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Der „Da Vinci-Code“ der Alterssicherung

“You can fool all the people some of the time, and some of the people all the time, but you cannot fool all the people all the time.“ (Abraham Lincoln)

Die Politik kann es einfach nicht lassen. Sie fummelt wieder an der Rente. Alle politischen Parteien sind mit von der Partie. Die Rente wird wohl ein Thema im Bundestagswahlkampf 2017. Dabei hatte Rot-Grün mit den Rentenreformen in den 00er Jahren die Weichen richtig gestellt. Die marode Gesetzliche Rentenversicherung wurde aufs Gleis gesetzt. Künftige demographische Lasten sollten „fair“ auf Rentner und Beitragszahler aufgeteilt werden. 43 % Rentenniveau, 22 % Beitragssatz und eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren waren die Eckpunkte des neuen Generationenvertrages. Dieser inter-generative Kompromiss soll nicht mehr gelten. Regelgebundenes Verhalten ist auch in Deutschland ein Auslaufmodell. Andrea Nahles, die Bundesarbeitsministerin, will neue „Haltelinien“ installieren. Unter 46 % soll das Rentenniveau nicht fallen, der Beitragssatz nicht über 25 % steigen, die Lebensarbeitszeit sich nicht über das 67. Lebensjahr verlängern und das unvermeidliche finanzielle Loch über einen steuerfinanzierten Demographiezuschuss zugeschüttet werden. Nur so könne im Alter der Lebensstandard gehalten, Altersarmut verhindert und die Rente nachhaltig und gerecht finanziert werden. Seriös ist das nicht.

Einmaleins des Umlageverfahrens

Das Umlageverfahren ist das gegenwärtig (noch) dominante Finanzierungsprinzip in der deutschen Sozialversicherung. Das gilt auch für die Alterssicherung. In der Gesetzlichen Rentenversicherung werden finanzielle Mittel vor allem inter-generativ, aber auch inter-personell und inter-regional transferiert. Die Vorsorge für das Alter wird nicht über die Bildung von Ersparnissen getroffen. Ein sich selbst tragendes umlagefinanziertes Alterssicherungssystem ist finanziell im Gleichgewicht, wenn die Summe der Beiträge der Summe der Leistungen entspricht. Die Höhe des gleichgewichtigen Beitragssatzes (b) hängt vom Rentenniveau (r/y) und vom Rentnerquotienten (R/A) ab (b= r/y x R/A). Das Rentenniveau zeigt an, wie hoch die durchschnittliche Rente gemessen am durchschnittlichen versicherungspflichtigen Erwerbseinkommen ausfällt. Der Rentnerquotient gibt Auskunft über das Verhältnis der Zahl der Rentner zur Zahl der Erwerbstätigen. Mit finanziellen Problemen ist zu rechnen, wenn sich der Rentnerquotient erhöht. Ein finanzielles Gleichgewicht ist in diesem Fall nur möglich, wenn das Rentenniveau sinkt und/oder der Beitragssatz steigt. Das gilt zumindest in einem umlagefinanzierten System, das nicht massiv durch finanzielle Zuschüsse der Steuerzahler gestützt wird.

Gegenwärtig werden etwa 2/3 der Ausgaben der GRV über Beiträge finanziert. Den Rest steuert der Bund über steuerfinanzierte Zuschüsse bei. Damit sollen versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung abgegolten werden. Das ist ordnungspolitisch richtig. Allgemeine Staatsaufgaben sind über Steuern zu finanzieren. Nicht akzeptabel ist allerdings, wenn vorgeschlagen wird, demographische Lasten über höhere Bundeszuschüsse zu finanzieren. Damit wird ein tragendes Element der deutschen Rentenversicherung in Frage gestellt: Das Prinzip der Teilhabeäquivalenz. Die Höhe der individuellen Rente orientiert sich an den gezahlten Beiträgen. Wer mehr während der Erwerbstätigkeit mehr Beiträge zahlt, erhält im Alter auch höhere Renten. Da in der GRV keine Beitragsäquivalenz gilt, verzerren aber auch Beiträge das individuelle Arbeitsangebot. Eine (partielle) Steuerfinanzierung durchlöchert das Äquivalenzprinzip allerdings weiter. Der Bürger erhält für seine Steuern noch weniger individuelle Gegenleistung. Das bleibt nicht ohne Folgen für das Arbeitsangebot. Steuern verzerren das Angebot an Arbeit stärker als Beiträge. Die ökonomische Basis umlagefinanzierter Systeme erodiert noch schneller.

Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass umlagefinanzierte Systeme der Alterssicherung finanziell ins Ungleichgewicht geraten. Inhärente Instabilität und exogene Schocks sind die häufigsten Ursachen. Sie zeigen sich etwa in wachsender Ungleichheit, staatlicher Umverteilung, demographischem Wandel und konjunkturelle Krisen. Sind die finanziellen Defizite nur temporär, lassen sie sich auf der Zeitschiene im System glätten. Ausreichende Schwankungsreserven, die vor politischem Zugriff sicher sind, leisten gute Hilfe. Halten die Ursachen der Defizite länger an, muss die Gesellschaft entscheiden, wer die Lasten tragen soll. Es ist an der Politik die Entscheidung zu exekutieren. Ist staatliche Umverteilung in der Alterssicherung für die Defizite verantwortlich, muss die notwendige Hilfe von außen kommen. Der Steuerzahler muss zur Kasse gebeten werden.  Demgegenüber müssen anhaltende demographische und distributive Lasten im System verarbeitet werden. Die Leidtragenden sind die beiden Generationen der Rentner und Erwerbstätigen. Das Rentenniveau muss verringert, die Beiträge müssen erhöht werden. Dabei muss ein möglichst „fairer“ Ausgleich zwischen den Generationen gefunden werden (Berthold/Külp, 1984).

Inhärente Instabilität

Vor allem zwei Entwicklungen bedrohen die finanzielle Stabilität der GRV: Zum einen sind umlagefinanzierte Systeme der Alterssicherung inhärent instabil. Sie lösen selbstzerstörerische Tendenzen aus. Zum anderen sind solche Systeme sehr anfällig gegen exogene Schocks. Der demographische Wandel ist einer. Inhärent instabil sind umlagefinanzierte Systeme, weil sie Opfer der Tarifvertragsparteien, der Politik, der eigenen Mitglieder und ihrer Finanzierungsstruktur werden (Berthold, 1997). Die Tarifpartner haben die GRV lange Jahre benutzt, um beschäftigungspolitische Lasten auf sie abzuladen. Vielfältige Formen der Frühverrentung haben den Arbeitsmarkt entlastet, die Rentenversicherung aber belastet. Obwohl die Schleusen bei der Erwerbsminderungsrente notdürftig repariert wurden, sind sie immer noch nicht dicht. Auch die flexible Altersgrenze ist nach wie vor ein Kanal, über die beschäftigungspolitische Lasten auf die Rentenversicherung abgewälzt werden. Noch immer sind die Abschlagssätze alles andere als versicherungsadäquat. Damit bleibt der Anreiz groß, vorzeitig zu Lasten der Rentenversicherung in Ruhestand zu gehen. Mit der „Rente mit 63“ hat die Große Koalition ohne Not eine weitere Schleuse geöffnet.

Die GRV ist auch ein Opfer der Politik. Politiker setzen im politischen Wettbewerb um Wählerstimmen das Instrument der Umverteilung ein. Die Kunst der Politik besteht darin, möglichst viele kleine Interessengruppen spürbar zu begünstigen und die Lasten möglichst unfühlbar auf die breite Masse der Bevölkerung zu verteilen. Dazu nutzt die Politik auch die umlagefinanzierte GRV. Die inter-personelle Umverteilung ist Legion. Der größte Brocken ist die Hinterbliebenenrente. Ins Geld gehen auch weiter nicht versicherungsadäquate Regeln zur Frühverrentung und beitragsfreie Versicherungszeiten. Der neuste Coup der Politik ist die abschlagsfreie „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“. Mit der „Lebensleistungsrente“ plant die Politik weiteren beitragsfinanzierten verteilungspolitischen Unfug. Umverteilt wird nach wie vor aber auch inter-regional. Die größten Lasten bestehen seit der Wiedervereinigung durch die höheren Rentenzahlungen in den neuen Bundesländern fort. Mit der Ankündigung der Ost-West-Angleichung der Renten wird ein neues verteilungspolitisches Fass aufgemacht. Dabei wird noch gestritten, wer die Lasten tragen soll: Die Mitglieder der GRV oder der Finanzminister. Die Gefahr ist groß, dass die staatlichen Zuschüsse die verteilungspolitisch motivierten Ausgaben in der GRV nicht kompensieren.

