Fragt man heute jemanden, was ihm beim Wort „Rentier“ einfällt, dann denkt er an Weihnachtspostkarten und an Skandinavien. Ein Rentier war früher aber ein Haushaltsname für eine Person, die vom Vermögens- nicht vom Erwerbseinkommen lebte. Sie musste weder alt sein, noch das Vermögen selbst erworben haben. Eine Rente war etwas, das man sicher hatte, ohne dafür etwas tun zu müssen.
Vermögend in dem Sinne zu sein, dass man zu leben vermag, ohne dafür etwas tun zu müssen, war und ist auch heute eines der größten Privilegien. Damit ist nicht nur gemeint, dass man nicht arbeiten muss, um den Lebensunterhalt zu verdienen, man muss auch nichts Nennenswertes tun, um das Einkommen gegen Wegnahme zu sichern. Es gehört zu den erstaunlichen Errungenschaften der westlichen Privatrechtsgesellschaften, dass sie es Bürgern erlauben, rechtlich zuverlässig geschütztes Eigentum und nicht nur flüchtigen, stets bedrohten Besitz erwerben zu können.
Der Preis, den man als Gesellschaft für diese Art von sicheren Verfügungsrechten zu zahlen hat, ist unter anderem ein klarer und offener Verzicht auf die sogenannte Chancengleichheit. Diese Gleichheit gab es nie und nirgendwo. Es gab nur das in vielen westlichen Gesellschaften beeindruckend erfolgreiche Bemühen darum, Karrieren für alle zu öffnen, verbunden mit dem Versuch, die Handicaps derer, die an den Start der Konkurrenz gehen, zu mildern.
Dass insbesondere auf dem Sektor, der primären und frühen Erziehungsangebote in der Bundesrepublik großer Nachholbedarf besteht, steht außer Frage. Dieser Nachholbedarf ist wegen der ebenso fraglosen wirtschaftlichen und politischen Produktivität dieser Maßnahmen gerechtfertigt. Er befriedigt nicht nur den politischen Konsumwunsch nach Gleichheit ohne die üblicherweise mit dem Bemühen um Angleichung verbundenen Kosten und Verwerfungen, sondern ist auch als Investition in den gesellschaftlichen Wohlstand zu rechtfertigen.
Darüber hinaus gehende Bemühungen, Ungleichheiten zu beheben, beinhalten aber höchste Gefahren für den gesellschaftlichen Wohlstand. Dennoch werden sie im Zuge der endemischen Repolitisierung des bürgerlichen Lebens gefordert. Es sollte nicht nur so sein, meinen viele Bürger, dass alle politischen Ämter und Karrieren für jedermann, der die Bürgerrechte einer Rechtsordnung besitzt, offen sind. Es sollte auch so sein, dass jeder Kraft seiner eigenen Anstrengungen in der Konkurrenz um gesellschaftlichen Status und Zugang zu Ressourcen die gleichen Erfolgsaussichten hat.
Es wird demgegenüber immer unterschiedliche Startbedingungen und sogenannte ökonomische Renten für diejenigen geben, die unter Knappheitsbedingungen über einen Vorsprung im Wettbewerb verfügen. Das beheben zu wollen, indem man die Grundlagen des Vorsprungs behebt, ist riskant. Wenn es politisch durchsetzungsfähig wird, drohen Desaster. Beispiele aus dem Sport können helfen, die Probleme besser in den Blick zu bekommen.
Nehmt es sportlich
Sportliche Wettkämpfe sollen, so meint man, von denen gewonnen werden, die die besten Leistungen bringen. Sofern der Wettkampf fair ist, wird der beste gewinnen. Fragt man jedoch nach, so wird sogleich klar, dass nicht derjenige gewinnen soll, der die besten Leistungen erbringt, sondern nur derjenige, der in der Leistungserbringung bestimmte Regeln einhält. Zu diesen Regeln gehört es auch, dass er sich keiner unerlaubten leistungsfördernden Mittel bedient. Was erlaubt und was unerlaubt ist, unterliegt gesellschaftlichen Konventionen. So war es beispielsweise früher einmal unter Gentlemen-Sportlern verpönt, zu trainieren. Die natürlichen Anlagen sollten den Ausschlag geben. Heute ist das anders, Anstrengung und intensives Training gelten als überaus erwünscht. Am Ende wird aber der Sieger gefeiert und es wird nicht auf dessen subjektive Bemühungen geachtet. Solange man sich nicht ausdrücklich definierter so genannter unfairer Mittel bedient, darf man sich darauf verlassen, dass das Ergebnis gleichgültig, wie es erreicht wird, als akzeptabel gilt.
