Griechenland kann im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit nicht auf Hilfen anderer Euro-Mitglieder hoffen. Der Lissabon-Vertrag schließt diese Möglichkeit kategorisch aus. Auf den Anleihemärkten herrscht jedoch eine andere Meinung vor. Ein Risikoaufschlag von nur 3 %-Punkten für die letzte griechische Neuemission zeigt klar die Spekulation auf einen Bail-out. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?
Der Vertrag bietet weder hinreichende Anreize für ein regelkonformes Verhalten, noch greifen Sanktionen bei Regelverstößen. Zugleich ist ein Ausscheiden aus der Euro-Zone nicht vorgesehen. Diese vertragliche Regelungslücke erweist sich bei drohender Insolvenz eines Landes als pathologische Sackgasse mit Gefahren für den langfristigen Fortbestand der Währungsunion. Drei Gründe sprechen ausdrücklich für einen Austritt oder Ausschluss Griechenlands aus dem Euro:
1. Der moralisch-gemeinschaftliche Blickwinkel
Der Euroclub bietet seinen Mitgliedern eine stabile und vertrauenswürdige Gemeinschaftswährung. Die ehemaligen Hochzinsländer partizipierten bis zur Krise besonders durch einen Zinsvorteil, der in einem extrem niedrigen Risikoaufschlag von 0,25 %-Punkten bestand. Außerdem hat Griechenland mit seinem EU-Beitritt 1981 jährlich netto ca. 1 % seines BIP als Unterstützung erhalten, insgesamt etwa 100 Mrd. €. Zugleich verstößt das Land seit seiner Euro-Einführung 2001 auf der Basis gefälschter Statistiken dauerhaft und in schwerwie-gendem Maße gegen die Stabilitätsregeln. Nach moralischen Kategorien ist der Verweis auf die gemeinschaftliche Solidarität deshalb völlig unangebracht und vielmehr ein Ausscheiden geboten.
2. Hohe ökonomische Kosten für die Gemeinschaft und das Bankensystem
Welche Kosten hätte eine Insolvenz Griechenlands? Sofort würden die Kapitalmärkte drehen. Die im Sommer notwendigen großen Schulden-Refinanzierungen Portugals, Spaniens, Italiens und Irlands wären erschwert oder gar unmöglich. In einer Kettenreaktion würde die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit für die bereits heute problematischen Euro-Mitglieder ans-teigen. Die ins Zweistellige hochschießenden Zinssätze würden nicht nur den Teufelskreis aus hohen Zinsen, steigenden Budgetlasten und Bonitätsherabstufungen in Gang setzen, sondern auch eine konjunkturelle Erholung unmöglich machen. Der soziale Sprengstoff, der in Griechenland bereits sichtbar ist, würde alle mediterranen Länder erfassen.
Die Folgen träfen auch die solventen Länder als Gläubiger ausfallgefährdeter Anleihen. Auf den europäischen Bankensektor käme ein bislang ungeahnter Abschreibungsbedarf zu. Allein deutsche Banken haben Forderungen gegenüber den fünf PIIGS in Höhe von 550 Mrd. €. Legt man eine Ausfallquote von 50-60 % gemäß den Zahlungskrisen Russlands (1998) und Argentiniens (2001) zugrunde, müssten deutsche Institute Wertberichtigungen zwischen 140-300 Mrd. € verkraften. Eine zweite, weitaus größere Bankenkrise stände bevor.
Aus all diesem ergibt sich: Hilfen sind im Fall einer Zahlungsunfähigkeit notwendig, nicht zuletzt aus dem Eigeninteresse der solventen Mitglieder. Da verschiedene Geldinstitute durch staatliche Unterstützungen Griechenlands dem ansonsten sicheren Konkurs entgehen, wäre ihre Beteiligung im Ausmaß ihres betroffenen Anleihevolumens mehr als rechtens. Allerdings ergäben sich Lerneffekte, denn ein nicht sanktioniertes regelwidriges Verhalten kommt einer Belohnung gleich. Die Währungsunion verkäme auf Dauer zu einer transferorientierten Haftungsgemeinschaft, die von unsoliden Mitgliedern immer wieder in Anspruch genommen werden würde. Auch die Kreditwürdigkeit Deutschlands nähme durch die Beanspruchung Schaden. Hilfeleistungen sind deshalb zwingend mit einem Ausscheiden aus der Euro-Zone zu verknüpfen. Ein Europäischer Währungsfonds (besser: Schuldenfonds) ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich abzulehnen, da er den Bail-out-Fall institutionalisiert, ohne zugleich den Austritt vorzusehen.
