Deutschland ist wegen Nord Stream 2 auf die internationale Anklagebank geraten. Unser Land verhalte sich egoistisch, indem es mit der im Bau befindlichen Gas-Pipeline nicht nur sich selbst, sondern alle Länder der EU in eine gefährliche Abhängigkeit von Russland bringen würde. In leiseren Tönen ist diese Kritik nicht ganz neu, aber in jüngster Zeit hat sie deutlich an Schärfe zugenommen. Zu den wichtigsten Kritikern zählen die Ukraine, Polen, die EU-Kommission, die Vereinigten Staaten und neuerdings auch Frankreich.
Zur Erinnerung: Im September 2015 schlossen Gazprom (Russland), E.ON (heute Uniper) und Wintershall (beide Deutschland), Royal Dutch Shell (Niederlande), OMV (Österreich) und Engie (Frankreich) einen Vertrag zum Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2. Zunächst waren diese Unternehmen als gemeinsame Aktionäre vorgesehen, aber aufgrund einer Entscheidung der polnischen Kartellbehörden, die das Projekt als wettbewerbsbeschränkende Fusion marktbeherrschender Unternehmen wertete, wurde Gazprom alleiniger Eigentümer, während die vier Unternehmen aus EU-Ländern nur als reine Investoren an dem Projekt beteiligt blieben. Es geht um den Bau einer Pipeline von insgesamt 1230 km Länge, die weitgehend parallel zur 2011 fertiggestellten Pipeline Nord Stream verlaufen soll. Davon sind mittlerweile rund 400 km fertiggestellt; die Inbetriebnahme ist für Ende des Jahres 2019 vorgesehen.
Die Trasse verläuft von der Narwa-Bucht bei Sankt Petersburg bis nach Lubmin bei Greifswald. Sie verläuft auf dem Grund der Ostsee ausschließlich durch Seegebiete, die keinem Hoheitsgebiet eines Anrainerstaates zugeordnet sind (bis zu 12 Seemeilen von der Küste). Sie durchquert allerdings die Wirtschaftszonen Schwedens, Finnlands und Dänemarks (bis zu 200 Seemeilen von der Küste), so dass die Pipeline den Rechtsregeln dieser Länder entsprechen muss. Hinzu kommen die Rechtsregeln Deutschlands, Russlands und der EU, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Entsprechende Genehmigungsverfahren inclusive Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. wurden erfolgreich abgeschlossen, und auf deutschem Hoheitsgebiet liegen alle erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse vor.
Seit kurzem macht allerdings Dänemark geltend, dass die Trasse zu dicht an Bornholm vorbeilaufe, so dass die Pipeline zu einem Umweg gezwungen wird, der höhere Kosten und wohl auch eine Zeitverzögerung bewirken könnte. Auch dem deutschen Naturschutzbundbund (NABU) kommen in jüngster Zeit Bedenken, da die Pipeline durch das Meeresschutzgebiet Greifswalder Bodden verläuft. Er hat deshalb, nachdem es beim OVG Greifswald nicht durchgedrungen war, Verfassungsbeschwerde gegen Nord Stream 2 eingelegt, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Verhandlung angenommen wurde. Vor allem aber die EU drängt seit kurzem verstärkt darauf, das Projekt den Regeln des EU-Energierechts zu unterwerfen, wodurch die Rentabilität der Pipeline gefährdet werden könnte. Wie auch immer diese Vorstöße inhaltlich zu bewerten sind – sie kommen jedenfalls reichlich spät. Es wäre naheliegender gewesen, die Einwände im Planungsverfahren vorzubringen und nicht erst jetzt, nachdem bereits ein Drittel der Strecke fertiggestellt und weit mehr als die Hälfte der Kosten angefallen sind.
Was sind die Motive der verschiedenen Nord Stream 2-Kritiker? Offiziell ist es (abgesehen von dem Umweltbedenken Dänemarks und des NABU) die Sorge um eine zu große Abhängigkeit der EU von russischen Gaslieferungen. Doch diese Argumentation ist mehr als fadenscheinig, denn die Abhängigkeiten werden gar nicht vergrößert, sondern bestenfalls gefestigt. Schon heute bezieht die EU rund 40 Prozent ihrer Erdgasimporte aus Russland, und dieser Anteil würde durch Nord Stream 2 nicht wesentlich steigen. Politisch angenehmer wäre es natürlich, Erdgas wie in früheren Zeiten vorwiegend aus den Niederlanden zu beziehen, doch die dortigen Felder nähern sich der geologischen Erschöpfung. Etwas mehr Zeit verbleibt Norwegen, das derzeit noch fast so viel Erdgas in die EU liefert wie Russland, aber auch dort gehen die Vorräte allmählich zur Neige.
