Zu den Dingen, die allein durch fortwährende Wiederholung wahr zu werden scheinen, gehört die Behauptung, dass die Armen in Deutschland durch die Hartz-Gesetze noch ärmer gemacht wurden. Dass die Partei DIE LINKE den dazu immer gern verwendeten Slogan von Hartz IV als „Armut per Gesetz“ wieder herauskramen würde, war absehbar. Allerdings fremdeln auch die Sozialdemokraten bis heute mit den Hartz-Gesetzen, und das eigentlich von Beginn an. Und weil sie den Geist nicht mehr in die Flasche zurückbekommen, versuchen sie sich damit zu profilieren, wenigstens die „übelsten Auswüchse“ dieses ungeliebten Gesetzespakets für die Armen und Schwachen zu korrigieren. Nur wollen diese Profilierungsversuche einfach nicht recht zünden, und das dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass die LINKE die „wirkliche“ Opposition für sich reklamiert und den Sozialdemokraten genüsslich Halbherzigkeit im Kampf gegen „Armut per Gesetz“ vorhält.
Unter solchen Konkurrenzbedingungen um die Deutungshoheit von Politik für die Schwachen und Gerechten spielt es schnell einmal keine Rolle mehr, was die Fakten zu dem ganzen Spiel sagen. Wer sie aber doch einmal zurate ziehen mag, wird schnell merken, dass die Einkommensarmen von Hartz-IV entweder überhaupt nicht betroffen waren oder, wenn sie es waren, davon Einkommenszuwächse verbuchen konnten. Eine kühne Behauptung? Überhaupt nicht. Doch seitdem die Agenda 2000 oder die Hartz-Gesetze zum Symbol für neoliberalen Kahlschlag etabliert sind, für deren pauschale Rückabwicklung zu werben stets gut ankommt, fragt niemand mehr danach, was eine solche Rückabwicklung faktisch bedeuten würde. Im Wesentlichen wäre es dies: Eine Absenkung der Sätze der sozialen Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe, sofern man die heutigen Sätze überhaupt noch mit denen von vor 2004 vergleichen kann; und eine Wiedereinführung der seinerzeit abgeschafften Arbeitslosenhilfe.
Gewiss würde niemand im Namen der sozialen Gerechtigkeit eine Absenkung der Grundsicherungssätze fordern. Also lassen wir das und konzentrieren wir uns auf den zweiten Aspekt: die Wiedereinführung der Arbeitslosenhilfe. Da auch von den meisten „Hartz ist Armut per Gesetz-Protagonisten“ und Nachbetern heute kaum noch jemand wissen dürfte, worum es sich bei diesem Instrument überhaupt handelte, hier eine kurze Zusammenfassung. Ein Langzeitarbeitsloser, der nach Ablauf des Leistungsanspruchs aus dem Arbeitslosengeld (heute Arbeitslosengeld I) noch keine neue Arbeitsstelle gefunden hatte, erhielt im Anschluss kein Arbeitslosengeld II (ALG II; also Hartz-IV), wie heute, sondern qualifizierte sich für die Arbeitslosenhilfe. Anders als das damalige Arbeitslosengeld und das heutige Arbeitslosengeld I war die Arbeitslosenhilfe keine Versicherungsleistung, sondern eine über Steuern finanzierte Sozialleistung. Anders als das heutige Arbeitslosengeld II auch wurde die Höhe der Arbeitslosenhilfe nicht am Bedarf der Betroffenen orientiert, sondern sie hing vom zuletzt verdienten Nettoentgelt ab. Ein kinderloser Langzeitarbeitsloser erhielt 53 Prozent des letzten Nettoentgelts, ein solcher mit mindestens einem minderjährigen Kind erhielt 57 Prozent. Diese Leistungen waren grundsätzlich unbefristet. Im Zweifel konnte jemand mit 30 arbeitslos werden, dann ein Jahr lang Arbeitslosengeld beziehen und von dort an 57 Prozent seines zuletzt bezogenen Nettoeinkommens bis zum Eintritt in die Rente erhalten. Die Zuverdienstgrenzen waren ebenfalls nicht ganz schlecht, so dass es sich mit ein paar Stunden Zuverdienst annähernd so gut leben ließ wie mit einer regulären Vollzeitbeschäftigung. Risiko: null. Und von der Möglichkeit, schwarz hinzuzuverdienen, wollen wir hier gar nicht sprechen. Die Anreizwirkung jedenfalls hätte kaum schlechter sein können.