3. Juristisch erleichtert ein Ausscheiden notwendige Hilfen für Griechenland
Entsprechend dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union scheinen sowohl Kredithilfen wie auch ein Ausscheiden eines Mitglieds juristisch als schwierig. Wie die Unterstützungen an Lettland, Ungarn und Rumänien zeigen, haben EU-Mitglieder außerhalb der Euro-Zone durchaus Zugang zu Kredithilfen (Art. 123 f. AEUV) und Währungsbeistand (Art. 143 f. AEUV). Unproblematisch wären dann auch Hilfen des Internationalen Währungsfonds IWF. Erst ein Ausscheiden aus der Euro-Zone eröffnet demnach den Weg für vertragskonforme Unterstützungen.
Welche Möglichkeiten eines Austritts oder Ausschlusses aus der Euro-Zone bestehen? Art. 50 EUV i.d.F.v. Lissabon ermöglicht den Austritt aus der EU und ließe nach einer juristischen Sekunde den Wiedereintritt zu. Damit könnte der Sonderstatus außerhalb der Währungsunion ähnlich Großbritanniens oder Dänemarks neu aufleben. Ebenso ließe der Eintritt Griechenlands mit gefälschten Zahlen in Verbindung mit einer fortgesetzten Nichterfüllung der Stabilitätskriterien die Wiedereinsetzung des vorherigen Zustands als Nichtmitglied der Euro-Zone zu (contrarius actus gemäß Art. 139 f. i.V.m. Art. 263 AEUV).
Bail-out-and-Exit-Strategie
Abgesehen von dem derzeit drohenden Unfrieden innerhalb der EU, der mangelnden Akzeptanz von strengen Auflagen seitens der griechischen Bevölkerung und dem Unwillen der EU-Bürger angesichts der Transferlasten erscheint diese Bail-out-and-Exit-Strategie als angemessen. Die Einführung der „Neuen Drachmä“ eröffnet der griechischen Zentralbank eine eigenständige Geldpolitik mit der Möglichkeit der Abwertung. Damit bestünde die Chance, über das Wechselkursventil die Wettbewerbsfähigkeit griechischer Waren sofort zu steigern. Gleichzeitig würde jedoch die Fähigkeit erschwert, die Euro-Altschulden zu bedienen. Deshalb könnten die Hilfen eine Teilentschuldung gegenüber ausländischen Gläubigern umfassen, um eine drohende Insolvenz im Anschluss an den Austritt zu vermeiden. Die Hilfen wären somit im eigenen Interesse der Mitgliedstaaten, die eine zweite schwerwiegende Bankenkrise abwenden würden. Die Rückkehr zu einer eigenen Währung gewährt den Griechen darüber hinaus einen Zeitgewinn zur Anpassung auf einem eigenen Weg ohne die Vorgaben des EU-Rates.
Um dem drohenden Spielball der Spekulanten infolge starker Abwertungserwartungen einer kleinen Währung zu entgehen, gäbe es verschiedene Varianten. So könnte der Euro neben der Neuen Drachmä als Parallelwährung dienen oder diese im Rahmen eines Currency Boards relativ fest an den Euro gebunden werden. In beiden Fällen stände die griechische Zentralbank unter Druck, eine stabile Währung zu liefern. An der Notwendigkeit eines strikten Reformkurses geht somit kein Weg vorbei. Sollten sich die anderen Mittelmeeranrainer mittelfristig entschließen, auch aus der Euro-Zone auszutreten, könnten sie gemeinsam eine mediterrane Währungsunion bilden. Der Gewinn dieser Lösung wäre ungeteilt: Beide Währungszonen würden strukturell ähnliche Mitglieder umfassen, so dass Ungleichgewichte weniger wahrscheinlich blieben. Im Übrigen würden der Integrationsprozess und der Euro keinesfalls Schaden nehmen, sondern langfristig auf einem zukunftsträchtigen Weg zurückgeführt werden.
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