Zu den rentenpolitischen Beschlüssen der großen Koalition

Die große Koalition will zwar „in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben“ und „eine moderne und wettbewerbsfähige Gesellschaft des langen Lebens und Arbeitens“, steuert aber mit dem vorgelegten Koalitionsvertrag genau in die entgegengesetzte Richtung.

Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren

Die Ankündigung, mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, kommt für einen großen Teil der Bevölkerung einer Herabsetzung der Regelaltersgrenze gleich. Als Beitragsjahre gelten neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch die berufliche Ausbildung, Zeiten der Kindererziehung (bis zu drei Jahre pro Kind) und der Pflege Angehöriger sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit. Jeder, der die Schule mit spätestens 18 Jahren abschließt und eine berufliche Laufbahn einschlägt, kann somit mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sein Erwerbsleben nicht durch Selbstständigkeit oder einen temporären Rückzug aus dem Erwerbsleben unterbrochen ist. Durch die angekündigte Herabsetzung der Altersgrenze wird ein Anreiz geschaffen, sich früher aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Die Relation von Rentnern zu Arbeitnehmern wird sich dadurch weiter erhöhen, und die Ausgaben der Rentenversicherung werden steigen. Zwar soll die abschlagsfreie Altersgrenze analog mit der stufenweisen Einführung der Rente mit 67 auf 65 Jahre steigen; der Anreiz zu einem früheren Renteneintritt bleibt aber erhalten. Wenn in der Koalitionsvereinbarung gleichzeitig betont wird, dass ältere Beschäftigte unverzichtbar im Arbeitsleben seien und ihre Erfahrung und ihr Potenzial künftig zunehmend gefragt sein werden, steht die Diagnose doch im erheblichen Widerspruch zu der getroffenen Maßnahme.

Lebensleistungsrente

Bedenken, bestehen auch gegenüber der versprochenen Lebensleistungsrente als Maßnahme gegen Altersarmut. Diese verspricht von Namen her Vieles, ändert aber für die meisten Menschen Nichts bzw. nur Wenig. Ab 2017 sollen bei Personen mit mindestens 40 Beitragsjahren alle Entgeltpunkte unter der Grenze von 30 Entgeltpunkten aufgewertet werden. Wie diese Hochwertung konkret ausgestattet werden soll, wird im Koalitionsvertrag nicht ausgeführt. Die Hochwertung der Rentenansprüche soll dabei jedoch unabhängig von der individuellen finanziellen Situation erfolgen. In einem zweiten Schritt sollen bedürftige Personen dann auf eine Mindestrente von ca. 850 Euro gehoben werden. Im Ergebnis kommt dies einer Aufstockung der Grundsicherung im Alter gleich. Die amtliche Statistik beziffert 2010 die durchschnittliche Leistungsgewährung für Personen über 65 Jahre auf 679 Euro, so dass hier auf dem Papier eine deutliche Einkommensverbesserung erreicht wird.[1] Allerdings werden nicht sehr viele Personen in den Genuss einer solchen Lebensleistungsrente kommen. Zum einen erfolgt für die Aufstockung auf 850 Euro (richtigerweise) weiterhin eine Bedarfsprüfung. Zum anderen sollen bei den 40 Beitragsjahren explizit höchstens 5 Jahre in Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Dies ist von der Gerechtigkeitslogik her auch nachvollziehbar, um wirklich nur Personen zu begünstigen, die trotz Arbeit einen sehr geringen Rentenanspruch aufweisen, schränkt aber den Kreis der potenziell Begünstigten sehr stark ein Und Altersarmut entsteht primär, wen Menschen lange Zeit arbeitslos waren.

Mütterrente

Die um einen Entgeltpunkt erhöhte Bewertung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, stellt ein teures Wahlgeschenk für ältere Mütter dar. Es werden dadurch naturgemäß keine Fertilitätsanreize mehr gesetzt und  das Argument, man bekämpfe dadurch Altersarmut, ist nicht stichhaltig, da die aktuelle Rentnergeneration, die hauptsächlich davon profitiert, fast kein Armutsrisiko aufweist. Die Kosten für die Umsetzung werden von der Deutschen Rentenversicherung (2013) auf ca. 6,5 Mrd Euro jährlich geschätzt. Diese Mehrausgaben werden auch in den kommenden Jahren nicht zurückgehen, da die demnächst in die Rente eintretenden Frauen ihre Kinder wohl hauptsächlich noch vor 1992 geboren haben. Die Finanzierungsseite der Mütterrente wird jedoch im Koalitionsvertrag nicht thematisiert. Diesbezüglich bleibt aber zu hoffen, dass die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehung weiterhin ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird. Die Finanzierung über die Beitragszahlungen wäre eine systematische Abkehr von der Einstufung der Kindererziehung als gesellschaftliche Aufgabe und würde zu einer Umverteilung von Jung zu Alt bzw. von Beitragszahlern zu Rentenempfänger führen.

Fazit

Insgesamt werden im rentenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags hauptsächlich Wahlgeschenke verteilt. Keine der genannten Maßnahmen ist hingegen geeignet, adäquat auf die mit Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Deutschland verbundenen Herausforderungen insbesondere für die finanzielle Solidität der Alterssicherungssysteme zu reagieren. Hier wären vielmehr Anreize zu setzen, die Lebensarbeitszeiten zu verlängern. Wahlgeschenke an die  heutigen Rentner zu Lasten der jetzt erwerbsfähigen Bevölkerung  sind der falsche Weg und machen viele der hart erarbeiteten Reformen der letzten Jahrzehnte gleichsam mit einem Federstrich zunichte

Literatur

Deutsche Rentenversicherung (2013): 9. aktuelles Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund, online verfügbar hier (abgerufen am 28.11.2013 16:33 Uhr).

Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (2012): Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010, Wiesbaden.

 

Fußnote


[1] Siehe Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2012).

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