Aber wie war das mit der Gerechtigkeit? Ob es gerecht ist, wenn man mit ein paar Stunden Arbeit so leben kann wie andere mit einer Vollzeitbeschäftigung, sei einmal dahingestellt. Aber es kommt noch etwas dazu: Denn die großzügige Arbeitslosenhilfe bekam keineswegs jeder, sondern nur, wer zuvor bereits gearbeitet und über den für ihn jeweils gültigen Zeitraum erst einmal Arbeitslosengeld erhalten hatte. Ganz anders standen Personen da, bis dato kein eigenes Einkommen erwirtschaftet hatten, weil sie zum Beispiel noch studiert hatten oder weil sie nach einer Scheidung erstmalig auf Erwerbseinkommen angewiesen waren – was vor allem Frauen betraf, weil sie bekanntlich traditionell die unentgeltliche häusliche Arbeit und die Kindererziehung übernommen hatten. Alle diese Personen bekamen nämlich keinen Cent Arbeitslosenhilfe, sondern mussten sich gleich mit der Sozialhilfe zufriedengeben, deren Sätze wie gesagt niedriger waren als die Grundsicherungssätze, die mit Gültigkeit der Hartz-Gesetze in Kraft traten. Wo hier das größere Maß an Gerechtigkeit gelegen haben soll, bleibt das Geheimnis derer, die „Hartz-IV abschaffen“ wollen.
Aber gewiss, das ist ja nur ein Aspekt. Sehen wir uns den anderen an, der für die Klagelieder über die Agenda 2000 vielleicht wichtiger ist. Der liegt nun darin, dass jemand, dessen letztes Nettoeinkommen so hoch war, dass 53 bzw. 57 Prozent davon noch mehr war als Arbeitslosengeld II. Diese Leute und nur diese Leute erlitten mit den Hartz-Gesetzen nämlich tatsächlich einen Einkommensverlust – solange sie jedenfalls keinen neuen Job bekamen und annahmen. Keine Frage, solche Leute gab es, und dass das mit Härten verbunden ist, will niemand bestreiten. Das darf indes nicht so weit gehen, diejenigen zu bemitleiden, deren Kombination aus ein bisschen Zuarbeit – womöglich schwarz – mit der Arbeitslosenhilfe ihnen ein Nettoeinkommen beschert hatte, welches sich andere durch berufliche Vollzeitarbeit hart erarbeiten mussten. So würde man das jedenfalls als aufrechter Sozialdemokrat sehen.
Kehren wir aber zu jenen zurück, die wirklich einen Verlust erlitten hatten, und fragen wir uns, wer das ist. Dann steht uns eines unmittelbar vor Augen: Das waren in keinem Falle die Schwachen und Armen. Die können es nämlich gar nicht gewesen sein. Denn die Arbeitslosenhilfe diente der Sicherung des Lebensstandards der Bezieher mittlerer bis höherer Einkommen. Dagegen wäre eine Wiedereinführung der Arbeitslosenhilfe – also ein „Abschaffung von Hartz-IV“ – für die Bezieher kleinerer Einkommen, für Geringverdiener und gar für solche, die vom Mindestlohn leben müssen, auch unter den heutigen Bedingungen völlig irrelevant.
Nehmen wir ein paar Zahlen. Eine alleinstehende Person ohne Kinder erhält heute einen Grundsicherungssatz von 409 € plus Miet- und Heizkosten, das macht zusammen je nach Region rund 700 €. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind im Alter zwischen 6 und 14 Jahren erhält 700 € plus Miet- und Heizkosten, das macht zusammen je nach Region um die 1100 €. Schließlich erhält eine Ehe oder Lebensgemeinschaft von zwei Erwachsenen und zwei Kindern 1359 € plus Miet- und Heizkosten, das summiert sich auf ungefähr 1900 €.
