1. Entschuldbares Doping
Nehmen Sie an, Sie wären einer der dominanten Fahrer im Feld der Tour de France. Bei einer der großen Bergetappen zieht ein Fahrer, den Sie sonst immer kontrollieren konnten, an Ihnen vorbei und realisiert eine an dem betreffenden Anstieg nie erreichte Traumzeit (z.B. Marco Pantani). Ähnliches, so wollen wir weiter annehmen, widerfahre Ihnen in der Folge wiederholt. Sie haben einen begründeten Verdacht, dass Sie von dopenden Konkurrenten überholt werden. Sind Sie nach wie vor moralisch verpflichtet, sich an die Regeln gegen das Doping zu halten?
Es scheint nicht angemessen, in diesem Falle einfach gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass „Doping nicht die Lösung sein könne“ und „der Zweck nicht die Mittel heilige“. Soweit sie den begründeten Verdacht haben müssen, dass andere massiv dopen, muss man gerade den besten Athleten moralisches Verständnis entgegenbringen. Sie sind die Hauptgeschädigten. Gerade die begabtesten Konkurrenten müssen es als moralisch entschuldbar ansehen, selbst zu dopen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass die weniger begabten es tun.
Ich werde zunächst die These von der bedingten moralischen Entschuldbarkeit des Dopings verteidigen (2.-3.). In einem nächsten Schritt werde ich dann fragen, was die angemessenen Reaktionen auf diese Situation sein könnten (4.-6.).
2. Moralische Kür und moralische Pflicht
Wir dürfen zwar verlangen, dass Individuen sich an allgemein nützlichen Praktiken, solange diese allgemein eingehalten werden, freiwillig beteiligen, aber kaum Vorwürfe gegen diejenigen erheben, die nur in der Rechtlosigkeit der anderen nicht die Dummen sein wollen. Ein Regelbruch aus Selbstverteidigung ist moralisch etwas anderes als ein Regelbruch, der vollzogen wird, um in einer Situation allgemeiner Regelbefolgung einseitig Vorteile zu realisieren.
Das erste Stück oder die ersten Stücke Papier am Strand sind „immer die schlimmsten“. Papier auf einen im wesentlichen sauberen Strand zu werfen, ist moralisch ungehörig. Wer aber auf einem verdreckten Strand Papier hinterlässt, handelt nicht in gleicher Weise verwerflich. Es gibt Handlungen, deren Durchführung man zwar als moralisch ausgezeichnet loben, deren Unterlassung man aber zugleich nicht als moralisch verwerflich tadeln darf.
3. Hobbessches Misstrauen im (Rad-)Sport
Man stelle sich folgendes vor: Es gibt 101 Fahrer bei einem Radrennen. Der Fahrer mit der Nummer 101 sei der Topathlet, der gewöhnlich siegen wird, wenn er das in einem Mehr-Etappen-Rennen, das nicht den Zufälligkeiten der Eintages-Rennen unterliegt, ernsthaft anstrebt und nicht vom Pech verfolgt wird. Versetzen wir uns in die Lage von 101. Von den 100 anderen werde, das sei angenommen, jeder mit der Wahrscheinlichkeit von „1/10“ schwach und gebe den Sirenenklängen cleverer Dopingangebote nach. Jeder der Hundert dopt also mit Wahrscheinlichkeit 0.9 nicht. Nehmen wir auch an, dass die Leistungsdichte unter den Fahrern so hoch ist, dass ein „gedopter“ Fahrer, gewöhnlich alle anderen „abhängen“ kann, während er gegen einen anderen ebenfalls gedopten Fahrer, gleiche relative Gewinnschancen hat wie in einem beidseitig dopingfreien Zustand. Setzen wir schließlich voraus, dass die Aktionen der einzelnen unabhängig voneinander bestimmt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass kein anderer dopt, ist dann aus Sicht von 101 durch das Produkt der unabhängigen Entscheidungen der 100 anderen bestimmt: x=(0.9)100. Der Wert von x, der Wahrscheinlichkeit, dass kein anderer dopt, ist praktisch „0“. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer dopt, ist y=(1-x) und damit ungefähr „1“.
Nimmt man nun an, dass ein beliebiger anderer guter Athlet, der dopt, mit Wahrscheinlichkeit 0.9 besser als der Topathlet 101 sein wird, dann wird der Topathlet damit rechnen müssen, mit einer Wahrscheinlichkeit, die größer als 0.9 ist, zu verlieren. Denn typischerweise wird nicht nur einer, sondern werden mehrere Athleten gedopt sein. Jeder von den Gedopten hat eine Chance, „an einem guten Tag“ mit Wahrscheinlichkeit 0.9 gegen den Topathleten zu gewinnen. Für 101 wird es sehr unwahrscheinlich, ohne Doping noch gewinnen zu können. Einige der Doper, die zuvor gegen ihn chancenlos waren, werden ihn schlagen.
