Wenn Air Berlin es geschafft hätte, Berlin zu einem leistungsfähigen Hub mit attraktiven nationalen und internationalen Spokes auszubauen, hätten sich den Flugreisenden viele interessante Routen zu relativ günstigen Preisen bieten können. Doch stattdessen wurde im Laufe der Jahre eine nach der anderen Verbindung eingestellt, und jetzt droht sogar die Insolvenz.
Soll der Fluggast hoffen, dass Air Berlin die staatliche Bürgschaft bekommen wird, zu der das Unternehmen jetzt eine Voranfrage an die Länder NRW und Berlin gestellt hat? Eindeutig nein!
Die beiden Landesregierungen und auch die Bundesregierung haben versichert, Staatsgelder könne es nur geben, wenn Air Berlin ein tragfähiges Zukunftskonzept vorlegt. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Doch wenn das Unternehmen tatsächlich dazu in der Lage sein sollte, ließe sich daraus erst recht keine Rechtfertigung einer staatlichen Bürgschaft ableiten, denn dann sollten sich auch private Investoren finden lassen, die in die Zukunft der Fluglinie investieren – allen voran der arabische Großaktionär Etihad, der ansonsten vielleicht sogar eine Totalabschreibung seiner Air Berlin-Anteile befürchten müsste.
Im speziellen Fall Air Berlin stellt sich zusätzlich die Frage, ob ein Insolvenzverfahren nicht auch Erleichterung bringen könnte. Gerade die etablierten Fluglinien – in Deutschland vor allem die Lufthansa – leiden unter Tarifverträgen aus der Zeit, als die Konkurrenz durch Billigflieger noch ein Fremdwort war. Insbesondere die Flugpiloten konnten damals sehr hohe Gehälter mit üppigen Zusatzleistungen durchsetzen, die Flugpiloten von Ryanair oder Air Lingus wie Märchen aus längst versunkenen Zeiten vorkommen müssen. In den USA war die Lösung derartiger Probleme oftmals die Insolvenz, durch die alte Tarifverträge mit den Flugpiloten gegenstandslos wurden. Erst dadurch wurde vielfach die Möglichkeit eröffnet, neue Anbieter wie Phoenix aus der Asche der alten Fluglinien entstehen zu lassen.
Auch Air Berlin hat vergleichbare Altlasten, die ihre Wurzeln nicht zuletzt in der Übernahme der deutschen Traditionsgesellschaft LTU im Jahr 2007 haben. Für den Markt insgesamt könnte eine Insolvenz von Air Berlin also durchaus als Chance für einen Neuanfang verstanden werden. Diese Chance würde durch eine Staatsbürgschaft ernstlich behindert. Ob solch ein Neuanfang unter dem Namen Air Berlin oder unter einem anderen Namen erfolgen würde, wäre für viele der Beschäftigten ohnehin wenig relevant. Denn selbst bei Übernahme durch eine ausländische Fluglinie würden viele Tätigkeiten des Bodenpersonals zwangsläufig in Deutschland angesiedelt bleiben, um weiterhin die deutschen Streckennetze bedienen zu können. Und wenn dann der eine oder andere überbezahlte deutsche Pilot durch einen geringer entlohnten ausländischen Kollegen ersetzt würde, hätten zumindest die Flugpassagiere noch einen Vorteil davon, da sich die Ticket-Preise dadurch vorteilhaft entwickeln würden.
Wenn nun in den kommenden Wochen ein Zukunftskonzept vorgelegt werden wird, stellen sich für die involvierten Landesregierungen und die Bundesregierung im Grunde nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Konzept ist tragfähig. Dann wird es private Investoren überzeugen und es braucht keine staatliche Bürgschaft. Oder das Konzept ist nicht tragfähig. Dann sollte auch der Staat die Finger davon lassen und nicht unnötig Steuergelder versenken. Die dritte Möglichkeit wäre, dass sich alle privaten Investoren irren und nur die staatlichen Stellen mit ihrem unternehmerischen Weitblick die Tragfähigkeit des Sanierungskonzepts erkennen.
Die Geschichte ist voll von Beispielen, in denen Industriepolitiker meinten, besseres Zukunftswissen als private Investoren zu haben. Das Desaster der missglückten Holzmann-Rettung im Jahre 1999 durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder ist dabei nicht mehr als die Spitze des Eisbergs. Der Politik geht es immer wieder vor allem um die Arbeitsplätze – 25 000 damals bei Holzmann und 8 000 heute bei Air Berlin. Von den Holzmann-Arbeitsplätzen überlebte nicht ein einziger.
Doch Industriepolitiker überschätzen nicht nur regelmäßig ihren unternehmerischen Weitblick. Sie unterschätzen auch, dass derjenige, der einem etwas gibt, allen anderen etwas nimmt. Wenn die Steuermittel für staatliche Subventionen letztlich von denen aufgebracht werden, die von ihnen bereitgestellte Arbeitsplätze immer wieder neu im Wettbewerb verteidigen müssen, dann könnte die gesamtwirtschaftliche Arbeitsplatzbilanz selbst dann negativ ausfallen, wenn die Air Berlin-Rettung wider Erwarten gelingen sollte. Dieses Argument hat es in der Politik allerdings schwer. Denn jene Arbeitsplätze, die wegen einer erhöhten Steuerbelastung unrentabel werden oder gar nicht erst entstehen, lassen sich nicht konkret mit Namen benennen und spielen im politischen Nahkampf regelmäßig keine Rolle. Der heraufziehende Bundestagswahlkampf lässt dazu nichts Gutes erwarten.
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