Ordnungspolitischer Unfug (5)
Wenn’s dem Esel zu wohl wird
Mindestlöhne mit Subventionen

„Economists exert a minor and scarcely detectable influence on the societies in which they live.” (George Stigler, 1976)

Der Finanzminister Olaf Scholz hat ihn gefordert, die ehemalige SPD-Vorsitzende Andrea Nahles auch, nun steht er auch vorne auf der Agenda der SPD für einen neuen Sozialstaat: Der gesetzliche Mindestlohn von mindestens 12 Euro pro Stunde. Immer mehr Gewerkschaften schließen sich dieser Forderung an, auch die sonst ökonomisch eher besonnene IG BCE. Der höhere Mindestlohn soll vor Armut schützen, in der Zeit der Erwerbstätigkeit und im Alter. Allerdings: Die IG BCE hat Angst vor Arbeitsplatzverlusten. Deshalb soll der Staat helfen. Er soll den Unternehmen mit einem Lohnkostenzuschuss übergangsweise finanziell unter die Arme greifen. Die Differenz zwischen dem heutigen gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro und den geplanten 12 Euro soll ersetzt werden. Auch künftig soll die Mindestlohnkommission über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes entscheiden. Steigt er weiter an, was zu erwarten ist, schmilzt der staatliche Zuschuss an die Unternehmen ab. Erreicht er die 12 Euro, endet die Übergangsregelung.

Der „TransFair-Lohn“ der IG BCE ist eine Variante des Kombi-Lohnes. Die Idee ist einfach. Arbeitnehmer erhalten einen höheren Mindestlohn. Das ist nach Ansicht der IG BCE ohne Einbußen bei der Beschäftigung nicht zu haben. Gegenwärtig maskiert die sehr gute Konjunktur in Deutschland das beschäftigungspolitisch Unvermeidliche. Die Beschäftigung verringert sich ohne weitere Eingriffe über kurz oder lang von Ao (Punkt A) auf A1 (Punkt B). Diese Entwicklung kann verhindert werden, wenn die Unternehmen so gestellt werden, als gäbe es den gesetzlichen Mindestlohn nicht. Der Staat schießt ihnen die Differenz (S) zwischen der Marktlösung (l/p)o und dem gesetzlichen Mindestlohn (l/p)ML zu. Die Arbeitsnachfragekurve verschiebt sich nach rechts auf ANE1. In Punkt C ist die Beschäftigung Ao unverändert, die Löhne für die Arbeitnehmer sind aber angestiegen.

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Diese Idee ist in Frankreich in ähnlicher Form verwirklicht. Der Staat setzt einen gesetzlichen Mindestlohn. Und er subventioniert die Unternehmen mit einem Lohnkostenzuschuss. Der Zuschuss ist dort allerdings prozentual an den Mindestlohn gekoppelt. Mit den Mindestlöhnen steigen auch die staatlichen Zuschüsse. Dieser „Mindestlohn Plus“ steht aber in der Kritik. Die Empirie zeigt, Mindestlöhne sind ein untaugliches Mittel im Kampf gegen Armut. Zwar wird die Lohnverteilung gleichmäßiger. Kein Wunder, wenn man den unteren Teil der Verteilung abschneidet. Die Haushaltseinkommen einkommensschwacher Familien werden aber nicht generell armutsfest. Das hat zum einen damit zu tun, dass Arme oft arbeitslos sind. Es liegt zum anderen daran, dass Arme in armen und reichen Familien leben. Schließlich sind Arme meist deshalb arm, weil sie weniger Stunden arbeiten, weniger weil die Lohnsätze zu niedrig sind.

Alle Lohnkostenzuschüsse sind teuer. Subventioniert der Staat die Arbeitsplätze, die zum Mindestlohn entlohnt werden, sind für die Unternehmen die Anreize groß, die finanziellen Mittel mitzunehmen. Bei Mindestlöhnen ohne finanzielle Leitplanken verschwinden ja nicht alle Arbeitsplätze, ein Teil bleibt erhalten. Die Unternehmen greifen auch für diese Arbeitsplätze die staatlichen Zuschüsse ab. Neben den Mitnahmeeffekten sind Substitutionseffekte unvermeidlich. Unternehmen werden Arbeitsplätze vor allem knapp über der Mindestlohngrenze, die nicht mehr subventioniert werden, durch billigere, subventionierte Arbeitsplätze ersetzen. Dieses Problem lässt sich nicht lösen. Die Gefahr ist allerdings groß, dass die Subventionen immer weiter ausgedehnt werden. Das wird für die Steuerzahler teuer, die Armut bleibt.

Der Kampf gegen Armut mit einem „Mindestlohn Plus“ ist verteilungspolitisch wie Akupunktur mit der Gabel. Er ist wenig treffsicher, kostet viel (Steuer)Geld und hat beschäftigungspolitische Risiken und Nebenwirkungen. Vor allem geringfügige Beschäftigung (Minijobs) wird abgebaut. Die allokativ und distributiv bessere Lösung wären Lohnsubventionen an bedürftige Arbeitnehmer. Sie wären verteilungspolitisch treffsicherer und beschäftigungspolitisch weniger schädlich. Die richtige Adresse ist die Grundsicherung (ALG II). Sie müsste so reformiert werden, dass die Arbeitsanreize der Transferempfänger steigen. Geringere Transferentzugsraten und besser aufeinander abgestimmte soziale Leistungen wären erste Schritte in die richtige Richtung. Dieses Konzept wirkt allerdings nur, wenn die Mindestlöhne abgesenkt würden, nicht wenn sie, wie gefordert, weiter erhöht werden.

Die Politik wird sich bei Mindestlöhnen nicht mäßigen. Eine breite Mehrheit in der Bevölkerung will weiter steigende gesetzliche Mindestlöhne. Spätestens in der nächsten schwereren Rezession, wenn ihr beschäftigungspolitischer Flurschaden sichtbarer wird, werden die (gewerkschaftlichen) Forderungen nach finanzieller staatlicher Flankierung wie Pilze aus dem Boden sprießen. Dann stehen auch Lohnsubventionen an die Unternehmen auf der Tagesordnung. Das ändert nichts daran, dass Mindestlöhne weder gerecht noch effizient sind. Es erstaunt, dass die Gewerkschaften auf den Zug gesetzlicher „Mindestlöhne Plus“ aufspringen. Vor nicht allzu langer Zeit waren sie noch der Meinung, dass Mindestlöhne die bestehende Tarifautonomie gefährden. Mit der Forderung nach Lohnsubventionen wächst diese Gefahr. Mit „TransFair-Löhnen“ erweisen sie der Tarifautonomie einen Bärendienst.

Blog-Beiträge der Serie “Ordnungspolitischer Unfug”

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7 Antworten auf „Ordnungspolitischer Unfug (5)
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