Im Sport gilt es als unproblematisch, wenn jemand in Sportarten wie dem Alpinskilaufen oder dem Autorennsport aus einer Familie stammt, in der es so etwas wie eine Erfolgstradition gibt. So etwas findet man selbstverständlich auch im wissenschaftlichen Bereich, im Handwerk oder aber in Arzt- oder Anwalts-Familien. Dynastische Tendenzen werden in diesen Bereichen akzeptiert. Ob dieser tendenziell höhere Erfolg auf der Weitergabe natürlicher genetischer Anlagen oder aber auf der Weitergabe von bestimmten Familientraditionen im weitesten Sinne kultureller Art beruht, wird im allgemeinen nicht näher untersucht. Dabei ist es klar, dass sich beide Faktoren in einer Gesellschaft, die es den Leistungserbringern erlaubt, sich die Früchte ihrer Leistungserbringung als Eigentum anzueignen, gleich auswirken. Sie erweisen sich als Wurzeln gesellschaftlicher Ungleichheit.
Sie wirken sich im Prinzip so aus, wie sich auch finanzielle Erbschaften auswirken. Sie führen gewöhnlich zu dauerhaften Vorsprüngen in der Konkurrenz um Partner, Status und Einkommen. Kurz sie führen zu Renten im weiteren Sinne, zu Vorsprüngen und Privilegien gegenüber anderen, für deren Sicherung man nichts mehr leisten muss.
Wenn wir an Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit festhalten, dann sollten wir letztlich alle Renten, die im Rahmen der rechtlichen Spielregeln entstehen, konsequent rechtlich schützen. Das lässt jedoch die Frage offen, wie wir diese Spielregeln festlegen und wie konstant wir sie halten wollen. Die Einhaltung von Rückwirkungsverboten scheint hier vorrangig. Soweit wir diese einhalten, handelt es sich um rechtliche Festlegungen, die weitgehende Akzeptanz verdienen.
Die Analogie zum Sport ist wieder hilfreich. Als jüngst ein Herzmedikament, welches von vielen Sportlern als leistungssteigernde Substanz benutzt wurde, auf die Dopingliste genommen wurde, wurde diese Substanz bei vielen Sportlern nachgewiesen. Offenkundig unterstellte man auf der Basis einer Fehlbestimmung der Nachweiszeit für die Einnahme dieser Substanz, dass diese nach Aufnahme auf die Dopingliste eingenommen wurde. Da es höchst unwahrscheinlich ist, dass auf einmal gehäuft Personen der Einnahme dieses Präparates überführt werden, spricht sehr vieles dafür, dass tatsächlich eine Einnahme vor Erlass der Regel nachgewiesen wurde.
Eine nachträgliche Bestrafung für ein Verhalten, das zum Ausführungszeitpunkt nicht inkriminiert war, halten fast alle Betrachter für unzulässig: Zweifelsohne haben sich die betreffenden Sportler leistungsstärkender Mittel bedient, die wir heute als unerlaubt betrachten wollen. Die meisten von uns lehnen es aber strikt ab, rückwirkend die Einnahme der Substanz zu bestrafen. Die Sportler müssen eine Chance haben, sich auf die Regeln einzustellen und insoweit Erwartungssicherheit besitzen. Selbst wenn es berechtigt ist, die Substanz zu verbieten, es ist in jedem Falle unberechtigt, dies ex post zu tun, nur in der Steuerpolitik sieht man solche Dinge anders.