Umlagefinanzierte Alterssicherungssysteme werden auch Opfer der eigenen Mitglieder. Asymmetrisch verteilte Informationen zwischen den Marktseiten begünstigen „moral hazard“. Diese Entwicklung wird verstärkt, wenn umverteilungspolitische Aktivitäten das Äquivalenzprinzip aushöhlen. Auf diesem Humus gedeiht „moral hazard“ besonders gut. Das beste Beispiel in der GRV ist die nach wie vor nicht versicherungsadäquat ausgestaltete flexible Altersgrenze. Frührentner fahren weiter Trittbrett auf Kosten der Versichertengemeinschaft. Eine spezifische Form von Trittbrettfahrerverhalten ist „demographisches moral hazard“. Umlagefinanzierte Alterssicherungssysteme verstärken die Anreize der erwerbstätigen Generation, weniger Kinder in die Welt zu setzen. Die Höhe der Renten aller Versicherten hängt aber in starkem Maße davon ab, wie viele Kinder eine Gesellschaft großzieht und wie stark sie in das Humankapital ihrer Nachkommen investiert. Der demographische Beitrag eines Versicherten zur GRV spiegelt sich nicht adäquat in der späteren eigenen Rente wider. Daran ändern auch die gewährten Kindererziehungszeiten wenig. „Moral hazard“ der eigenen Mitglieder destabilisiert die GRV finanziell.

Die umlagefinanzierte Alterssicherung wird schließlich auch Opfer der gewählten Finanzierungsstruktur. Sie destabilisiert sich selbst, weil sie mit dazu beiträgt, ihre ökonomischen Wurzeln auf den Arbeitsmärkten abzuschneiden. Umlagefinanzierte Systeme der Sozialen Sicherung finanzieren sich hierzulande vor allem über den Faktor Arbeit. Steigende Ausgaben schlagen sich über kurz oder lang in steigenden Beiträgen nieder. Damit erhöhen sich die Lohnnebenkosten. Die realen Lohnkosten für die Arbeitgeber nehmen zu. Höhere Beiträge verringern aber auch die realen Nettoeinkommen der Arbeitnehmer. Fast zwangsläufig erhöhen sich die Lohnforderungen der Gewerkschaften. So oder so steigen die realen Lohnkosten. Unternehmen fragen weniger Arbeit nach. Das lässt die Beitragseinnahmen der GRV nicht unberührt. Umlagefinanzierte Systeme der Alterssicherung erodieren somit ihre eigene ökonomische Grundlage auf den Arbeitsmärkten. Über den Faktor Arbeit finanzierte höhere Ausgaben lösen ein Teufelskreis aus. Die Beiträge steigen, die Arbeitslosigkeit nimmt zu, die Beitragseinnahmen gehen zurück, Finanzierungslücken entstehen, weitere Beitragserhöhungen sind eine teuflische Konsequenz.

