Mehr Wettbewerb in der Privaten Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherungen (PKV) – etwa 11 Prozent der deutschen Bevölkerung haben eine private Krankenvollversicherung (o. V. 2015) – herrscht das Äquivalenzprinzip: Jeder zahlt für seine eigenen Gesundheitsausgaben, wobei die Höhe der Einzahlungen gleich der Ausgaben sein muss. Die individuellen Beiträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen risikogerecht kalkuliert. Dazu werden das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn miteinbezogen. Anhand dieser Informationen werden alle zukünftigen Gesundheitsausgaben geschätzt. Um die höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter abzudecken und den Versicherungsbeitrag auf einem bezahlbaren konstanten Niveau zu halten, werden Altersrückstellungen gebildet, die später kostendämpfend wirken. Im Allgemeinen beeinflusst das Alter den Versichertenbeitrag nach folgendem Muster:

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Zwar ist intendiert, dass der Versicherungsbeitrag über die Lebensdauer konstant bleiben solle, allerdings können insbesondere der medizinische Fortschritt und eine höhere Lebenserwartung die zukünftigen Ausgaben in die Höhe treiben. Aufgrund des Äquivalenzprinzips, das Gleichheit zwischen Einnahmen und Ausgaben vorschreibt, ist daher im Alter mit Beitragsanpassungen und Anpassungen der Altersrückstellungen zu rechnen. Dabei fällt die Erhöhung der Prämien umso stärker aus, je älter die Versicherungsnehmer und je länger sie privatversichert sind. In der Vergangenheit haben sich die Altersrückstellungen jedoch stets als zu gering erwiesen. In der Folge wurden ältere Versicherte teilweise mit enormen Prämiensteigerungen konfrontiert. Können sich Versicherungsnehmer die hohen Beiträge nicht mehr leisten, haben sie nur wenige Handlungsmöglichkeiten: Ein Wechsel in die GKV ist aufgrund der Gesetzeslage oft nicht mehr möglich, und ein Wechsel in eine andere PKV oder einen anderen Tarif würde nur einhergehen mit dem (Teil-)Verlust der angesparten Altersrückstellungen. Zwar wurde im Zuge der im Juli 2006 beschlossenen Gesundheitsreform eine Teil-Übertragung der Altersrückstellungen ermöglicht, allerdings nicht für alle Versicherte.

Regelungen zur Mitnahme der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel:

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Diese Veränderungen gehen nicht weit genug, da aktuell Langzeitversicherte und Alt-Versicherte mit vergleichsweise hohen Ansparungen davon nicht profitieren können. Für sie ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft ökonomisch gesehen meist nicht sinnvoll, da sie bei der neuen PKV dann einen neuen Gesundheitstest durchlaufen müssten und anhand des aktuellen Alters eingestuft würden. Dies würde zu deutlich höheren Versicherungsprämien führen. Insofern entsteht ein „lock-in-Effect“, der die Alt-Versicherten an ihren aktuellen Versicherungsanbieter bindet.

Zeitgleich besteht für die PKV kein Anreiz, die Leistungen für ihre vorhandenen Versicherten zu verbessern, da Versicherte das Versicherungsunternehmen bei schlechten Leistungen/Service/Kundenfreundlichkeit nicht sanktionieren können. Es gibt letztlich keine wahren Substitutionsmöglichkeiten und daher auch keine Bedrohung des Marktpotentials des Versicherungsunternehmens bei bereits bestehenden Verträgen. Vor diesem Hintergrund scheint es unerlässlich, den Wettbewerb in der PKV um die Altversicherten zu intensivieren.

