Kinder an die Macht!

Die Bundesrepublik Deutschland hat ca. 75 Mio. Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit. Davon waren bei der jüngsten Bundestagswahl gut 62 Mio. wahlberechtigt, die restlichen 13 Mio. hatten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und galten damit als noch nicht als reif für eine Bundestagswahl. Nicht ganz zufällig ist es auch so, dass – außerhalb der Bestimmungen des so genannten Taschengeldparagraphen – eine Person unter 18 Jahren noch keine rechtsgültigen Kaufverträge abschließen kann. Anders als in der Politik folgt daraus aber nicht, dass Kinder und Jugendliche vom kommerziellen Leben ausgeschlossen würden, indem sie etwa keine ipods, Laptops oder Abercrombie-Shirts kaufen dürften. Das wäre ja auch absurd. Vielmehr werden die Kinder gesetzlich von ihren Eltern vertreten. Entweder schließen diese Kaufverträge im Namen ihrer Kinder ab oder sie willigen in die zunächst schwebend unwirksamen Verträge ein, die die Kinder in eigenem Namen abgeschlossen haben. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass Kinder und Jugendliche sich selbst zivilrechtlich zwar nicht oder nur sehr bedingt selbst vertreten dürfen, dass sie aber vom kommerziellen Leben dennoch nicht ausgeschlossen werden.

Die Bundesrepublik Deutschland wird nach Abschluss der derzeitigen Krise mit einem Schuldenstand von geschätzten 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts international noch einigermaßen akzeptabel dastehen. So scheint es jedenfalls. Berücksichtigen wir allerdings, dass unsere Sozialsysteme nach dem Bismarckschen Prinzip konstruiert und zudem vergleichsweise sehr großzügig angelegt sind, so ändert sich das Bild allerdings erheblich. Denn die beitragsfinanzierten Systeme der Gesetzlichen Renten-, Pflege- und auch der Krankenversicherung funktionieren nach dem Prinzip der Umlagefinanzierung. Alle zufließenden Mittel der – in der Regel berufstätigen – Beitragszahler werden unmittelbar an die anspruchsberechtigten Rentner, Pflegebedürftigen und Kranken ausgezahlt. Die Berufstätigen erwerben mit ihren Beiträgen ihrerseits Ansprüche auf Zahlungen aus den drei Versicherungen, von denen der weitaus größte Teil in einer späteren Lebensphase fällig wird. Zu diesem Zeitpunkt aber werden die früheren Beiträge längst verausgabt worden sein. Um ihre Ansprüche geltend machen zu können, wird es neue Beitragszahler geben müssen, die ihrerseits in der Hoffnung künftiger Rückflüsse in die Systeme einzahlen. Die Konsequenz daraus können wir uns mit einem einfachen Bild vorstellen: Angenommen, es käme irgendwann einmal eine allerletzte Menschheitsgeneration, die selbst aus welchen Gründen auch immer keinerlei Nachkommen mehr hätte. Diese letzte Generation würde brav ihre Beiträge zahlen müssen, sofern sie die Generation ihrer Eltern nicht im Stich lassen wollte. Es würde ihnen selbst aber nichts helfen, denn im Alter würden sie unabhängig von ihren früheren Beiträgen in jedem Falle allein dastehen. Daraus wird unmittelbar deutlich, dass ökonomisch keinerlei Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und späteren Leistungen aus den Systemen besteht. Vielmehr bedient sich die Politik des fiktiven Zahlungsversprechens einer Generation, die – sofern schon geboren – noch gar keine politischen Versprechungen geben darf, weil sie noch nicht wahlberechtigt ist.

