Wenn Großbritannien fehlt

1.  Wenn Großbritannien fehlt, gewinnt die Industriepolitik in der EU

Der Brexit verändert die institutionelle Infrastruktur in Europa. Wenn nämlich Großbritannien aus der EU austritt, dann verschieben sich die ordnungsökonomischen Schwerpunkte in der Gemeinschaft: Es fehlt dann der grundsätzlich marktwirtschaftlich, wettbewerbsorientiert,  dezentral-subsidiär und im Prinzip protektions-avers angelegte Integrationsentwurf der Briten, der im klassischen Liberalismus angelsächsischer Prägung seine traditionellen Wurzeln hat. Dagegen verstärkt sich der eher zentralistisch angelegte staatlich gesteuerte korporatistische Planungsansatz französischer Prägung, denn es gibt nun kein großes Mitgliedsland mehr als Gegenpol, als veto-potenten „Störenfried“ in der EU. Das kommt auch den Intentionen und Integrationsansätzen der EU-Kommission und des Parlaments entgegen, deren Integrationsstrategien sichtbar auf ein schnelleres gesteuertes Integrationstempo zu einer „ever closer union“ gerichtet sind.

Die deutsche Regierung der letzten Jahre hat sich nie richtig zum angelsächsischen Ansatz bekannt, sondern stand stets dem franco-affinen Integrationsdenken näher, in dem weniger der dezentral angelegte Wettbewerb als dominierendes Institut des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems im Vordergrund steht. Die gegenwärtigen politischen Aktivitäten, zum Beispiel die Feierlichkeiten zum ziemlich inhaltsschwachen Aachener Vertrag neuer intensiver Zusammenarbeit, haben diesbezüglich Signalcharakter. Die beidseitigen Aktivitäten der Finanz- bzw. Wirtschaftsminister Frankreichs und Deutschlands zur Aushebelung des EU-Wettbewerbsrechts in Richtung Erleichterung von Unternehmensfusionen sowie protektionsgeladener Staatsförderung von „Welt-Champions“ (z. B. Siemens/Astrom) zeugen von intensivierter franco-deutscher Zusammenarbeit in Richtung staatsgetragener Wettbewerbsausschaltung.

Denn staatlich geförderte „Champions“ bedeuten Schutz vor dem Wettbewerb von nicht geschützten Mitbewerbern mit dem empirisch mannigfaltig bestätigten Resultat, dass die „Champions“ ihre Innovationsanstrengungen vernachlässigen, ihre Wettbewerbsfähigkeit über kurz oder lang verlieren und gerade deshalb weiterhin staatlich, also mit Steuergeldern, geschützt und also steuerverschwendend zu Lasten der nicht geschützten Wettbewerber erhalten werden. Die diesbezüglichen Irrtümer staatlicher Industriepolitik der Steuerverschwendung in der Vergangenheit sind legendär. Das müsste auch der deutsche Wirtschaftsminister wissen. Der französische Finanzminister umgarnt diesen Wirtschaftsminister, einen aktivitätsintensiven Nicht-Ökonomen, erfolgreich mit den traditionellen französischen Elementen staatsgesteuerter Industriepolitik. Eine solche Politik sollte, wie die strukturelle ökonomische Schwäche Frankreichs doch sichtbar veranschaulicht, kein Vorbild sein für einen deutschen Minister, dessen Partei eine lange Nachkriegstradition in der Umsetzung eines wohldurchdachten und ziemlich erfolgreichen Wettbewerbskonzepts staatsinterventionsfernen ordoökonomischen Liberalismus besitzt. Es wäre zu wünschen, dass in der deutschen Regierung bis hin zur Kanzlerin die Namen Walter Eucken, Franz Böhm, Alfred Müller-Armack, Ludwig Erhard und auch  – ganz und gar nicht zuletzt – des Nobelpreisträgers Friedrich August von Hayek wieder einen inhaltsschweren  konstitutionsrelevanten Wohlklang erfahren, der auch den französischen Partnern zu vermitteln wäre, wenn man deren industriepolitischen Kurs nicht mittragen wollte. Eine solche Position würde, wie Umfragen zeigen, auch die deutsche Industrie vehement unterstützen. Mit Großbritannien in der EU und all den traditionellen angelsächsischen liberalen Geistes-Giganten im Hintergrund könnte Deutschland ein überzeugender wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Gegenpol zur französischen illiberalen Staatsumgarnung sein. Der EU täte dies gut.

