Widerspruchslösung in der Organentnahme
„Für und Wider“
Die Bundesratsinitiave zur Einführung der sogenannten „Widerspruchslösung“ für die Leichenorganspende ist sachlich begrüßenswert. Dass der angestrebte Erfolg eintreten wird, ist jedoch unwahrscheinlich und das Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsprinzipien unübersehbar.