Exogene Schocks

Alle umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme haben nicht nur eine Tendenz, sich selbst zu zerstören. Sie sind auch anfällig gegen Störungen von außen. Vor allem drei Entwicklungen machen ihnen zu schaffen: Demographischer Wandel, globalisierte Märkte und wachsende Ungleichheit. Die demographischen Veränderungen sind zweifellos der härteste Schock, den sie verarbeiten müssen. Die Altersstruktur wird sich zumindst bis Mitte des Jahrhunderts auch in Deutschland spürbar verändern. Das hat nicht nur damit zu tun, dass die Geburtenrate weiter auf einem sehr niedrigen Niveau dümpelt. Daran ist das umlagefinanzierte Alterssicherungssystem selbst nicht ganz unschuldig. Es liegt aber auch am anderen wichtigen demographischen Treiber, der Lebenserwartung. Die ist in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen, für Frauen noch stärker als für Männer. Und sie wird weiter steigen. Ab 2020 setzt dann die Attacke auf die umlagefinanzierte Alterssicherung voll ein (hier). Die schlimmste Zeit werden die zwei Jahrzehnte bis 2040 sein. Aber auch danach entspannt sich die Lage nicht wirklich. Weder eine steigende Erwerbsquote der Frauen noch eine verstärkte Einwanderung werden diese demographische Attacke erfolgreich abwehren können.

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So schlimm muss es nicht kommen. Die allgemeine Altersgrenze wird sich mit dem demographischen Wandel erhöhen. Eine weiter steigende Lebenserwartung wird dafür sorgen. Wie schnell und stark sich das Erwerbsverhalten im „Alter“ verändern kann, hat die Erhöhung der allgemeinen Altersgrenze auf 67 Jahre gezeigt. Die demographischen Belastungen sind allerdings nicht das einzige Problem. Die Globalisierung verstärkt den Stress der Demographie, dem die Alterssicherung ausgesetzt ist. Weltweit offenere Güter- und Faktormärkte erhöhen die Waren-, Kapital- und Migrationsströme. Damit beschleunigen sie den inter- und intra-strukturellen Wandel. Es wird für alle Faktoren ungemütlicher. Vor allem einfache Arbeit leidet darunter. Groß sind die Schwierigkeiten, wenn sie Routinen bedient. Bei personennahen Dienstleistungen sind die Einbußen beim Arbeitseinkommen geringer. Aber auch mittlere Qualifikationen kommen nicht ungeschoren davon. Der Niedergang des industriellen Sektors macht ihnen schwer zu schaffen. Zu allem Übel wirkt auch noch der technische Fortschritt in die arbeitssparende Richtung. Der strukturelle Wandel gepaart mit einer bestimmten Art von technischem Fortschritt („skill biased“) nagt an der ökonomischen Basis umlagefinanzierter Systeme der Alterssicherung.

Eine sinkende Lohnquote ist die andere Seite des strukturellen Wandels. Globalisierung und technischer Fortschritt verringern in reichen Ländern die Nachfrage nach einfacher Arbeit. Das vernichtet Arbeitsplätze und/oder drückt auf die Löhne. Die Lohnquote der Geringqualifizierten sinkt. Das spült weniger Geld in die Rentenkassen. Auf der anderen Seite stärken dieselben Kräfte die Nachfrage nach hoch qualifizierter Arbeit. Die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Qualifikationssegment nimmt zu, die Löhne steigen. Das lässt die Lohnquote der Hochqualifizierten steigen. Die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung müssten eigentlich sprudeln. Das tun sie allerdings nur bedingt. Mit der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV werden die Beitragseinnahmen gedeckelt. Wie sich die nationale Lohnquote entwickelt hängt allerdings entscheidend davon ab, wie sich die Einkommen der Mittelschicht verändern. Der strukturelle Wandel, der vor allem den industriellen Sektor trifft, senkt die Lohnquote der Mittelschicht. Er schlägt sich hierzulande bisher noch kaum in den Beitragseinnahmen der GRV nieder, weil der industrielle Sektor weniger stark schrumpft als in vergleichbaren Ländern weltweit. Das dicke Ende steht der GRV noch bevor, wenn das „Geschäftsmodell Deutschland“ kollabiert (hier).