Steuern ohne Sportsgeist
Man denke etwa an einen Basketballspieler aus einem Schwellenland ohne eigene Profiliga. Wenn dieser in die amerikanische Profiliga aufgenommen werden will, dann weiß er, dass er dem amerikanischen Steuersystem unterliegen wird. Er kann sich nicht beschweren, dass er einen Teil der von ihm bezogenen Fähigkeits-Rente abführen muss. Ein begabter amerikanischer Basketballspieler, der in Amerika geboren und aufgewachsen ist, hat nicht in gleicher Weise durch einen Zuwanderungsakt, den er auch hätte unterlassen können, den Bedingungen des amerikanischen Steuersystems zugestimmt. Gleichwohl erscheint es uns als nicht unfair, wenn er den gleichen Steuerregeln unterliegt wie jeder andere geborene Amerikaner, der Bürger der USA bleibt.
Etwas ganz anderes wäre es, wenn man im Nachhinein, nachdem man die hohen Einkommen, die im Profisport generiert werden, beobachtet hat, beschließen würde, speziell die Profisportler zu besteuern. Zumindest diejenigen, die andere Berufsperspektiven aufgegeben haben, um sich dem Profisport zu widmen, würden ihrer zuvor erwarteten künftigen Einkommen zu großen Teilen beraubt. Würde man allerdings ankündigen, dass eine entsprechende Änderung beispielsweise über einen langen Zeitraum von ca. 20-30 Jahren eingeführt würde, dann scheint das die Sachlage durchaus zu ändern. Alle Beteiligten erhalten Gelegenheit, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen und sich möglicherweise entsprechend anzupassen, indem sie eine andere Karriere als die eines Profisportlers anstreben.
Renten, die uns alt aussehen lassen
Bei der Änderung des deutschen politischen Rentensystems, die gegenwärtig unter so starke Kritik gerät, sind die Vorgaben einer allmählichen Änderung eingehalten worden. Die Reformen waren von wirtschaftlicher Vernunft getragen und wurden in ihrer Umsetzung vorbildlich zeitlich gestreckt, sodass die Erwartungssicherheit der Bürger in dem möglichen Maße gewahrt wurde. Zwar waren die vom Staat ausgesprochenen Garantien für dynamisierte Alters-Bezüge anders als die eingangs angesprochenen Renten der Reichen keineswegs nur Schutzzusagen für zuvor selbst aufgebautes Vermögen. Aber sie waren dennoch Regelungen, auf deren Bestand Bürger in einem Rechtsstaat vertrauen können müssen. Auch wenn es sich ebenso wie bei ererbten Vermögen keineswegs um von den Nutznießern selbst auf der Basis der Zahlungsbereitschaft anderer geschaffene Ansprüche handelte, sollte man das Vertrauen in solche Zusagen aus fundamentalen rechtlichen Gründen, so das überhaupt möglich ist, schützen. Im Rahmen des Möglichen und Vernünftigen wurde das getan und eine im Vollzug und in der Theorie vorbildliche Reform vollzogen.
Es stellt sich nun jedoch heraus, dass die von der Änderung des Rentensystems gesetzten Anreize, selbst Vorsorge zu treffen und Renten im klassischen Sinne zu schaffen, nicht gegriffen haben. Auch Bürger, die durchaus selbst hätten Vermögen schaffen und damit eine Aussicht auf ein zukünftiges Dasein als teilweiser Vermögens-Rentier hätten erwerben können, haben dies in großen Zahlen nicht oder nur unzureichend getan. Sie würden in Zukunft nicht unfair behandelt, wenn sie die Folgen ihres eigenen Handelns tragen müssten. Auf der anderen Seite ist es aber klar, dass eine zukünftige Politik, die solchen Bürgern gegenübersteht, keineswegs die Kraft finden könnte, sie für ihr vorheriges Verhalten verantwortlich zu halten. Sie wird durch Erhöhung entsprechender staatlicher Ansprüche reagieren und sie beginnt schon jetzt mit den Vorbereitungen.