Um es gleich zu sagen: Finanziell gesehen ist ein Zahlungsversprechen an eine künftige Altengeneration ohne Rückgriff auf die Einkommen einer künftigen Generation von Erwerbstätigen auch gar nicht möglich. Es ist allerdings schon ein Unterschied, wie man das anstellt. Und so wie es jetzt strukturiert ist, läuft jedes Versprechen auf künftige Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen auf eine verdeckte Staatsverschuldung hinaus, welche in den geschätzten offiziellen 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht enthalten ist. Würde man sie offenlegen, dann wäre unsere gesamte Staatsverschuldungsquote mindestens dreimal so hoch wie die offizielle Quote. Nun ist es gar nicht trivial, die Frage zu beantworten, ob und inwieweit Staatsverschuldung in der Tat künftige Generationen belastet. Hierzu stelle man sich nur einmal vor, der Finanzminister erhöhe die Verschuldung um genau 10 Mrd. € (heutzutage fast schon eine Kleinigkeit) und kaufe dafür öffentliche Güter, die allein der heutigen Erwachsenengeneration zugute kämen. Zu diesem Zwecke würde der Finanzminister sehr langfristige Wertpapiere – sagen wir 30 Jahre – in Höhe von genau 10 Mrd. € an genau diese erwachsenen Personen verkaufen. Alle Zinsen würden aufaddiert und seien erst am Ende der Laufzeit zahlbar. Treffen wir eine weitere vereinfachende Annahme: Wer immer Papiere gekauft hätte, würde sie später an seine Kinder vererben. Wenn die Wertpapiere dann irgendwann fällig sind, wird ein Nachfolger des Finanzministers sie zurück kaufen müssen. Nehmen wir nun schließlich an, dass es ihm verboten sein wird, sowas über weitere Verschuldung zu finanzieren. Dann müsste er die Steuern um 10 Mrd. € plus den aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen einmalig erhöhen.

Welche Konsequenzen hätte das mit Blick auf die Verschiebung von Lasten von einer Generation auf die nächste? Die Antwort lautet: gar keine! Die erste Generation hat sich für 10 Mrd. € öffentliche Güter geleistet und dafür selbst den nötigen Konsumverzicht geübt – und das noch freiwillig, denn man hat öffentliche Güter bekommen und zugleich Wertpapiere anstelle privater Güter gekauft. Die erste Generation hat also schlicht freiwillig öffentliche gegen private Güter getauscht. Die Wertpapiere hat sie schließlich weitervererbt und so gesehen nichts davon gehabt. Der zweiten Generation sind die Wertpapiere dann in den Schoß gefallen. Zugleich muss sie aber über erhöhte Steuern auch die Rückzahlung finanzieren. Das ist für die Generation insgesamt aber keine Last, denn sie hat die Rückzahlung schließlich an sich selbst geleistet. Genauso gut hätte sie die ererbten Wertpapiere in den Ofen werfen können. Abseits von Umverteilungsaspekten innerhalb der Generationen ist also bei Licht betrachtet nichts geschehen; vor allem hat die ersten Generation ihre Nachfolger nicht mit der Staatsverschuldung in Höhe von 10 Mrd. € belastet, sondern sie hat sich in Wahrheit selbst belastet.

Allerdings ist dieser Fall arg konstruiert, und die Dinge ändern sich grundlegend, wenn man das Szenario nur etwas näher an die Realität heranführt. Das gilt beispielsweise schon dann, wenn nur ein Teil der Wertpapiere noch zu Lebzeiten der ersten Generation fällig wird, was realistisch ist. Wenn sich diese dann die Papiere auszahlen lässt und den Betrag für eigene Zwecke ausgibt, dann muss die zweite Generation über ihre Steuern dafür (mit) aufkommen, sofern die Sache nicht weiter umgeschuldet wird. Ganz eindeutig zu Lasten der Nachfolgegeneration geht aber gerade das, was wir in Deutschland so ausgiebig praktizieren: verdeckte Staatsverschuldung mit Hilfe gesetzlicher Sozialversicherungen aufzuhäufen. Denn das hält zwar die offen ausgewiesene – dafür aber möglicherweise noch eher harmlose – Staatsverschuldung niedrig, läuft dafür aber immer darauf hinaus, dass die damit verbundene Last auf die Nachfolgegeneration verschoben wird. Da gibt es kein Entrinnen! Deshalb gibt es auch nichts verführerisches (zumindest im finanzpolitischen Sinne) als ein umlagefinanziertes Sozialsystem. Man kann es einführen und sofort einen Teil der Bevölkerung damit beglücken, während man den Beitragszahlern – teilweise sogar zu Recht (!) – Versprechungen auf künftige Leistungen machen kann, um sie bei der Stange zu halten. Ganz offenbar verliert hier keiner etwas, sondern es gewinnen alle. So lassen sich Mehrheiten schmieden!

