Gerechtigkeitslücken
Maut, Mütterrente, Rente mit 63

Sechshundertmillionen Euro jährlich sind gewiss eine Menge Geld. Nach allem, was wir wissen, ist aber auch diese Summe um mindestens eine Zehnerpotenz zu klein, um damit die Lücke zwischen einer guten und der deutschen Verkehrsinfrastruktur schließen zu können. Für letzteres wäre eigentlich niemand zuständiger als unser Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt; und so würde man sich – dächte man oberflächlich – freuen, wenn aus seinem Hause geeignete Ideen mit dem Ziel kämen, die Verkehrsinfrastrukturlücke zu schließen. Nun ist Herr Dobrindt aber nicht nur ein Mensch der Worte, sondern auch ein Mensch, der zu seinem Wort steht, und er hat nun einmal nicht versprochen, die Verkehrsinfrastruktur zu modernisieren, sondern er hat versprochen, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. So hat er dies jedenfalls kürzlich in den Tagesthemen noch einmal zum Ausdruck gebracht, und damit konnte er den kritischen Fragen nach der Bedeutung seiner Mautpläne für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur durchaus wirksam begegnen.

Tatsache ist Gottlob: Herr Dobrindt ist nicht der einzige Minister dieser Koalition, der darum bemüht ist, seine Wahlversprechen einzulösen; und er ist auch nicht der einzige, dessen Wahlversprechen wieder und wieder um dieses eine kreisen: um die Gerechtigkeitslücken, die es dringend zu schließen gilt. Und in der Tat: Gegen Gerechtigkeit ist ganz grundsätzlich wenig einzuwenden. Wer wäre schon gegen Gerechtigkeit, und auch der Autor dieser Zeilen bekennt sich hiermit ausdrücklich zur Gerechtigkeit – und zwar im Allgemeinen ebenso wie im Besonderen. Allein: Die Sache mit der Schließung von Gerechtigkeitslücken hat durchaus so ihre Tücken. Wenn wir von der 80,5 Mio. zählenden Gesamtbevölkerung Deutschlands jene gut 5 Mio. abziehen, welche als Vorschulkinder hier und dort aufreißende Gerechtigkeitslücken noch auf ihre Weise schließen, dann verbleiben in Deutschland rund 75 Mio. relevante Empfindung darüber, was Gerechtigkeit überhaupt ist – pro Tag, wohlgemerkt, denn das Gerechtigkeitsempfinden eines Menschen ist bekanntlich nicht statisch, sondern es ändert sich praktisch täglich. Diese Zeitvarianz sorgt indes dafür, dass wir im Jahr mindestens 365,25 mal 75 Mio. und damit nicht weniger als 27,38 Mrd. Gerechtigkeitsempfindungen in den politischen Entscheidungsprozess zu schleusen haben, sollte es demokratisch zugehen, was wir doch alle hoffen wollen; pro Problemstellung, wohlgemerkt, denn laufend verhandeln wir im politischen Prozess eine Vielzahl von Fragen, die nach der Definition eines geeigneten Gerechtigkeitsempfindens rufen. Nehmen wir also einmal an, dass das pro Jahr nur 100 verschiedene Fragen wären, so kommen wir nunmehr auf 365,25 mal 75 Mio. mal 100 und damit auf 2737,6 Mrd. verschiedene Gerechtigkeitsempfindungen über die 75 Mio. Menschen, die 365,25 Tage eines Jahres und die angenommenen 100 Fragestellungen. Interessanterweise entspricht das exakt der Höhe des Bruttoinlandsprodukts im Jahre 2013, welches ebenfalls 2737,6 Mrd. umfasste, allerdings nicht Gerechtigkeitsempfindungen, sondern Euro. Naiv, wer das für Zufall hält.