„Da Vinci-Code“

Das kleine Einmaleins der Alterssicherung besagt, dass jede Generation im Alter nur dann eine Rente beziehen kann, wenn sie während der Zeit der Erwerbstätigkeit entweder in Human- oder aber in Realkapital investiert hat. Von nichts kommt nun einmal nichts. In Deutschland wurden in den letzten Jahrzehnten zu wenig Kinder geboren, um die Rentenversicherung zu stabilisieren. Dieses Versäumnis lässt sich bis zum Beginn der demographischen Krise ab 2030 nicht mehr nachholen. Es gibt keinen Weg, der demographischen Altlast zu entkommen. Diese Lasten sind nicht wegreformierbar. Sie müssen schlicht und einfach getragen werden. Das hat die rot-grüne Bundesregierung erkannt und die Erkenntnis 2007 in ein Reformgesetz gegossen. Die Lasten werden bis 2030 so auf die Generationen von Rentnern und Erwerbstätigen aufgeteilt, dass die Beitragssätze nicht über 22 % steigen, das Rentenniveau (Nettorente vor Steuern) nicht unter 43 % sinkt und die allgemeine Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahren angehoben wird. Mit der freiwilligen kapitalgeckten Riester-Rente soll die Versorgungslücke geschlossen werden. Der Altersvorsorgeanteil (AVA), der seit 2013 beim Rentenwert den Wert 4 aufweist, soll dafür die nötigen Anreize schaffen.

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Die Politik hat in den 00er Jahren erstaunlich vieles richtig gemacht. Bis 2030 werden die gesteckten rentenpolitischen Ziele voraussichtlich erfüllt (hier). Die Beiträge steigen nicht über 22 %. Das Rentenniveau bleibt sogar über dem angestrebten Wert von 43 %. Da fällt es nicht so stark ins Gewicht, dass die Riester-Rente die in sie gesetzten Erwartungen bisher nicht erfüllt hat. Einen wichtigen Anteil an der Erfüllung der rentenpolitischen Ziele hat die Erhöhung der in weiten Teilen der Bevölkerung ungeliebten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Die Politik scheint den „Da Vinci Code“ (22-43-67-4) der deutschen Alterssicherung gefunden zu haben. Diese positiven Nachrichten gelten allerdings nur bis zum Jahr 2030. Danach müssen die rentenpolitischen Weichen neu gestellt werden. Die demographische Last geht nach 2030 nicht zurück. Sie steigt ganz im Gegenteil weiter an. Damit lassen sich die beiden eingezogenen „Haltelinien“ beim Beitragssatz (22 %) und Rentenniveau (43 %) nicht mehr garantieren. Aber auch die beiden anderen Elemente der Reform von 2007 stehen zur Disposition: Die allgemeine Altersgrenze von 67 und der kapitalgedeckte Anteil der Alterssicherung (Riester-Rente, Betriebsrente). Beide müssen weiter erhöht werden.

Noch etwas hat die Politik in der Mitte des letzten Jahrzehntes geschafft. Sie hat dafür Sorge getragen, dass die Altersarmut heute kein drängendes Problem ist und es auch morgen eher nicht sein wird (hier). Der Anteil der Bezieher von Grundsicherung im Alter liegt mit 3 % weit unter dem Anteil der Armen in der Gesamtbevölkerung. Diese Entwicklung ist der günstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt geschuldet. Die umstrittenen Hartz-Reformen und dezentralere Lohn- und Tarifpolitik waren wichtige Treiber. Es ist denkbar, dass sich diese positive Entwicklung künftig weniger gut darstellt. Rückläufige Nachfrage nach einfacher Arbeit, öfter unterbrochene Erwerbsbiographien, verstärkte Teilzeitarbeit und mehr Menschen mit Migrationshintergrund könnten die Armutsquote erhöhen. Die Basis für die Armut im Alter wird in der Zeit der Erwerbstätigkeit gelegt. Es ist ein Missverständnis, dass ein sinkendes Rentenniveau die reale Rente absolut verringert. Wächst die Produktivität weiter, nimmt auch die Kaufkraft der Renten zu. Die absolute Armut erhöht sich nicht. Mit den Rentenreformen wachsen die Renten ungefähr ein Drittel weniger stark als die Löhne. Die reale Kaufkraft der Renten wird trotz sinkendem Rentenniveau auch künftig zunehmen. Es spricht vieles dafür, dass die Renten stärker steigen werden als die gesetzlich fixierte Grundsicherung. Das sinkende Rentenniveau ist nicht die Ursache steigender Altersarmut.