Allerdings: Eine Generation sitzt nicht mit am Verhandlungstisch. Das ist die dritte Generation, die der Kinder der heutigen Beitragszahler. Grundsätzlich könnte man allerdings sogar sie mit ins Boot holen, wenn man auch ihnen wiederum glaubwürdig versprechen könnte, dass ihre Beiträge von morgen zu Leistungen von übermorgen führten. Allerdings: Um ein derartiges Versprechen erst einmal glaubwürdig zu machen, müssten die heutigen Beitragszahler ihrerseits den Anreiz haben, in ausreichendem Maße für eigene Nachfolger zu sorgen. Hier liegt nun aber die Crux, denn den haben sie nicht. Der Grund ist einfach: Jeder versicherungspflichtige Berufstätige muss heute Beiträge für seine künftigen Leistungen aus den Sozialversicherungen zahlen, und so muss er mit seinem Einkommen stets seinen eigenen Lebensunterhalt finanzieren und zusätzlich noch zumindest einen Anteil desjenigen eines Rentners. Hat er nun Kinder, so muss er auch noch für eine dritte Generation aufkommen. Und was hat er (finanziell) davon? Richtig: nichts, denn er bekommt seine Rente so oder so, und seine Pflege sowie den Gesundheitsschutz ebenfalls. Da kann er sich die Sache mit den Nachkommen besser sparen. Wenn also auch nur ein Teil der erwerbstätigen Bevölkerung aus dieser Anreizstruktur die finanziell relevanten Schlüsse zieht, dann wird es zu wenige Nachfolger geben, um das ganze Spiel am Laufen zu halten. Dann wird das Versprechen an die jüngste Generation unglaubwürdig. Und genau das beobachten wir auch. Das ganze System ist also nicht wasserdicht, und eigentlich weiß es auch jeder – erst Recht die jüngste Generation.

Was also tun? Das System wieder abschaffen? Das geht nicht, denn es hat bereits Staatsverschuldung erzeugt, die nur durch Streichung der Ansprüche ehemaliger Beitragszahler gelöscht werden können – wie bei einer Währungsreform. Mehr Kinder? Wo sollen die herkommen und wer soll den Anreiz dazu haben? Abgesehen davon geht das nur sehr langfristig. Zumindest die Ansprüche kürzen, wenn schon nicht ganz streichen? Das ist zwar bereits geschehen, aber nur in der Rentenversicherung. Rechnen wir einmal von Beginn der 1990er Jahre alle hinzu gekommenen Ansprüche aus allen drei umlagefinanzierten Systemen zusammen, dann kann man schwerlich von Kürzungen sprechen. Es ist polit-ökonomisch auch nicht zu erwarten, dass es zu ernsthaften Kürzungen kommen wird, jedenfalls nicht, solange die Nachfolger stillhalten. Denn die Generation der Anspruchsberechtigten wird immer älter, eben weil es relativ wenige Nachkommen gibt. Technisch gesprochen wird der Medianwähler immer älter – und wenn der seinen Ruhestand schon an der nächsten Ecke sehen kann, wird er sicher keinen Politiker wählen, der ihm die Ansprüche kürzt. Schließlich: Hat er sie nicht auch verdient, durch ehrliche Arbeit und Beiträge? Das mag man wohl so sehen, aber es beantwortet die Frage nicht, wie es finanziert werden soll. Da hilft nur eins: Man belässt es bei der kleineren Nachfolgegeneration und bürdet der Nachfolgegeneration die ganze Last auf – quasi als Strafe dafür, dass sie so wenige sind.

Eigentlich sollte man sich nicht wundern, dass es so weit gekommen ist– wo doch die Jüngsten erst nach Ablauf von etwa 25 % ihrer Lebenserwartung erstmalig politisch repräsentiert werden. Aber warum eigentlich nicht? Weil sie noch nicht „wahlfähig“ sind? Man wollte es fast glauben, wenn es mit der Geschäftsfähigkeit und ihrer Praxis nicht ein zivilrechtliches Pendant zur Wahlfähigkeit gäbe. Sehen wir uns das zivilrechtliche Leben also zum Vergleich einmal an: Wenn ein Jugendlicher eine Handy-Rechnung von 250 € am Halse hat, was heutzutage in den besten Familien vorkommt, dann ist dies das Resultat jugendlicher Unreife in Kombination mit einer gewissen Fahrlässigkeit seiner Eltern. Wären die Eltern ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, dann hätten sie das verhindern können. Und wenn das Kind dann irgendwann einmal (barwertig gesehen) 250 € weniger erbt, dann ist das auch die Konsequenz aus seiner Unreife plus der vernachlässigten Sorgfaltspflicht seiner Eltern. Sie alle hätten es verhindern können. Wenn aber so genannte wohltätige Politiker viele Tausend € des zukünftigen Einkommens dieses Kindes schon zu dessen Jugendzeiten verzocken, weil sie das für sozial gerecht halten, dann kann das Kind nichts und seine Eltern wenig dagegen tun. Denn das Kind hat keine politische Repräsentation, es ist vom politischen Leben ausgeschlossen.