Wie auch immer, bei so vielen Gerechtigkeitsempfindungen muss es kaum noch jemanden wundern, wenn sich eine Vielzahl an Gerechtigkeitslücken auftut. Wenn wir allein die an jedem einzelnen Stichtag klaffenden Gerechtigkeitslücken in allen 100 Fragen identifizieren wollen, so stoßen wir bei 75 Mio. Menschen auf täglich nicht weniger als 24,4 Mrd. Gerechtigkeitslücken, die es zu schließen gilt. Um wenigstens einmal einen Anfang zu machen, hat die große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, zumindest schon einmal drei davon zu schließen. Das ist zugegebenermaßen ein bescheidener Anfang, aber es ist doch immerhin ein Anfang. Als eine der Lücken nahm die Koalition die Tatsache wahr, dass Mütter von vor 1992 geborenen Kindern bisher nur einen Rentenpunkt für ihre Elternarbeit erhalten, auch wenn sie in aller Regel mehr als ein Jahr beruflich ausgesetzt hatten.

Dass Mütter von ab 1992 geborenen Kindern nicht einen und auch nicht zwei, sondern gleich drei Rentenpunkte erhalten, ohne dass für eine solche Differenz ein Grund ersichtlich wäre, zeigt eine weitere Gerechtigkeitslücke, die mit der Reform allerdings nur zur Hälfte oder zu einem Drittel geschlossen wurde, je nachdem, von wo aus man das rechnet. Und dass Mütter, die im Laufe ihres Lebens wegen der Kinder in der jüngeren Vergangenheit nur ungefähr eine halbe Erwerbstätigkeit mit einer in der Regel gegenüber Vollzeiterwerbstätigen deutlich geringeren Entlohnung pro Stunde in Kauf nehmen und von daher auf rund 20 Rentenpunkte gegenüber jenen verzichten mussten, die statt auf Rentenpunkte lieber auf Kinder verzichteten; und dass die Kinder derer, die auf Rentenpunkte statt auf Kinder verzichteten, später einmal die aus jenen 20 Rentenpunkten folgenden Renten verdienen müssen, die die beziehen, die auf Kinder statt auf Rentenpunkte verzichtet hatten; und dass die Kinder jener, die auf Rentenpunkte statt auf Kinder verzichtet hatten, dann aus genau diesem Grunde weniger Nettoeinkommen haben werden, mit dem sie zum Beispiel ihre Eltern unterstützen könnten, denen die 20 Rentenpunkte gegenüber jenen Altersgenossen fehlen, welche auf Kinder statt auf Rentenpunkte verzichtet hatten und nun einen Teil des Bruttoeinkommens der Kinder jener verfrühstücken (wenngleich immer seltener im Inland), welche auf Rentenpunkte statt auf Kinder verzichtet hatten: Das ist zwar ein Grundproblem unseres umlagefinanzierten Rentenversicherungssystems. Aber darüber nachzudenken, würde dann doch zu weit gehen. Denn wer weiß schon, welche weiteren Gerechtigkeitslücken sich auftäten, wenn wir dieses Fass öffneten?

Deshalb stopfen wir jetzt immerhin schon einmal eine der 24,4 Mrd. Gerechtigkeitslücken, und zwar die Gerechtigkeitslücke zwischen jenen Müttern, die vor, und jenen Müttern, die nach 1992 ihr Kind bekommen hatten. Besser gesagt, stopfen wir auch diese Lücke nur zur Hälfte – oder zu einem Drittel, je nachdem, von wo aus man das rechnet, wie gesagt. Aber immerhin. Wenn wir von den übrigen von der großen Koalition angegangenen Gerechtigkeitslücken wiederum ein Drittel bis eine Hälfte geschlossen haben werden, und wenn wir das in allen künftigen Koalitionen auch so handhaben werden, so werden wir pro Legislaturperiode irgendwo zwischen einer und eineinhalb Gerechtigkeitslücken endgültig geschlossen haben – rein rechnerisch. Das heißt dann, dass wir in einem Zeitraum von rund 33 bis 49 Mrd. Jahren rund die Hälfte aller täglich klaffenden Gerechtigkeitslücken geschlossen haben werden. Das ist gewiss ein langer Zeitraum, aber umso mehr gilt: Wenn wir jetzt nicht anfangen, wann denn dann bitte sonst? Darauf kann es nur eine Antwort geben, auch für jene, die keine Anhänger der großen Koalition sind.

