine „Plünderkasse“ für die Sünden der Regierung – es wäre hier auch zu prüfen, ob „Veruntreuung von Beitragsvermögen der Rentenzahler“ vorliegt!??

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