Leitlinien einer Reform

Die heutige Situation ist der zu Beginn des neuen Jahrtausends nicht unähnlich. Es ist wieder einmal höchste Zeit, sich Gedanken über eine Reform des Systems der Alterssicherung zu machen. Nur Reformen können verhindern, dass es nach 2030 gegen die Wand fährt. Die Herausforderungen sind die alten. Demographische Lasten dominieren weiter, umverteilungspolitische Lasten gewinnen aber an Gewicht. Die Leitlinien einer solchen Reform liegen auf der Hand: Auslagern, verringern, tragen und tragbar machen. Der wichtigste Kandidat für Lasten, die aus der GRV ausgelagert werden müssen, sind die vielfältigen umverteilungspolitischen Aktivitäten. Damit werden bestimmte Gruppen in der GRV begünstigt. Umverteilungspolitik ist eine allgemeine Aufgabe des Staates. Sie muss über Steuern und darf nicht aus Beiträgen finanziert werden. Das gilt auch für alle Varianten einer „Lebensleistungsrente“. Versicherungsfremde Leistungen sind aus der GRV auszulagern, zumindest aber sind sie über Zuschüsse des Bundes zu finanzieren. Die Zuweisungen sollten nicht diskretionär, sondern regelgebunden erfolgen. Das erhöht die Chance, dass die GRV nicht auf den umverteilungspolitischen Lasten sitzen bleibt.

Die finanzielle Situation der GRV bleibt auch nach 2030 prekär. Der Rentnerquotient wird weiter steigen, bis 2040 sogar signifikant. Danach stabilisiert er sich. Ein wichtiger Treiber dieser Entwicklung ist die steigende Lebenserwartung. Die adäquate Antwort ist eine längere, wenn möglich auch flexiblere Lebensarbeitszeit. Damit würden die Lasten verringert. Umstritten ist, nach welcher Regel sie festgelegt wird. Der Münchner Ökonom Axel Börsch-Supan weist darauf hin, dass die steigende Lebenserwartung in der Vergangenheit im Verhältnis 2:1 auf die Zeit der Erwerbstätigkeit und die Zeit als Rentner aufgeteilt wurde (hier). Einem 40jährigen Erwerbsleben stand eine 20jährige Zeit des Rentenbezugs gegenüber. Wenn die Lebenserwartung um drei Jahre steigt, sollte die allgemeine Altersgrenze um zwei Jahre erhöht werden. Das geschah etwa bei der Reform im Jahr 2007. Die Rentner können trotzdem einen um ein Jahr längeren Ruhestand genießen. Die Regelaltersgrenze sollte automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Andere Länder, wie die Niederlande, Schweden und Norwegen, haben eine solche Regel bereits installiert. Mit diesem zweiten Element des „Da Vinci Codes“ würde der Anstieg des Rentnerquotienten gebremst. Die finanziellen Lasten der GRV würden sinken.

Es existieren allerdings weitere Lasten, demographische und arbeitsmarktpolitische, die nicht verringert werden können. Das gilt vor allem für die niedrige Geburtenrate. Daran lässt sich bis weit über 2030 hinaus nichts mehr ändern. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Diese demographische Last muss von Rentnern und Erwerbstätigen getragen werden. Das geschieht über den Nachhaltigkeitsfaktor beim Rentenwert. Dem liegt eine Verteilungsregel zugrunde. Sie wird von der Gesellschaft festgelegt. Allerdings begrenzen ökonomische Zwänge den Entscheidungsspielraum. Es existiert eine wirtschaftliche Grenze für die Höhe der Beiträge. Höhere Beiträge machen Arbeit teurer. Die unternehmerische Nachfrage nach Arbeit geht zurück, die Lohnsumme sinkt. Damit erodiert die ökonomische Basis der GRV. Es existiert aber auch eine wirtschaftliche Grenze für ein sinkendes Rentenniveau. Wird es zu stark abgesenkt, gerät die Rente für immer mehr Versicherte in die Nähe der staatlich garantierten Grundsicherung im Alter. Die Beiträge nehmen damit immer mehr den Charakter von Steuern an. Das Arbeitsangebot vor allem Geringqualifizierter wird verzerrt. Diese beiden „Leitplanken“ der Aufteilung der Lasten bestimmen über die Akzeptanz der umlagefinanzierten GRV.