Eindeutig ist die Interessenlage der Ukraine und Polens. Sie profitieren heute in starkem Maße von den Durchleitungsgebühren für Erdgaslieferungen aus Russland, die über landgestützte Pipelines über ihr jeweiliges Hoheitsgebiet laufen. Das ist nachvollziehbar – für die Ukraine geht es immerhin um fast 2 Milliarden Euro jährlich. Fraglich ist allerdings, ob die Durchleitungsentgelte Bestandsschutz genießen sollten. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich um funktionslose Renteneinkommen, die politisch bedeutsam sein mögen, aber wirtschaftlich eine Quelle von Ineffizienzen darstellen. Dabei ist auch der russische Standpunkt erwägenswert. Russland beklagt seit vielen Jahren, dass durchaus erhebliche Mengen Erdgas bei der Durchleitung illegal abgezapft werden. Außerdem wäre nach russischer Ansicht Nord Stream 2 politisch erheblich sicherer als die bestehenden Land-Pipelines, da keine Störmanöver der Durchleitungsländer (insbesondere der Ukraine) mehr zu befürchten wären.
Die EU-Kommission hat starkes Interesse daran, der Ukraine den Rücken zu stärken. Die rechtswidrige Annexion der Krim, die russische Einmischung im Donezk-Becken und die jüngsten völkerrechtswidrigen russischen Übergriffe gegen ukrainische Schiffe am Asowschen Meer geben der EU allen Grund, scharfe Kritik an Russland zu üben. Fraglich ist allerdings, ob die Handelsbeziehungen im Erdgasbereich den richtigen Ansatzpunkt dafür bieten. Vermutlich geht es der EU-Kommission doch eher darum, ihre Hoheit über die Energiepolitik in Europa zu verteidigen. Sie hat mit beachtlichem Erfolg dafür gesorgt, in den EU-Ländern das sogenannte Unbundling durchgesetzt, nach dem Erzeugung und Verteilung von Energie unternehmensrechtlich getrennt erfolgen müssen. Damit hat sie dem Wettbewerb auf den europäischen Energiemärkten einen großen Dienst erwiesen.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission erwogen, das EU-Recht zum Unbundling extraterritorial durchzusetzen. Doch was im allgemeinen Wettbewerbsrecht mit der Anwendung des sogenannten Auswirkungsprinzips (effects doctrine) gang und gäbe ist, lässt sich nicht auf das Energierecht übertragen. Eine EU-Anordnung, die ein generelles Unbundling der Energieerzeugung und -verteilung von Gazprom vorschreiben würde, dürfte in diplomatischen Kreisen nicht viel mehr als allgemeine Heiterkeit auslösen und inhaltlich ins Leere laufen. So hatte es auch die deutsche Bundesregierung lange Zeit gesehen und auf die Störmanöver aus Brüssel eher gelassen reagiert.
Das änderte sich erst, als mit Beginn des Jahres 2019 Frankreich den Standpunkt der EU-Kommission übernahm. Die Interessenlage dieses Landes ist grundverschieden von derjenigen Deutschlands, denn Frankreich ist mit seinem zahlreichen Kernkraftwerken weitaus weniger auf Erdgasimporte angewiesen als Deutschland. Das zentrale Interesse der französischen Regierung dürfte allerdings darin liegen, sich als maßgeblicher Treiber der europäischen Union zu profilieren, wofür Nord Stream 2 einen willkommenen Anlass bietet. Nach einem deutsch-französischen diplomatischen Schlagabtausch verständigte man sich mit der EU-Kommission im Februar 2019 darauf, dass das jeweilige Anlande-Land (bei Nord Stream 2 also Deutschland) für die notwendigen Regulierungen zuständig ist, wobei es sich mit den anderen EU-Ländern abstimmen muss. Was Abstimmung genau bedeutet, ist offen, aber es ist zumindest weniger als Einvernehmen. Insgesamt wird damit das EU-Recht zum Unbundling auch auf Nord Stream 2 angewendet werden, aber im Wesentlichen erst ab dem Pipeline-Endpunkt in Lubmin. Möglicherweise wird Gazprom gezwungen sein, für Belieferung und Betrieb von Nord Stream 2 eine formal selbständige Verteilungsgesellschaft zu gründen, aber das dürfte das russische Unternehmen und die russische Regierung wohl kaum erschrecken.