Damit ein arbeitsloser Single ohne Kinder mehr Arbeitslosenhilfe beziehen würde als er ALG-II erhält, müsste er vor seiner Zeit als Arbeitsloser 700 € geteilt durch 0,53 (für 53 Prozent) und damit mindestens 1321 € netto verdient haben und damit etwas mehr als 1600 € brutto oder 10 € Bruttostundenlohn. Klar, das ist nicht viel. Um als Arbeitslosenhilfe-Empfänger aber wirklich deutlich mehr zu erhalten als er heute ALG II erhält, hätte unser Single zuvor schon bei einem Einkommen über 2000 € liegen müssen und wäre damit nicht mehr der Personengruppe der Armen und Schwachen zuzuordnen. Denn der Bereich der Geringverdiener beginnt irgendwo in der Nähe von 9,00 € und damit deutlich darunter. Wenn das Arbeitslosengeld also das Einkommen irgendwelcher Singles geschützt hat, dann gewiss nicht das der Geringverdiener.
Noch viel klarer wird die Sache, wenn wir uns Alleinerziehende oder Familien ansehen. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind müsste vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mehr als 1100 €, geteilt durch 0,57 (für 57 Prozent), und damit ein Nettogehalt von mehr 1930 € erzielt haben, um mit dem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe über dem heutigen Arbeitslosengeld II zu liegen. Das entspricht einem Bruttogehalt von rund 2600 € oder einem Stundenlohn von gut 16 €. Erst oberhalb dieses Bruttogehalts läge unsere alleinerziehende Person mit ihrer Arbeitslosenhilfe über dem ALG II. Hier liegen wir gut im Mittelstand. Damit diese Person aus Arbeitslosenhilfe wirklich substantiell mehr erhalten würde als aus Hartz-IV, müsste sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit schon irgendwo bei 3000 € Bruttogehalt gelegen haben. Definitiv gilt aber, dass Alleinerziehende mit einem Kind (erst recht solche mit mehreren) und einem letzten Bruttogehalt von weniger als 2600 € mehr Hartz-IV bekommen als sie je an Arbeitslosenhilfe erhalten hätten (freilich hätten sie ergänzende Sozialhilfe erhalten, aber das ändert an der Aussage nichts).
Sehen wir uns abschließend eine Familie mit zwei Kindern an. Um mit der Arbeitslosenhilfe oberhalb von Hartz-IV zu liegen, bräuchte sie ein Nettogehalt vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit von mindestens 3500 €, womit wir beim Bruttogehalt je nach konkreten Verhältnissen bei deutlich oberhalb von 4000 € liegen. Jede Familie, die unterhalb von 4500 € Bruttogehalt liegt, würde eine Arbeitslosenhilfe erhalten, die entweder gar nicht – oder allenfalls marginal – oberhalb des ALG II oder – viel wahrscheinlicher – deutlich darunterliegen würde.
Halten wir fest: Die Regelungen vor den Hartz-Gesetzen haben selbst bei großzügigster Auslegung nicht das Einkommen der Armen und Schwachen gesichert, sondern den Lebensstandard der Bezieher mittlerer und höherer Einkommen. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel: Ein Langstrecken-Kapitän der Air-Berlin, der noch von der LTU kam und sich bisher daher eines Bruttomonatsgehalts von irgendwo zwischen 12000 € bis 15000 € erfreute, könnte tatsächlich in die Situation geraten, nach der Air-Berlin-Pleite bei Ryan Air auf der Kurzstrecke anheuern zu müssen. Dann müsste er sich vielleicht mit 5000 € oder 6000 € monatlich zufriedengeben und geriete damit in die Nähe dessen, was ihm vor der Agenda 2010 einmal als Arbeitslosenhilfe zugestanden hätte. Wenn es ihm beim Job allein ums Geld ginge, hätte er vor 2004 besser die Arbeitslosenhilfe kassiert. Das geht nun freilich nicht mehr, und so muss er sich unter den heutigen Sozialkahlschlags-Bedingungen, wenn es ganz hart kommt, für irgendwas zwischen 6000 € oder 8000 € Monatsgehalt bei Ryan Air oder Easy Jet verdingen. Natürlich ist das ein Abstieg, aber ganz gewiss einer, der außerhalb jedweder sozialstaatlichen Relevanz liegt. Unter Armut per Gesetz stellt man sich jedenfalls etwas Anderes vor, und so würde sich jeder Bezieher von Mindestlohn die Augen reiben, wenn er unserem Kapitän die Arbeitslosenhilfe mit seinen Steuern zahlen müsste, weil es ihm nicht zuzumuten ist, für 80000 € Jahresgehalt Kurzstreckenflüge in Europa zu absolvieren. So war es aber in den glorreichen Zeiten vor dem neoliberalen Kahlschlag der Agenda 2010. Und so galt es dann auch für die weniger extremen Fälle. Aber gewiss würde doch jeder Sozialdemokrat der Feststellung zustimmen, dass der Sozialstaat für die Armen und Schwachen da ist und nicht für die besser Verdienenden. Dann aber sollte er diesen Gedanken auch konsequent zu Ende führen, wenn er glaubwürdig bleiben möchte. Viele von ihnen sind es auch geblieben.
