Die Fußball-Bundesliga produziert eine Unterhaltungsdienstleistung, die von den Konsumenten sehr hoch geschätzt wird, was an den Zuschauerzahlen im Stadion und an den Zuschauern vor dem Fernsehen deutlich wird. Zwar existieren Substitutionsprodukte auf dem Unterhaltungssektor, aber insbesondere die Attraktivität anderer deutscher Profi-Sportligen oder ausländischer Fußballigen scheint für den deutschen Zuschauer eher gering zu sein. Nun läßt sich beobachten, daß der Markt für „Fußballspiele“ offenbar wenig bestreitbar ist; dies zeigt sich daran, daß im Fußball keine Konkurrenzligen auf dem höchsten Spielniveau auftreten, geschweige denn sich durchsetzen können.
In den USA hingegen konnte man zahlreiche Markteintrittsversuche beobachten, die zum größten Teil mißglückten (was im wesentlichen daran liegt, daß der Sportbereich großzügige Ausnahmeregelungen in der Wettbewerbspolitik genießt) oder damit endeten, daß die Newcomer-Liga mit der etablierten Liga fusionierte. Im Baseball gab es mit der Federal League und der Continental League zwei gescheiterte Versuche, in den Markt einzutreten. Der American League gelang dies; sie schloß sich mit der National League zur Major League Baseball zusammen. Auch im American Football haben bspw. die All-American Football Conference, die World Football League und die United States Football League vergeblich versucht, sich zu etablieren. Die American Football League hat sich dagegen behaupten können und hat mit der NFL fusioniert. Auch im Basketball und im Eishockey gab es Markteintrittsversuche neuer Ligen.
Warum gibt es in den USA derartige Markteintrittsversuche und im Falle der Fußball-Bundesliga nicht?
1. Die amerikanischen Ligen sind geschlossene Ligen; sie kennen das Auf- und Abstiegsprinzip nicht. Will ein Club in die Liga aufgenommen werden, so müssen in der Regel drei Viertel der vorhandenen Clubs dem zustimmen. Da die Anzahl der Clubs in der Liga begrenzt ist, befindet sich nicht in jedem Ballungsgebiet ein Club, so daß Erlöspotentiale teilweise nicht ausgeschöpft werden. Bei der Fußball-Bundesliga, die in einem hierarchischen, vom Verband gelenkten Ligensystem eingebunden ist, besteht hingegen die Möglichkeit, daß Clubs aus allen Regionen Deutschlands in die Liga aufsteigen können. Gleichwohl erfordert das Mitspielen in der Bundesliga das Durchlaufen der nachgeordneten Ligen, also anhaltenden sportlichen Erfolg, und die Erfüllung einer Reihe von weiteren Anforderungen wie bspw. das Unterhalten einer bestimmten Anzahl an Amateur- und Jugendmannschaften und den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Damit besitzt jeder Club die Möglichkeit, in die Bundesliga aufzusteigen. Deswegen reduziert sich der Anreiz sportlich leistungsfähiger Clubs, eine neue Liga zu gründen.
2. Den Clubs der amerikanischen Profiligen steht eine Vielzahl von Spielerbindungsinstrumenten (Draft, Reserve Clause, Option Clause etc.) zur Verfügung, deren Einsatz eine Veränderung der funktionalen Einkommensverteilung bewirkt: Die Profispieler erhalten regelmäßig, sofern sie noch nicht den Free Agency-Status erreicht haben und ihr Gehalt frei aushandeln können, eine Entlohnung, die weit unter ihrem Wertgrenzprodukt liegt. Erschwert wird die Situation der Spieler dadurch, daß es im Ausland in den betreffenden Sportarten keine von der Qualität und von der Zahlungsbereitschaft vergleichbaren Profiligen gibt. Daher kennen die USA starke Spielergewerkschaften, die wiederum das Entstehen von Konkurrenzligen unterstützen, da diese die Einkommensmöglichkeiten der Spieler verbessern. In der Bundesliga gibt es die den US-Ligen zur Verfügung stehenden Spielerbindungsinstrumente nicht. Zudem existieren für die Profis der Bundesliga attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten in ausländischen Ligen (England, Spanien, Italien), so daß die Spielergewerkschaften traditionell schwach sind. Die Folge ist, daß – anders als in den USA – auch von den Spielern keine Initiative ausgeht, Konkurrenzligen zu unterstützen.
3. In den USA spielen die nationalen und auch internationalen Sportverbände aufgrund der Marktmacht der Profiligen eine untergeordnete Rolle, d.h. die Ligen setzen teilweise ein eigenes Regelwerk in Kraft, das vom Regelwerk des internationalen Verbandes abweicht. Im Fußball haben die internationalen, kontinentalen und nationalen Verbände durch die von ihnen veranstalteten Wettbewerbe (Fußballweltmeisterschaft, Fußballeuropameisterschaft etc.) eine sehr starke Rolle. Diese Rolle können sie dazu verwenden, Clubs einer Konkurrenzliga auszuschließen und damit deren Erlöspotentiale erheblich zu vermindern. Gleichzeitig können sie auch die Spieler der Konkurrenzliga von derartigen Wettbewerben ausschließen. Mit anderen Worten: Die Verbände haben eine derartige Marktmacht, daß sie das Entstehen einer Konkurrenzliga erheblich behindern, wenn nicht sogar unterbinden können.
In der Fußball-Bundesliga wird also die Außenkonkurrenz durch Binnenkonkurrenz ersetzt. Die fehlende Außenkonkurrenz erweist sich solange als unproblematisch, als die Clubs als rechtlich selbständige Einheiten in Wettbewerb zueinander treten wie es etwa auf dem Ticketmarkt, auf dem Sponsoringmarkt oder dem Markt für Merchandisingartikel der Fall ist. Problematisch wird es, wenn die Konkurrenz durch ein Kartell ersetzt wird, das die gesamte Marktmacht der Liga in die Waagschale werfen kann, wie es im Bereich der Vermarktung der TV-Übertragsrechte der Fall ist. Die kollektive Vermarktung der Übertragungsrechte durch ein Syndikat führt dazu, daß – wenn auf der Marktgegenseite Konkurrenz herrscht – monopolistische Preise gezahlt werden. Zugleich verhindert die gegenwärtige Marktkonstellation das Entstehen einer Konkurrenzliga, die bspw. durch die Medien in Form einer vertikalen Rückwärtsintegration vorangetrieben werden könnte.
Folgerichtig wäre also das Verbot des Vermarktungskartells. Das von der Liga angeführte Argument, die zentrale Vermarktung sei notwendig, um die Spielstärken anzugleichen, könnte auch durch einen Ausgleichsfonds, in den ein Teil der individuellen Vermarktungserlöse der Clubs abgeführt werden muß, erreicht werden.
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Sehr interessante Betrachtungsweise der Fußball-Bundesliga. Bei diesem Beitrag werden aber die europäischen Clubwettbewerbe wie etwa die Champions League nicht berücksichtigt. Wenn also das Vermarktungskartell verboten werden sollte, müsste es einen Ausgleichfonds für den ganzen Bereich der UEFA geben. Dies ist aber nicht durchsetzbar, also bleibt das Vermarktungskartell bestehen.