2. Wenn Großbritannien fehlt, steigt die Vergemeinschaftung in der EU

In engem Verbund mit EU-Kommission und Parlament drängt die französische Regierung auf das Tempo der Realisierung einer „ever closer union“. Beide tun dies mit immer neuen Vorschlägen zur Vergemeinschaftung von institutionellen Aktivitäten: Euro-Finanzminister, Bankenunion, europäische Arbeitslosenversicherung, EU-Investitionsfonds, stetiger Ausbau der Euro-Rettungsschirmphilosophie etc. Dies sind alles Aktivitätskategorien der umverteilenden Transferzahlungen, die die Eigenverantwortung einzelner Mitgliedsländer für ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik schwächen und andere Länder in die Mithaftung drängen. Eine solche Haftungsunion, die noch keinen staatsformähnlichen Integrationsstatus besitzt, ist prinzipiell anreizpervers insofern, als die Anreize für Solidität und zukunftsorientierte Nachhaltigkeit in der nationalen Finanz- und Wirtschaftspolitik der Staaten geschwächt werden oder gar ganz verschwinden. Obwohl dies alles nichts Neues ist und sich empirisch immer wieder bestätigt, wird die Haftungsunion offenbar als effiziente Vorstufe der „ever closer union“ propagiert und forciert. Man wird zudem gespannt sein müssen, was insbesondere Frankreich von Deutschland in Sachen Finanzierung einer neuen Sicherheitspolitik verlangt angesichts der Tatsache, dass die Kosten für Frankreichs Atomrüstung hoch sind und steigen werden. Es deutet sich an, dass Frankreich die Deutschen zur militärischen Atomkostenbeteiligung drängt. (Zugleich signalisiert die Regierung bereits unzweideutig, dass Deutschland keineswegs unter den atomaren Schutzschirm der „force de frappe“ genommen werden soll. Wenn man will, kann man auch hier eine asymmetrische transferzahlungsbedingte Umverteilung zwischen beiden Ländern identifizieren.)

Eine europäische Haftungsunion widerspricht  grundsätzlich dem Prinzip der Subsidiarität, das ja im Lissabon-Vertrag explizit kodifiziert ist, aber in der EU-Praxis nur unzureichend realisiert wird.  Es repräsentiert die Ricardo-Philosophie der komparativen Wettbewerbsvorteile in einem institutionellen Mehrebenensystem. Die die  Zentralisierungsphilosophie relativierende Subsidiarität stärkt die Nationalstaaten, die Regionen und die Kommunen in der EU. Sie stärkt die Dezentralität, die Aktivitätseffizienz, die Bürgernähe, die Eigenverantwortung und – ganz und gar nicht zuletzt – den Wettbewerb zwischen den institutionellen Ebenen. Subsidiarität und Wettbewerb sind die besten Institutionen zur Begrenzung ökonomischer und politischer Macht. In diesem EU-internen Wettbewerb liegt deshalb eine der großen Stärken der EU, weil er den Heterogenitäten der Mitgliedstaaten Rechnung trägt und sie nicht künstlich im zentralistischen Geist zu harmonisieren und zu bündeln versucht, um die EU wettbewerbspolitisch „nach außen hin stark“ zu machen. Letztere Position taugt nur für genuin EU-öffentliche Güter, zu denen ohne Zweifel unter anderen die Politikbereiche der EU-Grenzsicherung nach außen gehören ebenso wie die gesamte Flüchtlingspolitik.

3. Wenn Großbritannien fehlt, gibt es weniger Steuerwettbewerb in der EU

Eine der zentralen Wettbewerbskategorien in der EU betrifft den Steuerwettbewerb. Die Beurteilung seiner Wirkungen und seiner Wünschbarkeit ist bekanntlich umstritten. Dies stimmt vor allem, wenn man die Politiker befragt. Die empirische Evidenz zeigt, dass neben der EU-Kommission überwiegend Politiker aus dem linken Parteienspektrum den Steuerwettbewerb ablehnen, während vor allem liberale, aber durchaus auch konservative Politiker den Steuerwettbewerb prinzipiell befürworten und fördern. Neuerdings ins Gerede besonders negativer Kommentare gekommen ist der Steuerwettbewerb vor allem durch digitale Großkonzerne wie facebook, amazon etc., die Steuerarbitrage durch für sie signifikant vorteilhafte internationale Standortdefinitionen betreiben, die zu so geringen Steuerbelastungen vor allem bei der Körperschaftssteuer führen, dass sie in Politik und allgemeiner Öffentlichkeit innerhalb der EU als ökonomisch und ethisch nicht tolerierbar angesehen werden. Steuerarbitrage, auch wenn sie legal ist, gilt deshalb zunehmend als „unfair“ und „unmoralisch“ mit der Folge, dass der Ruf nach Steuerharmonisierung innerhalb der EU (und OECD) zunimmt, der eigentlich schon Jahre dauert und zu partiell vereinbarten Verhaltenskodizes, Steuermindestgrenzen und Korridoren geführt hat, um die „schädlichen“ Wirkungen des Steuerwettbewerbs auszuschalten.

