Manager, Stars und Gehaltsobergrenzen

Die Republik ist in tiefer Sorge um die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Verteilungsfragen beherrschen die politische Diskussion. Der heftige Streit um Mindestlöhne für einfache Arbeit und Gehaltsobergrenzen für Manager sind die deutlichsten Zeichen. Eine breite Mehrheit der Bevölkerung ist der Meinung, es gehe hierzulande nicht mehr gerecht zu. Diese Töne sind relativ neu. Deutschland war verteilungspolitisch lange Zeit eine Insel der Seeligen. Fast überall um uns herum verteilten sich die Markteinkommen ungleicher, um Deutschland schien diese Entwicklung einen Bogen zu machen. Die Verteilung der Einkommen veränderte sich bis Ende der 90er Jahre nur wenig.

Diese Zeiten scheinen vorbei. Die Einkommen verteilen sich spätestens seit dem neuen Jahrtausends ungleicher. Der Anstieg der Ungleichheit ist kaum auf das geringe Wachstum der Einkommen in den unteren Einkommensklassen zurückzuführen. Die Armutsquote erhöhte sich zwar seit Ende der 90er Jahre, allerdings eher moderat. Auch die Angst der Mittelschichten abzustürzen, ist bisher unbegründet. Sie gewinnen gegenüber den unteren Einkommensgruppen, verlieren aber gegenüber den oberen. Der eigentliche Treiber der „neuen“ Ungleichheit sind überall in reichen Ländern die stark steigenden Einkommen in den oberen Einkommensklassen. Das ist auch in Deutschland nicht anders.

Empirischer Befund

Die Topeinkommen sind seit Mitte der 70er Jahre in vielen Ländern geradezu explodiert, auch wenn sie noch unter den historischen Höchstständen liegen. Das gilt vor allem für angelsächsische Länder, allen voran die USA. Es trifft in geringerem Maße für Kanada und Großbritannien zu. In Japan und Kontinentaleuropa verlief die Entwicklung der Einkommen in der Spitze der Einkommenspyramide weniger spektakulär (Abb. 1). In Deutschland wuchsen die Einkommen der oberen 1 % in den 90er Jahren um etwas mehr als 7 % jährlich. Überall nimmt der Anteil der Lohneinkommen am gesamten Einkommen der Spitzenverdiener zu. Er liegt in Deutschland mit 23 % weit unter den 45 % der USA. Der hohe Anteil an Eigentümerunternehmen dürfte den relativ niedrigen deutschen Wert erklären.

Abb. 1: Anteil der reichsten 1 Prozent am Gesamteinkommen
Quelle: Gorden/Dew-Becker (2007)

Auf die spannende Frage, wer zum Kreis der Topverdiener zählt, gibt es noch kaum Antworten. Eine der besten Studien stammt von den amerikanischen Ökonomen Steven Kaplan und Joshua Rauh. Danach rekrutieren sich die Spitzenverdiener aus drei Bereichen. Ganz vorne stehen die „Superstars“ aus der Unterhaltung, dem Sport und den Medien. Auf ihren Feldern sind sie allesamt absolute Spitzenkönner. Allein das hohe, spezifische Humankapital würde ihnen allerdings nicht die märchenhaften Einkommen bescheren. Es sind die exorbitanten Renten auf sogenannten „winner-take-all“-Märkten, die sie zu absoluten Topverdienern machen. Weltweit offenere Absatzmärkte begünstigen und vergrößern solche Märkte.

Auf Platz 2 der Liste der Topverdiener stehen die, die ihr Einkommen an der „Wall-Street“ verdienen. Sie arbeiten als Investmentbanker, Hedge-Fonds-Manager, Private Equity-Manager oder Partner in Rechtsanwaltskanzleien. Ihre Einkommen verdanken sie der steigenden Nachfrage nach ihren Diensten. Erst auf Platz 3 liegen die Manager von Unternehmen, die nicht der Finanzbranche angehören. Ihre Einkommen sind relativ zu denen der „Wall-Street“ bescheiden. Es gab Jahre, in denen die 25 bestbezahlten Hedge-Fonds-Manager in den USA soviel verdienten wie die 500 CEOs der S&P-Unternehmen. Die Kritik an ihren Einkommen entsteht, weil vermutet wird, dass sie sich über wechselseitige Verflechtungen von Vorständen und Aufsichtsgremien selbst bedienen, zu Lasten der Eigentümer.