Welcher der Doper zum Gesamtsieger wird, bleibt zwar offen. Aber wenn ein gedopter Fahrer den ungedopten Topfahrer 101 mit 0.9 Wahrscheinlichkeit schlägt, wird er jeden ungedopten Fahrer aus den übrigen 100 erst recht, sagen wir mit 0.99 Wahrscheinlichkeit, schlagen. Aus diesem Grund scheint es klar, dass die hinter dem Topathleten rangierenden Fahrer etwa die gleiche Überlegung wie der Topathlet anstellen müssen. Sie sollten dopen, wenn sie überhaupt eine Chance haben wollen. Sie haben, insoweit sie mit anderen minder leistungsfähigen dopenden Fahrern konkurrieren, in etwa die gleichen moralischen Entschuldigungsgründe wie der Topathlet 101.
Man kann natürlich anzweifeln, ob die Prämissen des voranstehenden stilisierten Beispiels zutreffen. Die Wahrscheinlichkeit, von 0,1 für individuelle Dopingbereitschaft könnte als hoch erscheinen. Vielleicht sind 0,01 (mit etwa 0,36 für Dopingfreiheit der anderen oder 0,001 mit etwa 0,9 für Dopingfreiheit) plausibler. Wenn z.B. 0,001 plausibel ist, dann wird damit zu rechnen sein, dass in den meisten Fällen gar kein gedopter Fahrer im Feld ist. Unter solchen Umständen wird man davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer zu Doping greift, zu gering ist, um eigenes Doping als Akt der Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Die bloße Möglichkeit, dass irgend jemand dopt, ist keine Rechtfertigung dafür, selbst zu solchen Handlungen zu greifen. Ein vorgeblicher Akt der Selbstverteidigung gegen die Ausbeutungsversuche der anderen wird zu einem eigenständigen Ausbeutungsakt. Da es moralische Hemmungen gegen solche Akte gibt, wird man darauf hoffen dürfen, dass aus intrinsischer Motivation allein als Erfüllung einer moralischen Pflicht unter solchen Umständen nicht gedopt wird.
Wenn das allgemeine Klima und die allgemeinen Praktiken so sind, dass Doping zum Alltag zu gehören scheint, dann wird hingegen die Veralltäglichung des Dopings in einem sich selbstverstärkenden Prozess weitergehen. Wenn Dopingpraktiken recht verbreitet sind bzw. der Verdacht, sie könnten verbreitet sein, verbreitet ist und jeder weiß, dass jeder die Situation in dieser Weise sieht, wird das Misstrauen sich ausbreiten und sogar selbst verstärken. Denn wenn man weiß, dass die anderen Grund zum Misstrauen haben, weiß man auch, dass sie sich moralisch weniger gebunden fühlen und sich gerade deshalb ein noch stärkerer Grund zum Misstrauen ergibt. Jedenfalls einige werden aufgrund des Vorliegens der Entschuldigungsgründe entsprechende Handlungen vollziehen. Auch das ist allen bewußt. Das ganze ähnelt der Situation, in der jemand voraussagt, die Bank werde Pleite gehen: Jeder, von dem bekannt wird, dass er selbiges glaubt, verstärkt die Gründe dafür, das zu glauben und damit dafür, dass die Bank tatsächlich Pleite geht.
4. Kontrolle von innen und außen
Radprofis sind in kommunikative Netzwerke eingebunden, in denen ein Äquivalent zu den vorangehenden Überlegungen als gemeinsames Wissen vorhanden sein muss. Die subjektive Wahrscheinlichkeit, dass andere dopen, ist hoch und jeder weiß von jedem, dass sie hoch ist, was die Wahrscheinlichkeit noch höher werden lässt. Die Profis sitzen in der Falle. Obwohl sie sich womöglich sämtlich wünschen, in einer dopingfreien Welt zu leben, wissen sie nicht, wie sie diese realisieren können. Damit es zu einem sich selbst in Richtung allgemeiner freiwilliger Regelbefolgung verstärkenden Prozess kommt, scheint es nötig, dass erstens die Kontrollen glaubwürdig zu einem hohen Entdeckungsrisiko für Abweichler führen und zweitens die Kontrollierten das Gefühl haben, dass durch die Kontrolle ihre eigenen Interessen gefördert werden.