Natürlich wird über diese Dinge nicht gesprochen, wenn es um die Rücknahme der Hartz-Gesetze geht. Stattdessen geht es um tatsächlich oder vermeintlich unzureichende Grundsicherungssätze. Nur sind gerade die vor der Agenda 2010 eben eher höher als niedriger gewesen. Dagegen haben die großzügigere Arbeitslosenhilfe nur die mittel- und besserverdienenden Bürger erhalten. Ist das gerecht? Mit welchem Recht sollen ausgerechnet sie eine lebenslange großzügige Arbeitslosenhilfe erhalten, die durchschnittlich oder unterdurchschnittliche verdienenden Familien mit Kindern sowie die Alleinerziehenden, die geschiedenen oder verwitweten Frauen, die Berufsanfänger und Geringverdiener und alle anderen Schwachen und Armen aber gerade nicht?
Was also ist – gerade aus der Perspektive der sozialen Gerechtigkeit – einzuwenden gegen eine für alle gleiche und bedarfsorientierte Grundsicherung, wie sie überhaupt erst mit der Agenda 2010 eingeführt wurde? Und zwar von Sozialdemokraten. Hätte Martin Schulz darauf verzichtet, sich der ganzen verlogenen Diskussion um die bösen Auswüchse der Agenda 2010 anzuschließen, und hätte er die von der Partei DIE LINKE ritualisierte Anti-Agenda-Kampagne stattdessen als das entlarvt, was sie ist, nämlich reine populistische Propaganda, die sich jenseits von Effekthascherei um soziale Gerechtigkeit in Wahrheit nicht schert; und hätte er im Namen richtig verstandener sozialer Gerechtigkeit zu dem Projekt der Agenda offensiv gestanden; hätte er progressiv daran angeknüpft mit einer weiterführenden Wirtschafts- und Sozialpolitik eines modernen und zukunftsorientierten Staates, dann hätte in diesem Wahlkampf jemand etwas geboten, was man bei Kanzlerin Merkel vermisst: eine Strategie nämlich. Und dann hätte es vielleicht sogar was werden können mit der Kanzlerschaft. So aber ist Martin Schulz der Propaganda der Populisten in die Falle gelaufen, die es nämlich keineswegs nur bei der AFD gibt, auch wenn linke Populisten merk- und unwürdigerweise unter Naturschutz stehen. Frau Wagenknecht jedenfalls wird es ihm danken.
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Sehr schöner Artikel, aber ich habe noch zwei Fragen: Wurde die Arbeitslosenhilfe an die Inflation angepasst oder blieb sie immer bei 53 % des letzten nominalen Nettoeinkommens? Musste das Nettoentgelt, auf das sich die Arbeitslosenhilfe bezog, eine gewisse Zeit verdient worden sein?
Danke für das Lob. Der Satz von 53 bzw. 57 Prozent berücksichtigte die Inflation automatisch, weil die in Euro gezahlten Beiträge mit dem allgemeinen Preis- und Lohnniveau über den fixen Prozentsatz mitstiegen. Als Grundlage galt das zuletzt verdiente Entgelt.