Kurz kommentiert
Wackelt die Schuldenbremse?

Nach der Wahl wird plötzlich eine Reform der Schuldenbremse noch mit dem alten Bundestag diskutiert. Für Panik gibt es aber keinen Anlass: Die Union darf sich jetzt nicht zu einem großen Angriff auf die Schuldenbremse erpressen lassen.

Kurz nach der Bundestagswahl ist die Schuldenbremse gleich wieder ganz oben auf der Agenda. Ist man wohlwollend, dann erklärt man dies damit, dass in den vergangenen Tagen durch die nochmal stärker russlandfreundliche Positionierung der Trump-Administration eine neue Lage entstanden ist, die vor der Wahl so nicht antizipiert wurde. Ist man weniger wohlwollend, dann wird man hier den Versuch sehen, den Wähler hinter die Fichte zu führen, indem eine klare Positionierung erst nach der Wahl erfolgt – und auch etwas anders, als man vor der Wahl erwarten konnte.

Angesichts des anstehenden Finanzierungsbedarfs für die Landesverteidigung besteht jedenfalls ein Handlungsbedarf. Mit einer dauerhaften Erhöhung des Verteidigungsetats um weitere rund 2% des BIP kann man von jährlich (!) höheren Verteidigungsausgaben zwischen 80 und 100 Mrd. Euro ausgehen. Dass diese Größenordnung nötig ist, um zukünftig die russische Bedrohung abzuschrecken, dürfte weitgehend unstrittig sein.

Unstrittig dürfte auch sein, dass man diese höheren Verteidigungsausgaben nicht permanent defizitfinanzieren sollte. Wir haben es hier mit einer dauernden Belastung zu tun. Die Friedensdividende der 1990er-Jahre gibt es nicht mehr. Eine solche dauernde Belastung, die außerdem mit allenfalls geringen langfristigen Wachstumseffekten (z.B. via Forschungs- und Entwicklungs-Spillovers) verbunden sein dürfte, sollte aus laufenden Steuereinnahmen bestritten werden, um eskalierende Schuldenstände und Zinslasten in der Zukunft zu vermeiden.

Nun gibt es drei Möglichkeiten, damit umzugehen. Erstens kann man die Schuldenbremse unangetastet lassen und auch kein neues Sondervermögen auflegen. Man müsste dann so schnell wie möglich die Haushaltsstruktur verändern. Einen Teil des Beitrags hierzu können Ausgabenkürzungen im Sozialbudget oder bei Subventionen erbringen. Denkbar ist auch eine Teilfinanzierung mit Steuererhöhungen. Der Übergang ließe sich mit höheren Defiziten nach einer Notlagenerklärung mit einfacher Mehrheit im Bundestag finanzieren. Dass das Verfassungsgericht eine solche Notlage nach den aktuellen weltpolitischen Entwicklungen verweigern würde erscheint sehr unwahrscheinlich.

Zweitens kann man versuchen, noch vor der Neukonstituierung des neuen Bundestags eine kleine Änderung mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Dies könnte entweder ein neues Verteidigungs-Sondervermögen sein, oder eine bescheidene Reform der Schuldenbremse, die z.B. vorsieht, dass künftig alle Verteidigungsausgaben über 2% des BIP nicht unter die Schuldenbremse fallen.  Das Sondervermögen wäre hier aus den oben genannten Gründen vorzuziehen. Es wäre klar auf die Finanzierung einer Übergangsphase begrenzt und würde den Druck zur Aufdeckung von Effizienzreserven im Budget aufrechterhalten. Die dauerhafte Lockerung der Schuldenbremse täte dies dagegen nicht.

Die Gefahr besteht allerdings, dass SPD und Grüne hierzu nicht bereit sind. Sehr wahrscheinlich werden sie die Zweidrittelmehrheit nur sicherstellen, wenn die Union einer viel weiterreichenden Lockerung der Schuldenbremse zustimmt. In diesem Fall täte die Union gut daran, sich auf die erste Variante zurückzuziehen.

Schließlich kann man drittens auch warten, bis der neue Bundestag sich konstituiert hat. Dann bräuchte man für eine Zweidrittelmehrheit auch Stimmen aus der Linken. Es ist ziemlich klar, dass diese für eine begrenzte Lockerung zur Verteidigungsfinanzierung nicht zu haben sein werden. Die vulgärpazifistischen und russlandfreundlichen Abgeordneten der Linken würden nur zustimmen, wenn die Schuldenbremse mehr oder weniger vollständig geschliffen wird. Darauf hoffen erkennbar auch SPD-nahe Ökonomen, die derzeit der SPD raten, der schnellen zweiten Variante oben nicht zuzustimmen. Sie wollen eine große Reform der Schuldenbremse mit der Notwendigkeit einer Zustimmung der Linksextremen erzwingen.

Auch darauf sollte die Union sich natürlich nicht einlassen. Es ist der Union zu empfehlen, Ruhe zu bewahren. Sollte eine sehr moderate Maßnahme wie ein neues Sondervermögen mit dem alten Bundestag noch zu machen sein, dann kann man darüber sprechen. Zu größeren Abbruchmaßnahmen an der Schuldenbremse sollte die Union sich aber keinesfalls erpressen lassen. Denn zur Not steht die Rückfalloption auch wiederholter Notlagenerklärungen über mehrere Jahre zur Verfügung. Grund zur Panik gibt es nicht.

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