Die intrinsische Motivation, nicht am Doping teilzunehmen, ist nicht durch moralischen Appell aufzubauen. Die Kontrolldichte war bislang offensichtlich zu gering, um rationales Misstrauen glaubwürdig zu beruhigen. Zugleich wurden die Kontrollen nicht im Namen der Athleten selber als eine für diese erwünschte Maßnahme durchgeführt, sondern auf eine Weise, die an das Betragen einer externen Besatzungsmacht erinnerte. Dahinter steht selbstverständlich das alte Übel des Sports, dass die Funktionäre sich nur in den Sonntagsreden als Dienstleister der Athleten verstehen, ansonsten sich aber eher so aufführen, als stünden die Athleten wie Untergeben in ihrem Dienst (eine Tendenz, die sich durch die Zulassung der Sportvertreter totalitärer und autoritärer Regime naturgemäß verstärkt hat).
Soll im Sport nachhaltig etwas gegen das Doping erreicht werden, müssen die Kontrollen in eine von den Athleten selbst gewünschte Selbstkontrolle überführt werden. Jedenfalls die bis zu einem gewissen Grad moralisch von Fairnesswünschen motivierten Athleten müssen den Eindruck haben, dass Kontrolle ihren eigenen Interessen dient. Wie so etwas im Prinzip möglich sein könnte, zeigt eine weitere Modellüberlegung.
5. Ein Reformmodell für den Sport
Konkurrenz von Verbänden und Kontrolleuren zuzulassen, bildet den Schlüssel zur Verbesserung der Lage. So wie es im Profi-Boxsport verschiedene Weltverbände gibt, so könnte es auch in anderen Sportarten unterschiedliche Verbände mit unterschiedlichen „Reinheitsstandards“ geben. Während die bisherigen Strategien von Sportfunktionären und öffentlichrechtlichen Sportförderern generell darauf hinauslaufen, eine solche „Zersplitterung“ zu verhindern, sollte man sie de facto fördern. Man sollte sogar zulassen, dass zertifizierende Verbände ihren Mitgliedern verbieten, sich mit denen zu messen, die nicht zertifiziert sind. Es gibt hier ein leichtfertigen Ausschlüssen entgegenwirkendes Interesse der Verbände, möglichst allgemeine Meisterschaften etc. durchführen zu können, weil von der Allgemeinheit das Medieninteresse abhängt.
Private Kontrolllabore und -institutionen, die von den Athleten bemüht würden, gingen bei richtigem Vorgehen das Risiko ein, auch nach Jahren noch ihre Zertifizierung zu verlieren, wenn ihnen ein Athlet mit Doping entwischte. Urin- Blut- und Haarproben, die man über lange Jahre aufbewahren würde, könnten für solche dauerhaft am Markt operierenden Institutionen eine viel größere Bedrohung darstellen als für Athleten, die weit begrenztere Zeithorizonte haben und Eröffnungen nach Karriere-Ende in der Regel nicht besonders fürchten müßten.
Der Nachweis der Dopingfreiheit würde eine Bringschuld der Athleten. Wer sich einem der Athletenverbände anschließen wollte, würde nur unter der Bedingung aufgenommen, dass er bestimmte Nachweise führte. Besonders glaubwürdige Institutionen würden dazu einladen, dass Konkurrenten ihre Proben und Verfahren überprüfen etc. Konkurrenz hilft auch hier.
6. Ein Reformmodell für den Radsport?
Die „Tour“ ist so dominant, dass ihre Veranstalter wahrscheinlich die Sauberkeitsregeln diktieren könnten. Nehmen wir einmal an, die Tourleitung würde erklären, dass die Tour de France nur von jenen Teams bestritten werden darf, die selbst geeignete Mittel ergreifen, um die Sauberkeit ihrer Fahrer zu beweisen. Es muss nicht mehr dem Doper der Gebrauch unerlaubter Substanzen nachgewiesen werden, sondern der Bewerber um die Teilnahme hat seine Sauberkeit nachzuweisen.
Da es sich im Falle der Tourorganisatoren um eine private Organisation handelt, sollte eine solche Beweislastumkehr rechtsstaatlich akzeptabel sein können. Die Tourleitung könnte exemplarisch vorschlagen, wie ein solcher Nachweis zu führen wäre und auch eine gewisse logistische Hilfestellung gewähren, sie könnte es aber anheimstellen, mit welchen alternativen Mitteln jemand den Nachweis führen wollte. Die Tourleitung würde den Nachweis nur gelten lassen, sofern er sie überzeugt.
Würden sich unter solchen Bedingungen Teams von der Tour zurückziehen, würde das deren Ergebnisse in allen anderen Rundfahrten, an denen sie teilnähmen, entwerten. Umgekehrt, bei der Tour zu gewinnen, würde noch bedeutender, denn es würde gute Ergebnisse in allen anderen Rennen aufwerten.