Kommen wir also zur zweiten der drei von der großen Koalition angefassten Gerechtigkeitslücken. Wenn ein Arbeitnehmer bisher 45 Berufsjahre absolviert, das Alter von 65 Jahren aber noch nicht erreicht hatte, dann musste er mit einem Rentenabschlag von 3,6 Prozent pro Jahr rechnen, wenn er vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente ging. Das war gewiss ungerecht gegenüber jemandem, der die 45 Berufsjahre erst mit 65 hinter sich gebracht hatte – allerdings nur, wenn man die Zahl der Beitragsjahre zum Maßstab der Gerechtigkeit macht, was von den 75 Mio. manche je nach Wochentag tun, andere oder dieselben an anderen Wochentagen indes nicht, und das mit vielen teils guten und teils weniger guten Gründen – wie gesagt, je nach Wochentag und Person. Klar bleibt unabhängig davon, dass eine solche Lücke geschlossen werden muss. Nun könnte aber bei jenen, die ihr Berufsleben mit 18 gestartet und mit 63 dennoch erst 42 statt 45 Beitragsjahre voll haben, eine Mutter sein, die vor 1992 ein Kind bekommen hat, drei Jahre beruflich ausgesetzt hat und gerade deshalb mit 63 Jahren erst 42 statt 45 Punkte zusammen hat. Sie bekommt nun seit der „Mütterrentenreform“ zwei zusätzliche Beitragspunkte und kommt so mit 63 auf 44 statt auf 42 Beitragspunkte. Dagegen hat eine andere Person, die ebenfalls mit 18 mit dem Arbeiten angefangen, zwischendurch aber nicht ausgesetzt hatte, mit 63 ihre 45 Punkte voll. Diese Person hätte vor der „Rente-mit-63-Reform“ noch bis 65 weiterarbeiten müssen, ebenso so wie die Mutter, die drei Jahre ausgesetzt, wegen der „Mütterrentenreform“ aber immerhin mit 65 ihre 45 Punkte beisammen hatte. Nun aber, nach der „Rente-mit-63-Reform“, darf die Person ohne Berufsunterbrechung mit 63 ausscheiden, während die Person mit Berufsunterbrechung noch bis 64 weiterarbeiten muss – trotz „Mütterrentenreform“, aber gerade wegen der „Rente-mit-63-Reform“.

Wie wir sehen, haben wir mit der „Mütterrentenreform“ in Kombination mit der „Rente-mit-63-Reform“ zwar einmal ein Drittel einer Gerechtigkeitslücke und einmal sogar eine ganze Gerechtigkeitslücke schließen können, worüber wir uns nicht trotz, sondern gerade wegen der dann immer noch verbleibenden 24,399.999.999 (ungefähr) verbleibenden Gerechtigkeitslücken dankbar zeigen sollten. Gleichwohl haben wir damit – wenn auch versehentlich – eine neue Gerechtigkeitslücke geschaffen, und zwar wiederum eine ganze. „Was tun?“, hätte Lenin gefragt.[1] Beide oben betrachteten Personen haben seit Vollendung ihres 18. Lebensjahres gearbeitet, eine Person darf mit 63 in Rente, die andere aber erst mit 64. Ganz einfach: Wir müssen dafür sorgen, dass das Recht auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Punkten nur unter der Bedingung Anwendung finden darf, dass jeder 63-jährige zuvor wenigstens so lange gearbeitet haben muss wie eine Vergleichsperson, die wegen der Erwerbsunterbrechung dann doch bis 64 arbeiten muss – und zwar unabhängig davon, ob das der Erwerbsunterbrechung zugrunde liegende Kind vor oder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurde und selbstverständlich auch unabhängig davon, ob dieses Kind männlich oder weiblich ist oder einen Migrationshintergrund hat – wobei die letzteren beiden Anforderungen gewährleistet zu sein scheinen, soweit das vorderhand überschaubar ist.[2] In jedem Falle ist ganz eindeutig der Gesetzgeber gefordert – und die Bürokratie, die sich noch ein wenig wird aufblähen müssen. Denn wenn der Gesetzgeber diese und mindestens ein paar Dutzend weiterer Gerechtigkeitslücken nicht schließt, welche einem halbwegs kundigen Beobachter mit einer halbwegs ausgeprägten Phantasie angesichts des hier vorgestellten Beispiels noch so alle einfallen, dann werden wir in 33 bis 49 Mrd. Jahren doch nicht die Hälfte aller denkbaren Gerechtigkeitslücken geschlossen haben – und darüber würden wir uns gewiss mächtig ärgern.