Ein Teil der Lasten lässt sich nicht wegreformieren. Sie müssen getragen werden. Ob sie getragen werden können, hängt davon ab, wie kräftig eine Volkswirtschaft ist. Ist sie schwach, wird sie von den Lasten erdrückt. Nur wenn sie kräftig genug ist, sind die Lasten auch nach 2030 tragbar. Notwendig sind mehr Investitionen in Human- und Realkapital. Beides setzt die Bereitschaft voraus, vermehrt Ersparnisse zu bilden. Die Last der Beiträge der jüngeren Generation sinkt, weil weniger Rentenleistungen der GRV notwendig sind. Gleichzeitig ist die ältere Generation eher bereit, sinkende Rentenniveaus zu akzeptieren, weil der reale Wert ihrer Renten weiter steigt. Die umlagefinanzierte Alterssicherung der GRV muss verstärkt um eine kapitalfundierte Alterssicherung ergänzt werden. Mit der staatlich geförderten Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge geht man diesen Weg. Sehr erfolgreich war er bisher allerdings nicht. Bei der Riester-Rente sind es Informationsmängel, die Marktmacht produzieren und eine weitere Ausbreitung behindern. Ein einfach strukturiertes Standardprodukt könnte für Abhilfe sorgen (hier). Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind es die Zusagen von festen Leistungen, die den Erfolg verhindern. Eine Umstellung auf die Garantie fester Beiträge könnte für weitere Verbreitung sorgen.

Fazit

Über die GRV wird wieder gestritten. Bis zum Jahre 2030 ist sie solide finanziert. Die Politik hat mit den Rentenreformen der 00er Jahre den „Da Vinci Code“ (22-43-67-4) der deutschen Alterssicherung gefunden. Hält sie sich weiter an die Regeln, bleibt der Handlungsbedarf bis 2030 begrenzt. Die rentenpolitischen Aktionen der Großen Koalition lassen allerdings Schlimmes befürchten. Wieder einmal können die Zauberlehrlinge der Politik der Versuchung nicht widerstehen, verteilungspolitisch an der Rente zu fummeln. Es werden unseriöse Versprechungen gemacht. Die Lasten, die der GRV bis 2030 drohen, sind real. Sie müssen von Rentnern und Erwerbstätigen getragen werden. Und für die Zeit nach 2030 besteht weiterer Handlungsbedarf. Die demographische Last wird noch einmal steigen. Tragbar ist sie nur, wenn die ökonomische Basis solide wächst. Das engt den Handlungsspielraum für steigende Beiträge ein. Ansonsten droht höhere Arbeitslosigkeit. Nichts anderes gilt für das Rentenniveau. Sinkt es weiter, erodiert die Akzeptanz der umlagefinanzierten Alterssicherung in der Bevölkerung. Eine längere, flexiblere Lebensarbeitszeit ist der einzige Ausweg aus dem Dilemma. Die Regelaltersgrenze muss weiter steigen, am besten regelgebunden. Sie muss ergänzt werden, um verstärkte Anreize zur privaten Vorsorge im Alter. Alles andere ist Rosstäuscherei.

Literatur:

Berthold, N. (1997), Der Sozialstaat im Zeitalter der Globalisierung. Tübingen

Berthold, N. (2010), Vorwärts in die Vergangenheit: Widerstand gegen die Rente mit 67. Deutsche Gewerkschaften, französische Jugendliche und bayerische Ministerpräisidenten

Berthold, N. und B. Külp (1984), Regelgebundene Rentenanpassung als Mittel zur langfristigen Sanierung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Berlin

Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (1998), Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Berlin

Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2012), Altersarmut. Berlin

Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2016), Nachhaltigkeit in der sozialen Sicherung über 2030 hinaus. Berlin

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