Ebenfalls recht fadenscheinig ist die Argumentation der US-Regierung, die allen europäischen Unternehmen, die sich am Bau der Pipeline beteiligen, scharfe Sanktionen angedroht hat. Offiziell führt auch sie das Argument an, Nord Stream 2 werde zu einer unerträglich starken Abhängigkeit Europas von russischen Erdgaslieferungen führen. Die angeblichen Sorgen um das Wohlergehen Europas wollen allerdings gar nicht so recht zur America first-Doktrin passen. Plausibler erscheint es, dass es den Vereinigten Staaten vor allem um die Förderung seines eigenen Erdgas-Exports geht. Seit Fracking sind die Vereinigten Staaten vom Nettoimporteur zum Nettoexporteur von Erdgas geworden, und die US-Unternehmen haben verstärktes Interesse daran, auch nach Europa zu exportieren. Das wäre allerdings nur über Flüssiggastanker möglich, für die entsprechende Schiffskapazitäten und Verlade- und Transportkapazitäten an Land geschaffen werden müssten. Als leichten Kotau vor den Vereinigten Staaten hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigt, entsprechende LNG-Terminals in Deutschland staatlich fördern zu wollen, aber es ist kaum damit zu rechnen, dass US-amerikanisches Fracking-Gas, das inklusive der Transportkosten für Deutschland und die EU recht teuer würde, nennenswerte Marktanteile in Europa erringen kann.
Und die deutschen Motive? Für Deutschland wird Erdgas noch auf viele Jahre hinaus eine zentrale Rolle bei der Energieversorgung einnehmen. Atom- und Kohleausstieg sind beschlossen, und für die Windenergie aus dem Norden kommen die erforderlichen Ferntrassen in den Süden mehr als schleppend voran. Aufgrund dieser politischen Weichenstellungen spielen Erdgasimporte für Deutschland eine wesentlich wichtigere Rolle als für die anderen EU-Länder. Dem kann man sogar einen gewissen klimapolitischen Charme abgewinnen, denn Erdgas setzt bei der Verbrennung erheblich weniger CO2 frei als Kohle und Öl (weil die Energie beim Erdgas nicht nur aus Kohlenstoff gewonnen wird, sondern weit mehr als bei Kohle und Öl aus Wasserstoff, der zu H2O verbrennt).
Wenn man die Motivationen und Interessenlagen der verschiedenen Akteure Revue passieren lässt, so fällt einem der Kalauer ein, dass alle nur an sich denken und nur ich an mich. Am lautesten wird Deutschland energiepolitischer Egoismus aus Ländern vorgeworfen, die ihre Kritik auf eigene energiepolitische Egoismen gründen. Davon sollte sich die Bundesregierung nicht beirren lassen.
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Es gibt einen Aspekt, der bei der Diskussion zu Nord Stream 2 regelmäßig unter den Tisch fällt: den ordnungspolitischen Aspekt. So wie das Projekt aufgegleist wurde, leistet es der in Russland herrschenden Korruption massiv Vorschub. Ein Gewinn für den russischen Staat als Hauptanteilseigner der Gazprom ist bei diesem Projekt nicht erkennbar. Der Nutznießer dieses Vorhabens sind aber die beauftragten Baufirmen, die durch stark überhöhte Kosten (CAPEX), die möglichen Gewinne aus dem Vorhaben vorab auf das eigene Konto verbuchen dürfen.
Für den Staat bleibt auf lange Sicht wenig übrig, wie die Analyseabteilung der Sberbank darlegen konnte. Hier der Link:http://globalstocks.ru/wp-content/uploads/2018/05/Sberbank-CIB-OG_Tickling-Giants.pdf.
Ob Nord Stream 2, Power of Siberia oder Turkstream, all diese Projekte weisen einen negativen NPV auf. In Summe beträgt dieser 10 Mrd.
Aber diese Analyse ist auch noch aus einem anderen Punkt sehr interessant. Sie legt zeigt welche hohe Rücklagen Gazprom und Co in den nächsten Jahren für die Erneuerung des bestehenden Leitungsnetzes bilden müssten. Die Leitung sind zum Teil schon älter als fünfzig Jahre. Gazprom muss in den nächsten 15 Jahren ca. 250 Mrd. USD für die Erneuerung des Versorgungsnetzes aufbringen. Woher soll das kommen? Und wie wirken sich diese fehlende Abschreibungsinvestitionen auf die Versorgungssicherheit aus?
LNG-Terminals werden – vollkommen unabhängig von Nord Stream 2 – etliche in den nächsten Jahren für die Schifffahrt benötigt werden. Ähnlich den Doppelhüllentankern dürften Schiffe gezwungen sein in den nächsten Jahren von Schweröl auf Gasantriebe umzustellen. Das macht Nord Stream 2 zwar nicht überflüssig, aber den Bau von LNG-Terminals notwendig. Die neueste Generation von Kreuzfahrtschiffen, schwimmende Städte, ist bereits mit Gasantrieben ausgestattet.
Ja, Russland ist dringend darauf angewiesen Erdgas zu exportieren, aber nur um diesem Wunsch nachzukommen sollte man sich nicht einseitig auf russisches Gas beschränken. Das wäre töricht.