Im Reich der Negativzinsen

Die Angst geht um in Europa. Nachdem die Nationalbanken in Schweden und Dänemark erstmalig negative Zinssätze auf Zentralbankeinlagen verlangt haben, erhebt seit Juni 2014 auch die Europäische Zentralbank von ihren Geschäftspartnern beträchtliche „Parkgebühren“ auf Zentralbankeinlagen. Gebührenpflichtig sind die Guthaben im Rahmen der Einlagefazilität und Guthaben auf Girokonten bei der Zentralbank, soweit sie über das Mindestreservesoll hinausgehen. Dadurch zahlen derzeit Geschäftsbanken drauf, die mehr Guthaben auf Konten der Notenbank halten als sie zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflicht benötigen. In Reaktion hat die Deutsche Skatbank (!) als erste deutsche Geschäftsbank für ihre Kunden Strafzinsen für Guthaben auf Tages-und Girogeldkonten ab 500.000 Euro eingeführt. Inzwischen haben auch die Commerzbank AG und die WGZ-Bank angekündigt, für Guthaben von institutionellen Kunden mit hohen Einlagen künftig eine „Guthabengebühr“ zu verlangen und damit faktisch negative Einlagenzinssätze zu erheben. Dies schürt Befürchtungen, dass demnächst auch Privatkunden mit kleineren Guthaben betroffen sein werden (FAZ, 2014).

Warum negative Einlagenzinsen?

Die EZB hatte die Negativzinsen auf Überschussreserven in der Absicht eingeführt, die Kreditvergabe der Geschäftsbanken an die Nichtbanken anzuregen, ohne gleichzeitig den Handel am Interbankenmarkt zum Erliegen zu bringen (CÅ“uré, 2013). Bereits nach Ausbruch der Finanzkrise hatte sie begonnen, die Leitzinsen schrittweise abzusenken und den Zinskorridor aus Spitzenrefinanzierungs- und Einlagesatz nach unten zu verlagern. Zudem hatte die EZB durch verschiedene geldpolitische Sondermaßnahmen die Liquidität im Bankensektor ausgeweitet, sodass der Interbankenzinssatz in Europa (EONIA) an den unteren Rand des Zinskorridors abgesunken war. Er lag im Juni 2014 nur wenig über dem Zinssatz für die Einlagefazilität, der in Europa die Untergrenze für den Interbankenzins bildet, weil keine Geschäftsbank unnötige liquide Mittel zu einem niedrigeren Zinssatz am Markt verleihen würde, als sie bei einer Anlage bei der Zentralbank erhalten kann.

Um den Interbankenzinssatz weiter absenken zu können, musste die EZB deshalb auch den Einlagenzinssatz weiter reduzieren und hat ihn inzwischen auf minus 0,20 Prozent abgesenkt. Damit reagierte die EZB auf Erfahrungen, die in Japan bereits während der 1990er Jahre gemacht wurden. Damals hatte die japanische Notenbank ebenfalls versucht, den Interbankenzinssatz abzusenken, ohne zu dem Mittel negativer Einlagezinssätze zu greifen. Infolge sank der Interbankenzinssatz zwar auf fast null Prozent ab, allerdings kollabierte der Handel auf dem Interbankenmarkt vollständig, weil die Zinsdifferenz die Transaktionskosten nicht mehr decken konnte (Baba et al. 2005). Solch einen Zusammenbruch wollte die EZB in diesem Sommer vermeiden, und tatsächlich ist es ihr gelungen, den EONIA unter die Null-Prozentmarke zu drücken, ohne dass die Umsätze am Interbankenmarkt eingebrochen sind, wie Abbildung 1 verdeutlicht.

Für den Bankensektor bedeutet der negative Einlagezinssatz faktisch eine Steuer auf die Liquiditätshaltung. Mit derzeit 0,20 Prozent ist der Steuersatz sogar höher als die geplante Bankenabgabe, die – gestaffelt nach der Größe einer Bank – maximal 0,06 Prozent der beitragserheblichen Passiva betragen soll. Damit entstehen den Banken im Euroraum zusätzliche Kosten, die bei einer Überschussliquidität in Höhe von derzeit etwa 127 Mrd. Euro mehr als 250 Mio. Euro jährlich ausmachen.

Strafzinsen
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Anpassungsreaktionen im Bankensektor – zwei Alternativen

Die Banken als Gruppe können diesen Kosten nur schwer entgehen. Die eine Möglichkeit wäre, Überschussliquidität als Bargeld zu halten, doch das ist schwierig und mit hohen Lagerhaltungskosten verbunden. Zwar kann die einzelne Bank versuchen, nicht benötigte Liquidität an eine andere Bank zu verleihen, doch die Liquidität verbleibt dadurch im Bankensystem und muss spätestens am Ende des Geschäftstages von einer anderen Geschäftsbank bei der Zentralbank hinterlegt werden. Diese andere Bank muss dann die negativen Einlagenzinsen tragen, will sie keine Bargeldbestände halten. Das Bild mit der „heißen Kartoffel“ drängt sich auf.