Gesetzliche Gehaltsobergrenzen

Diese „neue“ Ungleichheit bringt die Manager ins Kreuzfeuer der Kritik. Der Empörungsaufwand ist hoch, der Erkenntnisgewinn niedrig. Für eine breite Mehrheit ist es schlicht unanständig, dass deren Einkommen so stark steigen. Die Politik greift diese Stimmung auf. Bis in die erste Reihe hinein denkt sie laut darüber nach, die Bezüge von Managern zu begrenzen. Höchstlöhne am oberen Ende der Einkommensskala sollen Mindestlöhne am unteren Ende ergänzen. Mit beiden Instrumenten erreicht sie allerdings ihre verteilungspolitischen Ziele nicht. Mindestlöhne sind ein Spiel mit dem Feuer. Die Gefahr ist groß, dass die verlieren, die eigentlich begünstigt werden sollen. Mit Gehaltsobergrenzen betreibt die Politik das Geschäft der Arbeitgeber.

Werden die Bezüge der Manager gesetzlich begrenzt, wird ein Prozess der Umverteilung von Einkommen in Gang gesetzt. Es werden Einkommen von den Managern an die Eigentümer umverteilt, von Arbeit zu Kapital. Die Manager erhalten ein kleineres Stück des gesamten Kuchens, die Unternehmenseigner ein größeres. Wie viel von Arbeit zu Kapital umverteilt wird, hängt davon ab, wie lohnelastisch das Arbeitsangebot der Manager ist. Zugunsten der Eigentümer wird dann am meisten umverteilt, wenn das Arbeitsangebot völlig starr ist (Abb. 2). Was die Manager an Einkommen verlieren, gewinnen die Kapitalgeber (Fläche A). In diesem Falle wird die Produktion nicht negativ beeinflusst, der gesamtwirtschaftliche Kuchen wird nicht kleiner.

Abb. 2: Unelastisches Arbeitsangebot

Tatsächlich ist das Arbeitsangebot des Managements aber elastischer (Abb. 3). Das gilt vor allem für fähige Manager. Ihnen bleibt immer die Option, in Länder abzuwandern, in denen die Bezüge der Manager nicht oder weniger stark gesetzlich begrenzt werden. Bei elastischem Arbeitsangebot verliert aber neben der Gruppe der Manager (Fläche A) auch die gesamte Volkswirtschaft (Fläche B), da die Beschäftigung sinkt. Es wird nicht nur von Arbeit zu Kapital umverteilt. Weil weniger Güter produziert werden, stellt sich die gesamte Volkswirtschaft schlechter. Besonders hart getroffen werden die Arbeitnehmer in Unternehmen mit nun unfähigerem Management. Wer die Bezüge der Manager gesetzlich begrenzt, verteilt nicht nur zugunsten des Kapitals um. Er trägt auch mit dazu bei, ein Land ärmer zu machen.

Abb. 3: Elastisches Arbeitsangebot

Praktische Erfahrungen

Wie stark diese Effekte ausfallen, ist eine empirische Frage. Wichtige Hinweise könnten die Arbeitsmärkte der vier nordamerikanischen „major leagues“ liefern. Dort versucht man seit langem mit verschiedenen Varianten von „salary caps“, die Einkommen der Spieler zu begrenzen. Damit sollen die Arbeitskosten der Vereine im Zaum gehalten und für mehr sportliche Ausgeglichenheit gesorgt werden. Den Anfang machte die NBA in der Saison 1984/85. Ihr folgte zehn Jahre später die NFL und weitere elf Jahre danach die NHL. Keine formale Gehaltsobergrenze hat die MLB. Dafür existiert dort allerdings eine Luxussteuer auf Gehaltszahlungen. Sie wird für die einzelnen Clubs fällig, wenn sie eine festgelegte Gehaltsgrenze überschreiten.

Die Erfahrungen mit Gehaltsobergrenzen bestätigen unsere Überlegungen. Es wird zugunsten der Vereine umverteilt. Davon profitieren die Vereinseigner. Da es sich bei den „major leagues“ quasi um Weltligen handelt, können Spieler kaum abwandern. Den Vereinen wird es deshalb mit Gehaltsobergrenzen möglich, Spieler unterhalb ihres Wertgrenzproduktes zu entlohnen. Auch den Spielergewerkschaften gelingt es nicht, diese Entwicklung aufzuhalten. Die Vereine der „major leagues“ arbeiten ganz anders als europäische außerordentlich profitabel, nicht nur wegen der „salary caps“. Monopolistisch abgeriegelte und unter Kartellbrüdern aufgeteilte Absatzmärkte tragen sicher mehr dazu bei.