Konkret sieht das so aus: Ordnen wir jedem der etwa 13 Mio. nicht wahlberechtigten Kinder einmal gedanklich einen wahlberechtigten Elternteil zu, welcher in seinem elterlichen Altruismus die Interessen des Kindes bei der Wahlentscheidung – sagen wir zu 50 % – berücksichtigt. Jedes Elternteil würde also mit je einer halben Stimme seine eigenen und mit dem Rest jene seines Kindes repräsentieren und hätten damit de facto die Hälfte seiner Stimme an ein Kind abgetreten, um ihm wenigstens eine gewisse Repräsentation zu sichern. Das ist nicht unrealistisch, denn man darf annehmen, dass Eltern bei allen möglichen Entscheidungen auch darauf achten, was diese künftig einmal für ihre Kinder bedeuten werden – warum nicht auch bei einer politischen Entscheidung? Folgen wir dieser Überlegung, so müssen wir feststellen, dass im Ergebnis etwa 49 von 62 Mio. wahlberechtigten Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland mit einer ganzen Stimme repräsentiert sind, während weitere 13 Mio. Erwachsene und noch einmal 13 Mio. Minderjährige sich jeweils eine Stimme teilen müssen – im Durchschnitt also jeweils nur eine halbe Stimme haben. Sehen so freie, allgemeine und gleiche Wahlen aus?

Warum aber ist das so? Warum werden Kindern von jedweder politischen Repräsentation ausgeschlossen, während man im Zivilrecht selbstverständlich Wege gefunden hat, die Kinder und Jugendlichen trotz ihrer fehlenden Reife am öffentlichen Leben teilhaben zu lassen? Es wäre doch ein Leichtes, jedem Kind im Rahmen wirklich allgemeiner, gleicher und freier Wahlen eine Stimme zu geben und die Stimmabgabe wie beim Handykauf nur in elterlicher Begleitung zuzulassen. Vielleicht deshalb: Wenn man einmal die Wahlberechtigten nach ihrem Alter sortiert, dann ist vom ältesten Bundesbürger ebenso wie vom ersten 18-jährigen aus gerechnet der Medianwähler der 31 Millionste. Er wäre also genau in der Mitte zwischen dem ersten 18-jährigen und dem ältesten Bundesbürger. Würden wir den Kindern politische Repräsentation gewähren, dann wäre der 37,5 Millionste der Medianwähler – der wäre aber genau in der Mitte zwischen dem ältesten und dem jüngsten Bundesbürger. Er wäre damit erheblich jünger und würde wohl auch das Spiel mit der Staatsverschuldung wesentlich kritischer beäugen – gerade das mit der verdeckten Staatsverschuldung! Ein Schelm, der glaubt, dass das genau der Grund sein könnte, warum Kinder politisch nicht repräsentiert werden.

Thomas Apolte
Letzte Artikel von Thomas Apolte (Alle anzeigen)

5 Antworten auf „Kinder an die Macht!“

  1. Ich frage mich immer wieder, warum Staatsschulden problematisch sind, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Generationen?

    Die zukünftige Generation kann die angehäuften Schulden doch wieder auf die nächste Generation schieben (oder durch Inflation entwerten).

    Die Probleme aus dieser Verschiebung resultieren, sind langfristig angelegt und kümmern die zukünftige Generation wenig. Sie begibt sich zudem in eine Tradition des Aufschiebens. Die inflationäre Entwertung ist durchaus kurzfristig problematisch, daher wird diese Form der Problemlösung gegenüber der Aufschiebung abgewogen. Man könnte diese Präferenz auch modelllieren und in ein mehrperiodiges Modell einbetten.

    Man könnte es aber auch sein lassen.

  2. @Anonym:
    Das Problem sind m.M.n. nicht die jeweiligen Beträge der Schulden an sich, sondern eher, dass wir auch inflationsbereinigt eine steigende Grenzverschuldung haben. Wenn man einen gleitenden Durchschnitt auf die Schuldenkurve der öffentlichen Haushalte seit dem 2. Weltkrieg anwendet, entsteht daraus eine Kurve, die Ähnlichkeiten eines exponentiellen Wachstums zeigen. Und genauso wie jedes System mit solch einer Charakteristik, wird auch das Schuldensystem Deutschlands früher oder später zusammenbrechen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit. Die groben Auswirkungen solch einer Krise sollten hinlänglich bekannt sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert