CO2-Bepreisung
Einkommensschwache Haushalte entlasten!

An der Zapfsäule konnte man es bereits merken: Mit Beginn des neuen Jahres sind fossile Kraft- und Brennstoffe in Deutschland teurer geworden. Dies ist nicht etwa gestiegenen Preisen für Rohöl und Erdgas geschuldet. Die Ursache liegt vielmehr in staatlicher Regulierung: Zum einen ist die Zeit des reduzierten Mehrwertsteuersatzes abgelaufen – nach einer temporären Senkung auf 16% ist er wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19% gestiegen. Zum anderen wurde in Deutschland mit Jahresbeginn das Zeitalter der CO2-Bepreisung von Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel eingeläutet. Dies war im Klimaschutzprogramm 2030 vergangenes Jahr festgelegt und mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz gesetzlich in die Tat umgesetzt worden.

Von nun an verteuern sich fossile Kraft- und Brennstoffe Jahr für Jahr aufgrund steigender CO2-Preise. Wie stark der CO2-Preis steigt, ist gesetzlich festgelegt: von 25 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2021 auf 55 Euro je Tonne im Jahr 2025, mit Zwischenmarken von 30, 35 und 45 Euro in den Jahren 2022 bis 2024. Durch den politisch fixierten Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne haben sich Diesel und Heizöl zu Jahresbeginn netto um 6,6 Cent je Liter verteuert, Benzin um knapp 6 Cent und Erdgas um 0,5 Cent je Kilowattstunde. Rechnet man die Mehrwertsteuer obendrauf, machen die durch den CO2-Preis bedingten Anstiege knapp 8 Cent bei Heizöl und Diesel aus. Bei Benzin schlägt die CO2-Bepreisung mit etwas mehr als 7 Cent zu Buche und bei Erdgas mit rund 0,6 Cent. Gäbe es dieses Jahr schon den Preis von 65 Euro je Tonne CO2, welcher für das Jahr 2026 als Preisobergrenze vorgesehen ist, lägen diese Preisanstiege bei rund 20,5 Cent je Liter bei Heizöl und Diesel, etwas mehr als 18 Cent bei Benzin und 1,5 Cent je Kilowattstunde bei Erdgas.

Da die Preisanstiege für Diesel und Benzin praktisch innerhalb der täglichen Schwankungsbreite der Preise an den Zapfsäulen liegen, ist kurzfristig allerdings nur mit geringfügigen Verhaltensreaktionen zu rechnen, also etwa indem etwas weniger Auto gefahren wird. In der Folge kann man somit kurzfristig auch nur moderate Einsparungen beim Verbrauch fossiler Kraft- und Brennstoffe erwarten. Langfristig wird die sukzessive Verteuerung jedoch eine substantielle Umweltwirkung entfalten, da Bürger im Wissen um die stetige Verteuerung bei Neuanschaffungen von Autos und Heizungssystemen tendenziell energieeffizientere und treibhausgasärmere Alternativen bevorzugen werden.

Viel eher aber werden für viele Haushalte die finanziellen Auswirkungen der CO2-Bepreisung relevant: Spätestens bei ihrer nächsten Heizkostenabrechnung werden einkommens­schwache Haushalte die finanziellen Folgen der neuen Klimapolitik via CO2-Bepreisung über gestiegene Heizkosten deutlich zu spüren bekommen. Ob die bislang hohe Akzeptanz für eine CO2-Bepreisung den Zahltag überlebt, ist fraglich. Die Politik sollte daher bereits jetzt Schritte einleiten, die dem Umstand Rechnung tragen, dass die aus Umweltgründen wünschenswerte CO2-Bepreisung regressive Wirkungen hat, also einkommensschwache Haushalte im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärkere Lasten zu tragen haben als wohlhabendere Haushalte.

Um diese Belastungen abzufedern und eine hohe Akzeptanz zu erhalten, wäre es wünschenswert, dass sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wieder so zurückverteilt werden, dass einkommensschwache Haushalte eine spürbare Entlastung erfahren. Dazu sollte mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem die Stromsteuer gesenkt werden, von derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde auf das EU-weit geltende Minimum von 0,1 Cent, sowie zahlreiche Abgaben und Umlagen auf den Strompreis gänzlich abgeschafft werden, etwa die KWK-Umlage zur Förderung der Kraftwärmekopplung. Auch die Ausnahmeregelungen der energieintensiven Industrie bei der Förderung der erneuerbaren Energien mittels EEG-Umlage könnten damit finanziert und dadurch auf eine höhere EEG-Umlage für die übrigen Stromverbraucher verzichtet werden.

Statt dieser Maßnahmen zur substanziellen Senkung des Strompreises, die zwar allen Stromverbrauchern zugutekommen, aber einkommensschwachen Haushalten besonders helfen würden, hat die Politik jedoch einen bunten Strauß an Maßnahmen beschlossen, mit denen das Versprechen, sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurückzugeben, eingelöst werden soll. Ob dies tatsächlich geschieht oder ob nicht doch die eine oder andere Milliarde Euro zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wird, kann aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen und ihrer für die Bevölkerung nur schwer nachvollziehbaren Kosten nicht leicht beurteilt werden. Unter den zahllosen Maßnahmen tummeln sich dabei so unterschiedliche Ansätze wie die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung oder die Erhöhung der Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent je Kilometer ab dem 21. Kilometer, beides Maßnahmen, von denen eher einkommensstarke Haushalte profitieren.

Der großen Zahl der beschlossenen Rückverteilungsmaßnahmen zum Trotz muss daher kritisiert werden, dass die meisten den einkommensschwachen Haushalten überhaupt nicht zugutekommen, so etwa auch die Erhöhung der Prämien für Elektrofahrzeuge von 6.000 auf 9.000 Euro. Gleichzeitig ist die homöopathische Senkung der EEG-Umlage von knapp 6,8 auf 6,5 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2021 bzw. 6 Cent im Jahr 2022 mit Hilfe steuerlicher Mittel aus dem Corona-Konjunkturpaket nur wenig Balsam für die Budgets der einkommensschwachen Haushalte. Diese werden in den nächsten Jahren die Folgen der CO2-Bepreisung immer stärker zu spüren bekommen.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Politik in Erklärungsnot geraten wird, ob die Lasten der Energiewende tatsächlich gerecht verteilt sind. Daher sollten jetzt schon Schritte eingeleitet werden, die die soziale Schieflage abpuffern. Ist das Vertrauen von  Millionen von Haushalten, die durch die CO2-Bepreisung spürbar belastet werden, erst einmal verspielt, könnte es für Reparaturmaßnahmen zu spät sein.

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