Prinzipiell ergeben sich dabei verschiedene Ansatzpunkte (vgl. Daumann & Thielbeer 1999), von denen hier zwei diskutiert werden sollen:

1. Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen

Eine Möglichkeit bestünde in der Portabilität der durchschnittlichen Altersrückstellungen der jeweiligen Kohorte. Gegen dieses Vorgehen werden regelmäßig die folgenden Argumente vorgebracht:

  • Die Wahrscheinlichkeit der Vererbung der Altersrückstellungen ist bereits in der Beitragskalkulation berücksichtigt. Wenn die Altersrückstellungen bei einem Austritt nun nicht mehr an das Kollektiv vererbt werden, würden dadurch zwangsläufig die Versicherungsbeiträge steigen.
  • Der fehlende Kontrahierungszwang sowie eine erneute Gesundheitsprüfung bei einem Versicherungswechsel und den damit einhergehenden hohen Beiträgen würden zudem dafür sorgen, dass hauptsächlich die guten Risiken (Versicherte mit einem guten Gesundheitszustand) die Versicherung wechseln würden. Dies hätte zur Folge, dass die in der Versicherung und Kohorte verbleibenden Versicherungsnehmer höhere Beiträge zahlen müssten, um die zukünftig anteilig höheren Ausgaben zu decken. Diese Prämiensteigerung würde wiederum weitere Gesunde (gute Risiken) dazu bewegen, ebenfalls die Versicherung zu wechseln, so dass die Prämien für die verbliebene Kohorte noch weiter steigen würden. Auf diese Weise steigt das Risiko, dass sich die betroffenen Versicherten die Prämie nicht mehr leisten könnten und in den Basistarif wechseln und zum Teil wahrscheinlich auch die soziale Absicherung in Anspruch nehmen müssten.

Das erste Argument erscheint wenig stichhaltig, da eben höhere Prämien lediglich veränderte Rahmenbedingungen widerspiegeln. Zudem stellt die gegenwärtige Regelung eher eine Subventionierung der Eingangsprämien dar, was von den privaten Krankenversicherungen durchaus als Instrument genutzt wird, Neuversicherte zu akquirieren. Beim zweiten Argument muss man der Frage nachgehen, ob tatsächlich die Beitragshöhe der einzig ausschlaggebende Faktor bei der Auswahl der Krankenversicherung ist, oder ob nicht vielmehr andere Charakteristika wie Service etc. eine ebenso hohe Rolle spielen dürften. Gleichwohl dürfte die Gefahr einer derartigen Risikoentmischung nicht gänzlich von der Hand zu weisen sein. Somit wäre eine Verpflichtung der Krankenversicherungen, dem wechselnden Versicherten die durchschnittliche Alterungsrückstellung mitzugeben, eine einfache und praktikable Lösung, aber für die Versicherungsunternehmen nicht unbedingt unproblematisch.

Eine andere Möglichkeit bestünde in der Mitgabe der individuellen Altersrückstellungen in Abhängigkeit des Gesundheitszustandes. So würde bei einem Versicherungswechsel den Versicherten mit einem guten Gesundheitsstatus eine geringere Altersrückstellung mitgegeben werden als denen mit einem schlechteren Gesundheitszustand. Damit hätten auch schlechte Risiken die Möglichkeit zu einem Unternehmenswechsel, da sie nicht grundsätzlich vom aufnehmenden Versicherungsunternehmen ausgeschlossen werden würden.