Richtig ist gewiss auch dies: Die heute 60-jährigen – also genau jene, die von der Rente mit 63 profitieren – denn für die nach 1952 geborenen Personen wird diese Sonderregelung ja ebenso gerechter- wie schrittweise wieder abgeschafft – profitieren von der intergenerationellen Bilanz des ganzen Rentenpakets in Höhe von durchschnittlich über 12 Tsd. € pro Person, während die heute 20-jährigen mit durchschnittlich über 4000 € belastet werden. Richtig ist auch, dass diese mit zusätzlichen 12 Tsd. € beglückten Personen Teil einer Rentnergeneration sind, welche die wohlhabendste in der Geschichte Deutschlands ist – im Vergleich zum Erwerbseinkommen freilich und nicht allein in absoluten Euro gerechnet. Richtig ist weiterhin, dass künftige Rentnergenerationen nicht mehr so gut dastehen werden wie die jetzt beglückte, denn das würde aufgrund der demographischen Entwicklung nicht weniger als eine Quadratur des Kreises erfordern, mit deren Realisierbarkeit auch bei der derzeit rasanten Entwicklung der Wissenschaft eher nicht zu rechnen ist. Und schließlich ist richtig, dass es keine Bevölkerungsgruppe gibt, deren Armutsrisiko so niedrig ist wie jene eben dieser Rentner. Richtig ist damit zumindest auch, dass es auf der Leistungsseite der heutigen Rentnergeneration keine Probleme gibt, wohl zunehmend auf der Aufkommensseite – denn dort werden gerade Schritt für Schritt alle rechtlich eigentlich bindenden Grenzen der Beitragssatzentwicklung über die kommenden Jahrzehnte einfach weggekegelt – im Namen der Gerechtigkeitslücken, die es zu schließen gilt, das versteht sich von selbst. Die davon betroffene Beitragszahlergeneration wird in ihrer fernen Rentnerzukunft einmal nur eine kleine Rente zur Verfügung haben; aber diese Gerechtigkeitslücke schließt sich schon dadurch, dass sie bereits in näherer Zukunft mit umso höheren Beitragssätzen rechnen darf. „You can’t always get, what you want!“ (Jagger/Richards, 1969), ruft da der in die Jahre kommende Medianwähler im Chor mit den noch älteren Rock-Dinos jenen inframarginalen Jungwählern zu, nach deren Überschlagsrechnungen diese Gerechtigkeitslücke eher zu wachsen statt zu schrumpfen scheint.

So, und nun kommen wir wieder zurück zu Herrn Dobrindt, der einer Region und einer Partei angehört, die immer schon den Blick über die Grenzen von Bayern und Deutschland hinaus gerichtet hatte. International zu denken, ist schließlich jederzeit gefragt in diesen Zeiten, und so hat Her Dobrindt neben den vielen nationalen nun auch eine internationale Gerechtigkeitslücke entdeckt. Denn die „Gebietsfremden“ zahlen für unsere Straßen nicht – oder besser gesagt nicht so recht – und wenn wir auch noch nicht wissen, wieviel sie zahlen müssten, damit diese internationale Gerechtigkeitslücke zumindest um den zur „Mütterrentenreform“ vergleichbaren Bruchteil von einem Drittel bis zu einer Hälfte (je nachdem, von wo aus gerechnet) geschlossen werden kann, so wird Herr Dobrindt die Lücke fürs erste schon einmal um 600 Mio. € schließen – netto versteht sich, also nach Abzug aller Bürokratiekosten, wenn er von der richtigen Stelle aus gerechnet hat. Damit werden wir dann ein weiteres Stück vorangekommen sein in der Gerechtigkeitslückenschließarbeit, und wenn wir die gegenwärtige Koalition dann noch einmal 8 bis gut 12 Mrd. Legislaturperioden im Amt behalten haben werden, dann sollten wir es eigentlich schon geschafft haben mit der Schließung von rund der Hälfte aller Gerechtigkeitslücken.