Man kann aus der Empirie erkennen, dass große Länder (z. B. Frankreich, Deutschland u. a.) stärker für  Steuerharmonisierung plädieren, wogegen kleine Länder eher den Steuerwettbewerb präferieren (z. B. Schweiz, Irland u. a.). Großbritannien als großes Land, das die EU nun wohl verlässt, hat aus alter liberaler Tradition den Steuerwettbewerb eher befördert als abgelehnt. Zwischen großen und kleinen Ländern bzw. Integrationsräumen, wie z. B. zwischen der EU und der Schweiz, aber auch innerhalb der EU, fanden und finden machtstrategische Spiele statt, die von Seiten der EU-Kommission Pressionen auf die Schweiz ausgeübt haben, „gewisse kantonale Steuerpraktiken“, die auf den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen abzielen, zu unterbinden. Das zeigt ein völliges Unverständnis für steuerwettbewerbliche Effekte, die in der Schweiz positiv wirksam sind und auch für die EU relevant sein müssen. Es ist deshalb sinnvoll, den Steuerwettbewerb als Element des allgemeinen Systemwettbewerbs zu erklären. Dabei bedeutet Systemwettbewerb eine Vernetzung von ökonomischem Wettbewerb der Unternehmen mit dem politischen Wettbewerb der Regierungen. Deshalb spricht man ja auch von Standortwettbewerb oder auch Regulierungswettbewerb, in dem die immobilen Faktoren eines Standortes um die mobilen Ressourcen dieser Welt konkurrieren.

So bezieht sich der System- oder auch Standortwettbewerb auf die Möglichkeiten privater Handlungsträger, zwischen unterschiedlichen Regulierungssystemen zu wählen, also Exit-Optionen wahrzunehmen: Im Abwägen zwischen „stay or go“ wird von den Privaten das für sie als attraktiver  kalkulierte Regulierungssystem alternativer Standorte gewählt. Dabei spielt der Grad der Systemoffenheit eine zentrale Rolle: Er gibt Rückschlüsse auf die Intensität des Systemwettbewerbs und damit des möglichen Steuerwettbewerbs. Jede Einschränkung des Steuerwettbewerbs z. B. durch Kapitalverkehrsbeschränkungen, die ja positiverweise innerhalb des EU-Binnenmarkts nicht mehr erlaubt sind, oder durch polit-ökonomisch administrierte  internationale Steuersystemharmonisierungen bedeutet eine Reduzierung der Intensität des Systemwettbewerbs und damit des mit ihm verbundenen Innovationswettbewerbs. Denn im Hayekschen Sinne des wettbewerblichen Entdeckungsverfahrens führt der Innovationswettbewerb als evolutorischer Prozess dazu, dass z. B. Regierungen als Regulierungsanbieter nach überlegenen Regulierungen suchen, um diese durchzusetzen. Ein solcher Innovationswettbewerb wirkt dann im Schumpeterschen Sinne durchaus als Prozess der schöpferischen Zerstörung, der auch im Steuerwettbewerb nicht Gleichheit und Harmonisierung, sondern Differenzierung und Ungleichheit hervorbringt. Die in diesem Zusammenhang vielfältig zitierte Furcht vor einem steuerlichen „race to the bottom“, der die Wohlstandsfinanzierung der Nationen gefährdet, basiert auf  gleichgewichts-modelltheoretischer Argumentation, die durch die empirische Evidenz in gar keiner Weise bestätigt wird.

4. Wenn Großbritannien fehlt, ist dies ein Weckruf für die EU

Was ist das Fazit? Wenn Großbritannien, so oder so, tatsächlich die EU verlässt, verliert die EU einen bedeutenden Protagonisten der liberalen Stimme des Wettbewerbs. Dessen eingedenk muss die EU-Philosophie der Verhandlungsführung kritisch bewertet werden, weil sie zu wenig die Chance und Notwendigkeit der Überprüfung der eigenen wettbewerbs-aversen institutionellen Infrastruktur in Betracht gezogen hat. Großbritannien muss und darf nicht „bestraft“ werden für seine Exit-Option, vielmehr muss die EU in Anbetracht ihrer eigenen Reformnotwendigkeiten für mehr Subsidiarität, Eigenverantwortung, Marktwirtschaft und Wettbewerb anstelle von mehr wettbewerbseinschränkender Zentralisierung, Harmonisierung und Vergemeinschaftung eintreten. Deutschland sollte sich nicht frankonisieren lassen, indem es seinen eigenen erfolgreichen Nachkriegsentwurf der irenischen Verknüpfung von Marktwirtschaft und Sozialem sukzessive an seine panification-affinen Mitstreiter und Skeptiker in der EU leistungslos übergibt. Das  hat nichts mit neuem (altem) Nationalismus zu tun. Die Fliehkräfte in der EU werden ansonsten eher steigen denn abnehmen. Der Brexit ist diesbezüglich ein Weckruf.

Blog-Beiträge zum Thema:

Norbert Berthold: The day after. Politischer Poker um den Brexit

Juergen B. Donges: Das Brexit-Theater, wie lange noch?

Andreas Freytag: Gibt es etwas Positives am Brexit-Desaster?

Norbert Berthold: Noch ist das Vereinigte Königreich nicht verloren. Angst vor Sozialtourismus und Brexit-Nachahmern

Tim Krieger: Remain, Britannia!

Dieter Smeets: Brexit-Chaos ohne Ende …

 

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