Hierbei dürfte die gesetzliche Verpflichtung, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen wechselwilligen Versicherten die auf Basis des jeweiligen Gesundheitszustandes bemessenen individuellen Alterungsrückstellungen mitzugeben haben, durchaus ausreichen: Sowohl für das abgebende als auch für das aufnehmende Krankenversicherungsunternehmen spielen dabei der Barwert der Differenz aus den zukünftig zu erwartenden Leistungsausgaben des Versicherten und dessen zukünftig zu erwartenden Beitragseinnahmen eine Rolle. Das abgebende Unternehmen (wir wollen es als Unternehmen A bezeichnen) wird diesen Barwert [latex]C_o^A[/latex] sorgfältig kalkulieren; bei Versicherten, die schon eine längere Zeit bei diesem Unternehmen versichert sind, dürfte dieser Barwert negativ ausfallen – ansonsten wäre auch die Bildung von Alterungsrückstellungen sinnlos, da eben gerade sie dazu genutzt werden sollen, die Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben zu überbrücken. Das abgebende Unternehmen wird nun dem Versicherten maximal eine Summe in Höhe dieses Barwerts [latex]C_o^A[/latex] als portable individuelle Alterungsrückstellung mitgeben. Eine Summe, die geringer als die Höhe des Barwerts wäre, würde stets einen Vorteil für das abgebende Unternehmen darstellen, da es den Versicherten zu günstigeren Konditionen abgeben würde, als dem Unternehmen der Verbleib des Versicherten kosten würde. Das abgebende Unternehmen hat also unter diesen Umständen ein tatsächliches Interesse daran, dass der Versicherte geht. Das aufnehmende Unternehmen (wir wollen es Unternehmen B nennen) würde ebenfalls den Barwert des betreffenden Versicherten [latex]C_o^B[/latex] kalkulieren und mindestens eine mitzubringende Alterungsrückstellung in Höhe dieses Barwertes erwarten. Bekäme es einen geringeren Betrag, dann würde es den Versicherten nicht aufnehmen resp. die Beiträge entsprechend erhöhen. Natürlich würden sich die geschätzten Barwerte der beiden Versicherungsunternehmen unterscheiden, da die Unternehmen vermutlich zum einen unterschiedliche Schätzmethoden einsetzen und zum anderen unterschiedliche Kostenstrukturen aufweisen würden. Letzteres könnte beispielsweise daraus resultieren, dass eines der Unternehmen ein innovatives Versorgungsmanagement betreibt. Wie schließlich die Unternehmen die Alterungsrückstellungen kalkulieren, ist völlig unerheblich, da sie selbst ein Interesse daran haben sollten, Kalkulationsmethoden zu entwickeln, die eine möglichst genaue Vorhersage ermöglichen würden.

Mit der Verpflichtung, die individuellen Alterungsrückstellungen dem wechselwilligen Versicherten mitzugeben, würde also der Wettbewerb um die Altversicherten massiv intensiviert. Flankierend wären hier jedoch Maßnahmen nötig, die Absprachen der Versicherungsunternehmen untereinander mit dem Ziel, eben diesen Wettbewerb zu unterbinden, verbieten. Wäre letzteres gegeben, dann würde sich sicherlich ein Unternehmen finden, das hier einen derartigen Vorstoß wagen würde, um damit auch entsprechend Kunden zu gewinnen.

2. Abschaffung der Verpflichtung zur Bildung der Alterungsrückstellungen

Eine weitere Möglichkeit den Wettbewerb um Altversicherte zu stimulieren, wäre die Deregulierung bzgl. der Bildung von Altersrückstellungen. Wenn für die PKV keine Pflicht mehr bestünde, Altersrückstellungen aufzubauen, könnten Tarife mit rein alters- und gesundheitsabhängigen Risikoprämien angeboten werden. Die Versicherten müssten in diesem Fall selber dafür Sorge tragen, dass sie die im Alter sehr hohen Risikoprämien zahlen können. Dazu bedarf es einer Absicherung des Risikos altersbedingter Prämiensteigerungen, z.B. in Form einer Lebensversicherung oder einer eigens dafür gebildeten Versicherung. Hier kann der Versicherte dann selber entscheiden, ob er neben der Risikoprämie eine weitere Versicherung zur Stabilisierung der Prämie im Alter abschließt. Auf diese Weise verliert der Versicherungsnehmer bei einem Wechsel innerhalb des PKV-Systems nicht mehr seine Altersrückstellungen und könnte so jederzeit die Versicherung kündigen. Für die Versicherer entsteht so ein Wettbewerb um diese Kundengruppe, unabhängig des Alters und des Gesundheitszustandes. Eine Deregulierung würde dann ebenfalls dazu führen, dass es in Zukunft Tarife mit Bildung von Altersrückstellungen gibt und gleichzeitig Tarife nur mit einer Risikoprämie.

Damit zeigt sich, dass der geringe Wettbewerb um Alt-Versicherte in der Privaten Krankenversicherung prinzipiell durch zwei alternative Deregulierungsmaßnahmen stimuliert werden könnte.

Literatur

  1. Daumann, F. & Thielbeer, M. (1999). Wettbewerbspolitische Erfordernisse auf dem Markt für private Krankenversicherungen. In Jahrbuch für Wirtschaftswissenschaften, 50. Bd. (1999), S. 263-289.
  2. o. V. (2015), Daten zum Gesundheitswesen: Versicherte, Zugriff am 23.05.2015 unter: http://www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html
Frank Daumann

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