Tatsächlich wirken sich aber kollektive Gehaltsobergrenzen, bei denen die Gehaltssumme der Teams mehr oder weniger stark begrenzt wird, auf die Einkommen der Starspieler kaum aus. Auch sie können zwar kaum in andere Ligen abwandern, sind aber dennoch kaum ersetzbar. Sie sind die Garanten des sportlichen Erfolgs, Magneten für die Zuschauer und damit die Motoren des wirtschaftlichen Erfolgs. Kurzum, Stars ihr Geld wert sind. Der Druck der „salary caps“ wird an die Wasserträger weitergegeben. Was über kollektive Gehaltsobergrenzen an die Vereine umverteilt wird, geht letztlich zu Lasten dieser Gruppe von Spielern. Ihre Einkommen steigen weniger stark, bei schrumpfendem Absatzmarkt sinken sie sogar. Die Leidtragenden von „salary caps“ sind nicht die Stars, sondern die durchschnittlichen Spieler in den „major leagues“.

Fazit

Es spricht alles dafür, die Finger von gesetzlichen Gehaltsobergrenzen zu lassen. Das gilt nicht nur für die Einkommen von Managern, es trifft für alle Einkommen zu. Gehaltsobergrenzen schränken die individuelle Vertragsfreiheit ein und beeinträchtigen die Lenkungsfunktion des Preismechanismus auf den Arbeitsmärkten. Die Allokation der Ressourcen wird verzerrt. Werden Preise staatlich administriert und relative Preise fixiert, schlägt das Gresham’sche Gesetz zu: Schlechte Manager verdrängen immer öfter die guten. Nieten in Nadelstreifen bekommen aber keiner Volkswirtschaft gut. Es ist mit einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit und beträchtlichen Wohlfahrtsverlusten zu rechnen.

Damit nicht genug. Die angestrebten verteilungspolitischen Ziele werden mit Gehaltsobergrenzen nicht erreicht, ganz im Gegenteil. Solche Obergrenzen verkleinern nicht nur den zur Verteilung verfügbaren Kuchen, sie verteilen auch Einkommen zugunsten des Kapitals um. Wie damit das weit verbreitete Unbehagen über eine als ungerecht empfundene Verteilung von Einkommen und Vermögen verringert werden soll, erschließt sich wohl nur populistischen Politikern und ahnungslosen Gewerkschaftern. Kein Wunder, dass pfiffigere Gewerkschaftsfunktionäre, die als Betriebsräte in großen managergeführten Unternehmen arbeiten, keinen Gefallen an Gehaltsobergrenzen für Manager finden.

4 Antworten auf „Manager, Stars und Gehaltsobergrenzen“

  1. Die Forderung nach Gehaltsobergrenzen für Manager ist sicherlich falsch – schon weil dies praktisch nicht begrenzbar ist. „Zur Not“ würde z.B. die Ehefrau pro forma für 1 Mio. Euro eingestellt. Oder die Eltern erhalten Aktienoptien. Oder wie auch immer – der Erfindungsreichtum wie Gehaltsobergrenzen umgangen werden könnte, wäre sicherlich nahezu unerschöpflich.

    Vernünftiger wäre daher die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf z.B. 52%. Sollen Manager doch entsprechend verdienen, aber dann sollen sie auch ihren Beitrag zur Finanzierung unseres Staatswesens leisten.

  2. Hallo VerenaF,

    es ist unwahrscheinlich, das bei funktionierender Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer ein Vermögensvorteil über nahe Angehörige stattfinden wird. Um dem aber noch entschiedener entgegenzuwirken wären Änderungen der Gesetze nach britischem Vorbild empfehlenswert. Beispielsweise müssen die Direktoren einer in England ansässigen Limited, egal ob public oder privat, gegenüber dem Company House und gegenüber den Gesellschaftern genauste Informationen über Anteile, Beschäftigungsverhältnisse und Verträge mit Angehörigen offenlegen. Dieser Ansatz ist weiter auszubauen, wie z.B. durch eine Verfolgung durch die Behörden von Amtswegen aus. Ähnliches ist beispielsweise durch Herrn Bertholds Kollegen Wenger mehr oder minder diplomatisch gefordert worden.

    Eine Anhebung der Steuern auf ein derart hohes Niveau wird den selben Effekt haben wie eine Gehaltslimit. Auch bei einer Steuerbelastung von „nur“ 42% tragen die Topverdiener massiv zur Finanzierung des Staates bei. Und das restliche Einkommen wird in Deutschland für Konsum und Inverstitionen eingesetzt – denn Bargeld unterm Kopfkissen wird kaum ein Manager als sinnvoll erachten.

  3. Ich hätte mir ein ausführlicheres Fazit gewünscht.
    Wenn Gehaltsobergrenzen bzw. Untergrenzen keine gute Lösung
    darstellen, was wären die geeigneten Wege?
    Außerdem wären einige normative Äußerungen interessant gewesen.
    Ist der Autor überhaupt der Meinung das in Deutschland bzw.
    weltweit mehr umverteilt werden sollte?
    So steht der Essay gewissermaßen etwas in der Luft.
    Viele Grüße 🙂

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