Wie gesagt und vom Minister höchstselbst bestätigt, lösen die 600 Mio. € Nettomauteinnahmen die Herausforderungen der Verkehrsinfrastruktur natürlich nicht. Auch hätte man dieselben 600 Mio. € mit einem halben Cent Mineralölsteuer – sorry: Energiesteuer heißt das heute – ebenso beisammen gehabt, und daran würden sich dann auch viele durchs Inland fahrende Gebietsfremde beteiligen, sobald sie nämlich tanken gehen. Aber es würden eben nicht alle zahlen, und da könnten gut und gern mal ein paar Millionen nicht – oder schlimmer noch, von den Falschen – gezahlter Energiesteuer-Euros zusammenkommen, wenn die Gebietsfremden geschickt tanken – wovon auszugehen ist. Hinzu kommt: Es ist kaum auszudenken, welche Gerechtigkeitslücken sich öffneten, wenn wir statt der Maut eine Energiesteuererhöhung vornehmen würden. Denken wir etwa an einen Österreicher, der von Salzburg nach Kufstein über die deutsche A 8 düst und zu diesem Zweck zuerst zu Hause in Salzburg und dann frühestens wieder in Kufstein tankt (wenn überhaupt!), und vergleichen wir diesen mit einem armen Niederländer, der von Utrecht aus ebenfalls auf dem Weg nach Innsbruck ist und trotz Volltankens in Arnheim doch praktisch unausweichlich noch einmal in Deutschland wird tanken müssen – und das ausgerechnet in der Gegend von München. Wer wollte eine solche internationale Gerechtigkeitslücke verantworten?

Gewiss: Man könnte bei dem Thema Maut auch an moderne Verkehrserfassungssysteme denken, welche berücksichtigen, dass Straßen Clubgüter sind, dass diese teils stauanfällig übernutzt und umgekehrt häufig wenig genutzt werden. Man könnte überhaupt an eine auf modernstem Niveau arbeitende Infrastruktur denken, welche die Lösung des Einnahmenproblems mit einer intelligenten Verkehrssteuerung verbindet, welche Straßennutzungszeiten optimiert, Stauzeiten minimiert und damit Lebenszeit und Nerven von Reisenden ebenso schont wie die Umwelt. Das wäre immerhin eine Aufgabe für eine führende Industrienation – und für einen fähigen Verkehrsminister ebendort. Aber vergessen wir nicht: Das war nicht das, was der Minister versprochen hatte! Und wer weiß schon, welche Gerechtigkeitslücken solche Projekte selbst nun wieder aufreißen würden? So etwas potenziert sich schließlich schnell, da sind dann zum Lückenschließen schnell mal ein paar Millionen zusätzlicher Jahre zum Teufel gegangen – wenn nicht gar Milliarden! Besser ist es daher schon, wir machen uns konsequent an die Arbeit, um die jetzt schon bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen. Und wenn es gut läuft, dann haben wir in drei Jahren am Ende der Legislaturperiode rein rechnerisch ein bis anderthalb Lücken dicht gemacht – oder drei jeweils zu einem Drittel bis zu einer Hälfte; je nachdem, von wo aus man das rechnet.



[1] Lenin, W. I. (1902/1961), Was tun? Ausgewählte Werke, Bd. I, Berlin: Dietz.

[2] Eventuell müsste zur Klärung des letzteren ein Gutachten ausgeschrieben werden.

Thomas Apolte
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