Gastbeitrag
Warum die Reform des Bürgergeldes richtig ist
…aber erst einmal wenig einspart

Die Reform – und Umbenennung – des Bürgergeldes ist in das parlamentarische Verfahren eingetreten. Die Reform kann – wenn sie halbwegs so aus dem Verfahren ins Gesetzblatt übernommen werden wird, wie sie hineingegangen ist – als gelungen bezeichnet werden. Wesentliche Kritikpunkte an der misslungenen Bürgergeld-Reform im Jahr 2023 wurden adressiert, zum Beispiel die Karenzregeln beim Schonvermögen und den Kosten der Unterkunft, vor allem aber das Sanktionsregime.

Entgegen einer verbreiteten Auffassung im politischen Raum wirken Sanktionen bei Pflichtverletzungen sehr wohl so, wie sie sollen. Eine umfangreiche arbeitsmarktökonomische Forschung belegt, dass Sanktionierte schneller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden (Bernhard et al., 2021, 11). Das oft vorgebrachte Gegenargument, dass eine Nebenwirkung darin besteht, dass sich Sanktionierte ganz vom Arbeitsmarkt verabschieden und sich dem Zugriff der Jobcenter entziehen, spricht nicht gegen die Verhängung einer Sanktion: Wenn der Kontakt zum Jobcenter lediglich darin besteht, dass monatlich Geld überwiesen wird, ist damit nichts gewonnen. Schwerwiegender ist der Befund von Wolf (2021), demzufolge sich die positive Wirkung einer Sanktion auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit in einer langen Frist ab etwa 30 Monaten umkehren könnte. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf, ob sich dieser Befund auch für andere Zeiträume, andere Sanktionsregimes und ggf. abweichende Forschungsdesigns verallgemeinern lässt (Knieze et al., 2022, 13). Fraglich bleibt auch, ob ein solcher Befund grundsätzlich gegen die Verhängung von Sanktionen spricht – oder eher dafür, sie durch Hilfeangebote für eine nachhaltige Beschäftigung zu flankieren.

Ein weiteres, häufig vorgebrachtes Gegenargument lautet, dass nur sehr wenige Leistungsempfänger wegen der Weigerung, eine angebotene Arbeit anzunehmen, sanktioniert werden. Dem wäre erstens entgegenzuhalten, dass sich auch unter denen, die sich hartnäckig einer Kontaktaufnahme des Jobcenters verweigern, Personen befinden können, die eine angebotene Arbeit ablehnen. Mangels Kontakts hat das Jobcenter gar nicht erst die Möglichkeit, ein Arbeitsangebot zu unterbreiten. Zweitens wirkt eine angedrohte Sanktion nicht nur auf diejenigen, denen eine Pflichtverletzung nachgewiesen wurde – gleichsam wie das Tempolimit nicht nur auf diejenigen Autofahrer wirkt, die geblitzt werden. Wolf (2024) kann diesen Wirkungszusammenhang bei der Grundsicherung nachweisen.

Die Bürgergeld-Reform 2023 hat das Sanktionsregime entschärft: Es wurde aufwendiger und schwieriger für Jobcenter-Mitarbeiter, eine Sanktion auszusprechen und die Sanktionshöhe wurde vermindert. Das hat die Übergangsraten in Arbeit negativ beeinflusst (Weber 2026). Vor allem bei der Sanktionshöhe verspricht der Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium eine Wende, die Sanktionen fallen künftig deutlich höher aus. Das gilt vor allem für Meldeversäumnisse, wo die Regelungen gegenüber früheren Entwürfen sogar noch einmal stringenter gestaltet wurden. Bislang konnte ein verschuldetes Meldeversäumnis mit einer Kürzung von 10 Prozent des Regelsatzes von derzeit 563 Euro für einen Monat sanktioniert werden. Mehrere Versäumnisse konnten sich zu einer Kürzung von maximal 30 Prozent addieren, was der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Höchstgrenze entspricht. Für hartnäckige Kontaktverweigerer bestand – so stellt es der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums dar – darüber hinaus kaum Handhabe.

Dem Plan der Koalition zufolge soll ein erster versäumter Termin künftig zwar ohne Sanktion bleiben, im Falle eines weiteren Versäumnisses droht aber eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent für einen Monat. Erscheint der Geladene auch zu einem dritten Termin nicht, soll der Regelbedarf komplett eingestellt werden. Er wird aber rückwirkend vermindert um die Sanktion ausgezahlt, wenn der Sanktionierte innerhalb eines Monats wieder beim Jobcenter erscheint. Passiert dies nicht, sollen sämtliche Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Die Argumentation im Gesetzentwurf ist, dass aufgrund der Nichterreichbarkeit eine der Voraussetzungen für den Leistungsbezug fehlt.

Die vorliegenden Forschungsergebnisse legen nahe, dass die beabsichtigte Verschärfung des Sanktionsregimes zu höheren Übergangsraten in Arbeit führen wird. Trotzdem erwartet das Arbeitsministerium kurzfristig keine nennenswerten Einsparungen. Ein Grund für eine verzögerte Wirkung der Reform kann in der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage begründet sein. Zahlreiche Übergänge in Arbeit sind vor allem dann zu erwarten, wenn Betriebe eine hohe Arbeitskräftenachfrage haben. Dies ist nach 3 Jahren wirtschaftlicher Stagnation nicht gegeben. Ein zweiter Grund ist, dass Menschen oft nur mit Verzögerung auf neue Rahmenbedingungen reagieren. Sobald sich die neuen Sanktionsmöglichkeiten herumsprechen – und die Jobcenter diese Möglichkeiten auch nutzen – werden sich Einsparungen in allerdings kaum vorauszuschätzender Höhe ergeben.

Literatur

Bernhard, Sarah; Bossler, Mario; Kruppe, Thomas; Lietzmann, Torsten; Senghaas, Monika; Stephan, Gesine; Trenkle, Simon; Wiemers, Jürgen; Wolff, Joachim, 2021, Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung, IAB-Stellungnahme 5/2021, Nürnberg

Knize, Veronika; Wolf, Markus; Wolff, Joachim, 2022, Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit, IAB-Forschungsbericht 17/2022, Nürnberg

Weber, Enzo, 2026, The dovish turnaround: Germany’s social benefit reform and job findings. Journal of Policy Analysis and Management, 45, e22648. https://doi.org/10.1002/pam.22648

Wolf, Markus, 2021, Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken, In: IAB-Forum 24. Juni 2021,?https://www.iab-forum.de/schneller-ist-nicht-immer-besser-sanktionen-koennen-sich-laengerfristig-auf-die-beschaeftigungsqualitaet-auswirken/ [21.10.2022] 

Wolf, Markus, 2024, Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung, IAB-Kurzbericht Nr. 15/2024, Nürnberg

Blog-Beiträge zum Thema:

Holger Schäfer (IW, 2025): Die Bürgergeld-Reform. Zurück in die Zukunft

Norbert Berthold (JMU, 2022): Das neue Bürgergeld. Vorwärts in die Vergangenheit

Holger Schäfer (IW, 2022): Bürgergeld: Bedingungsarmes Grundeinkommen?

Podcast zum Thema:

Bürgergeld statt Hartz IV. Ein sozialpolitischer Rückschritt

Prof. (em.) Dr. Norbert Berthold (JMU) im Gespräch mit Prof. Dr. Ronnie Schöb (FU)

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