Wenn die französische Regierung etwas tun wollte, um die Tourleitung in die rechte Richtung zu drängen, so sollte sie weniger an den Einsatz von Strafrecht und Polizei denken als daran, einer Anzahl von Rennställen das Bestreiten einer konkurrierenden „sauberen Tour“ zu ermöglichen. Sie könnte das androhen, falls die bisherige Tourleitung nicht angemessene Maßnahmen ergreift. Selbstverständlich gibt es keine Garantie, dass die Medien und andere eine Nachfrage nach den Leistungen der „sauberen Tour“ zeigen würden. Sollte sich das herausstellen, dann wäre das auch eine wesentliche Information, die dafür spräche, den Dopingsumpf, sich selbst zu überlassen. Schließlich, vergessen wir das nicht, muss niemand unter Androhung von Waffengewalt an Radrennen teilnehmen. Wer sich in den Sumpf begibt, muss damit rechnen, beschmutzt herauszukommen oder auch darin zu versinken.
Wenn es unter solchen Bedingungen keinen guten Grund mehr für eine staatliche Sportförderung geben würde, ist nicht schade. Denn eine staatliche Förderung, die — wie die unsere — im wesentlichen nach Ergebnissen schielt und nicht ein gewichtetes Maß benutzt, das u.a. die Dopingwahrscheinlichkeit berücksichtigt, vermittelt Athleten, die davon ausgehen müssen, mit gedopten Konkurrenten zu tun zu haben, ohnehin nur den Eindruck, unfair behandelt zu werden. Insoweit setzt sie selbst Dopinganreize anstatt, diesen vernünftig entgegenzuwirken. Wie so häufig schafft der Staatseingriff erst ein Problem und schreibt es hinterher dem privaten Handeln schlecht. Mehr Privatvertrag und weniger staatliche Gängelung kann auch gegen Doping helfen insbesondere im Radsport.
Dem Radfahrer Bernd Lahno danke ich für kollegialen, von Zigaretten gedopten Rat.
Literatur:
Buchanan, J.M. (1965/1999): Ethical Rules, Expected Values, and Large Numbers. In Brennan, H. G., Kliemt, H., Tollison, R. D. (ed.): The Collected Works of James Buchanan; The Logical Foundations of Constitutional Liberty, Volume 1. Indianapolis: Liberty Fund, 1999. Page(s): 311-328 (ursprünglich: Ethics, 1965, 1-13).
Schelling, T. C. (1978): Micromotives and Macrobehavior. New York and London.
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Ein zigarettengedopter Radrennfahrer gibt aber nicht das Idealbild eines Sportlers ab, genauso wenig wie dies ein von seiner persönlichen Mitverantwortung für „sauberen Sport“ freigestellter Athlet tut.
„Schließlich, vergessen wir das nicht, muss niemand unter Androhung von Waffengewalt an Radrennen teilnehmen. Wer sich in den Sumpf begibt, muss damit rechnen, beschmutzt herauszukommen oder auch darin zu versinken.“ – Sehr richtig!
So kann es nicht überzeugen, wenn man Doping als Kavaliersdelikt abtut:
„Wenn`s alle tun, dann darf ich es halt auch!“ Nein, darf er eben nicht. Das moralisches Subjekt „Radrennfahrer“ hätte darauf hinzuwirken, daß die für alle Beteiligten allgemein gültigen Regeln nicht gebrochen werden und könnte dazu notfalls auch an die Öffentlichkeit gehen, was manche geständige „Aussteiger“ aus der Dopingszene ja auch bereits getan haben. Freilich ist der Aufklärungswille sowohl bei den Sportlern als auch bei dem medialen und kommerziellen Umfeld noch immer nicht allzu ausgeprägt.
Warum mag das aber so sein, daß Sportfreunde sich selbst und ihren geliebten Sport derart in Mißkredit bringen? Die staatliche Sportförderung mit einer Betonung auf meßbaren Erfolgen und zählbaren Medaillen als Leistungsanreiz und Belohnung braucht nicht als einzig ursächlich verurteilt werden. Würden private Sponsoren denn etwas anders als vermarktbare Leistungen und erste Plätze „ihrer Athleten“ erwarten? Allerdings ist der Spitzensport heute alles andere als ein harmloses Freizeitvergnügen oder bloße Körperertüchtigung. Der Sport der Stars und Quotenbringer, der für „zweitplazierte Verlierertypen“ nicht viel übrig hat, ist ein hartumkämpftes Millionengeschäft geworden, ein Business, in dem mit harten Bandagen, ausgefahrenem Ellbogen und eben auch mit Doping um Sieg oder Niederlage mit fairen oder auch unfairen Mitteln gnadenlos gerungen wird. Hier an dieser Stelle müßten Änderungen und Reformen einsetzen, um die in der Tat schwächsten Glieder im hochkommerzialisierten Sportbetrieb besser schützen zu können: die Athleten.