In Anbetracht dessen ist nicht klar, ob nicht viele sparunwillige Bürger aufgrund ihrer speziellen Einkommenssituation mit ihrer scheinbar zu hohen Gegenwartspräferenz nicht doch rational handeln. Zum einen dürfen sie, so wie die heutige rechtliche Entwicklung nun einmal ist, nicht darauf hoffen, dass ihr einmal geschaffenes Vermögen wirklich sicher ist vor zukünftigen staatlichen Zugriffen, die zur Wahrung eines politisch definierten Gemeinwohls erfolgen. Die Drohkulisse, die heute gegen die gierigen Reichen, die nur nach profitstrebenden Kapitalisten, die reichen Erben, die nie etwas geleistet haben, usw. aufgebaut wird, ist vielmehr durchaus geeignet, konfiskatorische Zugriffe für die Zukunft vorauszusagen.
Soziale Gerechtigkeit und kein Ende
Die Erfahrung mit der demokratischen Politik, die wir bereits jetzt und zum wiederholten Male machen, legt es zugleich nah, dass man großen Gruppen von zukünftigen Beziehern politisch bestimmter gesetzlicher Rentenbezüge, die nicht hinreichend eigene komplementäre Vorsorge getroffen haben, zusätzliche Hilfe nicht wird versagen können. Dabei wird es vollkommen gleichgültig sein, dass eine solche Hilfe gegenüber denjenigen, die entweder jung sind und schon Vorsorge treffen oder alt und Vorsorge getroffen haben, unfair ist. Diese von unzeitigen Regeländerungen erzeugte Ungerechtigkeit wird dem Ruf nach „sozialer Gerechtigkeit“ nicht widerstehen können.
Die Kritiker, die die unfairen Auswirkungen des Rufs nach sozialer Gerechtigkeit hervorheben, haben zunächst recht. Aber es geht letztlich nicht um Fairness und Gerechtigkeit, sondern um die viel fundamentalere Frage der politischen Stabilität des rechtlichen Systems als Ganzem. Da die Rechte des demokratischen Rechtsstaates nicht vom Himmel fallen, sondern aus dem rechtsstaatlichen Prozess heraus geschaffen werden müssen, kann man diese Stabilitätsbedingungen, selbst wenn man die Fairnessprobleme als wichtig einschätzt, nicht ignorieren. Insoweit muss man auch die gegenwärtigen populistischen Bestrebungen, die zukünftige Struktur des Rentensystems zum Wahlkampfthema zu machen, als Warnzeichen begrüßen. Sie sollten für alle jene, die an einer nachhaltigen Entwicklung des Rentensystems interessiert sind, ein Anreiz sein, sich nicht nur mit dessen Finanzierbarkeit unter demographischen Nebenbedingungen, sondern auch mit dessen Nachhaltigkeit unter realpolitischen Nebenbedingungen zu befassen.
Entsprechende Regeländerungen müssen rechtzeitig erfolgen und glaubwürdige Bindungen mit Verfassungsrang beinhalten. Denn noch ist die Lage, um einen alten Kalauer zu bemühen, hoffnungslos, aber nicht ernst. Kreativität ist gefordert, wenn wir aus der Hoffnungslosigkeit herausfinden wollen. Gesucht ist ein Schema, das nicht nur robust gegenüber wirtschaftlichen Auf- und Abschwüngen sowie demographischen Entwicklungen ist, sondern auch an der Wahlurne Bestand haben kann. Hier geht es um politische Ökonomie. Klassische Finanzwissenschaft und Wohlfahrtsökonomik können möglicherweise Einsichten beisteuern, doch gerade nicht die letzten und ausschlaggebenden Beurteilungskriterien liefern.
Der überzeugte Anhänger des demokratischen Rechtsstaates hat ein klares politisches Beurteilungskriterium, wonach dessen Erhalt politisch Priorität gegenüber anderen moralischen Forderungen einzuräumen ist. Ist er Ökonom, so sollte er gezielt technologische Hypothesen zur Umsetzung des Ziels des nachhaltigen Schutzes freiheitlich-rechtsstaatlicher Institutionen entwickeln; wobei die nachhaltige Mehrheitsfähigkeit von Vorschlägen von ausschlaggebender Bedeutung sein muss. In der fiktiven Welt stabilen Eigentums sind die Renten sicher, aber in realen Interaktionen nicht. Das ist schlecht und gut zugleich.
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