Bis zum letzten Donnerstag haben Polen und Ungarn den langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 und den damit verknüpften Corona-Aufbaupakt durch ihr Veto blockiert. Stein des Anstoßes war dabei das Rechtsstaatsprinzip, auf das sich beide Länder nicht verpflichten lassen wollten, weil sie es als Einmischung in innere Angelegenheiten ansehen. Mein am 16. November erschienener Beitrag (hier) zu diesem Thema schloss daher mit dem Satz: Bisher ist es nicht gelungen, den Regierungen in Polen und Ungarn ihre Zustimmung zum Haushaltsentwurf – einschließlich der umstrittenen Konditionalitätsregelung – durch Zugeständnisse an anderer Stelle „abzukaufen“.
Nun ist es also vollbracht … Dabei hat man gar nicht erst versucht, Polen und Ungarn in anderen Bereichen entgegen zu kommen, sondern man hat einfach die Rechtsstaatlichkeitsklausel aufgeweicht. Geplant war eine Regelung, die nicht nur dann angewandt werden sollte, „wenn EU-Gelder direkt missbraucht werden, etwa bei Korruption oder Betrug. Sie soll[te] zudem bei ‚systemischen Verstößen‘ gegen die für alle Mitgliedstaaten geltenden EU-Grundwerte angewandt werden. Zu diesen Grundwerten zählen Freiheit [zum Beispiel Medien- und Meinungsfreiheit], Demokratie, Gleichheit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten. Der neue Mechanismus [sollte ferner] nicht nur dann ausgelöst werden [können], wenn ein Verstoß nachweislich direkte Auswirkungen auf den EU-Haushalt hat, sondern auch dann, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass sich solche negativen Auswirkungen ergeben könnten (präventiver Ansatz). So soll[te] der Mechanismus Situationen verhindern, in denen EU-Mittel Maßnahmen finanzieren, die im Widerspruch zu den Werten der EU stehen.“ (hier)
Und was ist nun daraus geworden? Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sollen im Rahmen des neuen Kompromisses nur noch dann geahndet werden, wenn sie unmittelbar die Verwendung von EU-Mitteln betreffen – also bei Korruption und Betrug. Hinzu kommt, dass – im Gegensatz zur bisher vorgesehenen Regelung – Sanktionen bei Verstößen nicht quasi automatisch erfolgen, sondern nur dann, wenn 15 der 27 EU-Länder mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung dafür stimmen. Es steht zu befürchten, dass diese Hürde nur in ganz extremen Fällen überwunden werden kann – wenn überhaupt.
Darüber hinaus kündigten Polen und Ungarn bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Verordnung zum Rechtsstaatsverfahren an – um dessen Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen. So flexibel lässt sich dieses Prinzip also auslegen – wenn es nur den eigenen Vorstellungen entspricht! Als Reaktion darauf haben die Staats- und Regierungschefs empfohlen, dass die EU-Kommission den Mechanismus erst dann anwenden soll, wenn eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorliegt. Dies wird nach Einschätzung der Kommission etwa ein Jahr dauern. Bis der Mechanismus danach in Gang gesetzt werden könnte, würden weitere Monate vergehen, so dass Polen in Ungarn in den nächsten etwa zwei Jahren wohl keine Mittelkürzungen wegen Rechtsstaatlichkeitsvergehen zu befürchten haben. Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki sprach daher nach den Verhandlungen auch von einem „doppelten Sieg“: Sein Land werde viele Milliarden aus dem Haushalt erhalten und dieses Geld sei vor dem Rechtsstaatsmechanismus „sicher“.
Vor diesem Hintergrund kann man abschließend wohl nur zu dem Schluss kommen, dass die Konditionalität in Form des Rechtsstaatsprinzips einer schnellen Verabschiedung des langfristigen Haushalts und insbesondere einer zügigen Auszahlung der Corona-Hilfen (weitgehend) geopfert wurde. Ein äußerst fauler Kompromiss, um die zunehmenden Egoismen sowie die dadurch bedingten Risse innerhalb der EU – vorübergehend und vordergründig – zu übertünchen. Es bleibt abzuwarten, ob auch das Europäische Parlament diesem Deal zustimmt.
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