Abgesehen von der Bargeldhaltung hat die einzelne Bank zwei alternative Möglichkeiten, eine Steuerzahlung zu vermeiden. Die erste Möglichkeit wird von der EZB erhofft: Weil Liquiditätshaltung Kosten verursacht, lohnt es für die einzelne Bank, Kredite zu günstigeren Konditionen zu vergeben, d.h. die Kreditzinsen zu senken. Dadurch expandiert die Kreditnachfrage, und es wird der aus dem Lehrbuch bekannte multiple Geld- und Kreditschöpfungsprozess ausgelöst, bei dem Banken durch Kreditvergabe zusätzlich Sekundärgeld schöpfen. In Konsequenz steigt das Mindestreservesoll der Banken an und damit sinkt die Überschussliquidität, auf die die Banken Strafzinsen zahlen müssen. In diesem günstigen Fall haben Strafzinsen einen expansiven Effekt auf die Gesamtwirtschaft.

Leider verfügen die Banken noch über einen andere Möglichkeit, wie sie auf die Erhebung von Strafzinsen reagieren können. Diese wird von der EZB nicht erhofft. Anstelle zusätzlicher Kreditvergabe können Banken – wie jetzt der Fall – „Abwehrgebühren“ von jedem Kunden verlangen, der Basisgeld einzuzahlen wünscht. Auch dadurch kann die einzelne Bank den Aufbau von Zentralbankguthaben verhindern, auf die sie Strafzinsen zahlen muss. Das Ganze funktioniert auch gesamtwirtschaftlich, wenn die Strafzinsen hoch genug sind und private Haushalte und Unternehmen Sichtdepositen durch die Bargeldhaltung substituierten und verstärkt Bargeldzahlungen durchführen. Die Folge wäre ein Schrumpfen des Bankensektors relativ zum übrigen Finanzsektor.

Konsequenzen der Disintermediation

Ein schrumpfender Bankensektor kann aber aus mehreren Gründen nicht im Interesse der EZB liegen. Erstens haben nicht alle Unternehmen in Europa gleichermaßen Zugang zu einer direkten Finanzierung über den Kapitalmarkt, sondern viele sind auf eine indirekte, intermediäre Finanzierung über Geschäftsbanken angewiesen. Dies gilt beispielsweise für Unternehmen mit eher geringer Eigenkapitalbasis oder für Unternehmen mit risikoreicheren Investitionsprojekten. Diesen Unternehmen wird der Zugang zu externer Finanzierung erschwert, wenn negative Einlagenzinsen zu abnehmenden Bankvolumina führen, was Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Aktivität haben wird.

Zweitens droht mit abnehmendem Depositenvolumen auch die Zahl der Banken in der Eurozone zu sinken, wodurch sich die Intensität des Wettbewerbs auf dem Bankenmarkt verändern wird. Dies mag unerwünschte Folgen für die Bereitschaft von Banken haben, zusätzliche Risiken einzugehen. Zwar ist der Zusammenhang zwischen Bankenzahl und Wettbewerbsintensität nicht unumstritten, jedoch zeigt sich, dass mit intensiverem Wettbewerb die Neigung von Banken zunehmen kann, in risikoreichere Anlageformen zu investieren.
Drittens dürfte bei negativen Einlagenzinsen der Willen bei Einzel- und Großhändlern sinken, bargeldlose Zahlungen entgegenzunehmen, weil sie dann die Gebühren für die Liquiditätshaltung tragen müssen. Sie werden diese an Ihre Kunden weitergeben und Preisaufschläge für Waren und Dienstleistungen bei bargeldlosen Zahlungen verlangen. Damit wird die Verwendung von Papiergeld als Tauschmedium gefördert, was zusätzliche gesamtwirtschaftliche Transaktionskosten verursacht, denn Bargeld ist ein im Vergleich zu Einlagen teures Zahlungsmittel. Bereits jetzt werden für Europa die jährlichen Kosten des Bargeldgebrauchs auf bis zu 0,7 Prozent des BIPs geschätzt (Krüger & Seitz, 2014).

Abschied vom Bargeld?

Wollte die EZB diese möglichen Nachteile verhindern, müsste sie in letzter Konsequenz die Bargeldnutzung von Banken und Nichtbanken unterbinden. Tatsächlich gibt es inzwischen prominente Stimmen, die fordern, über ein Auslaufen des Papiergeldstandards nachzudenken (Rogoff, 2014). Ohne Bargeld könnten Banken die Zahlung der „Steuer“ nicht umgehen, und die Zentralbank hätte leichtes Spiel, die Negativzinsen durchzusetzen. Alternativ gibt es auch Autoren, die – in Anlehnung an Silvio Gesell’s (1917) Schwundgeldidee – Negativzinsen auch auf die Bargeldhaltung vorschlagen. Dies ließe sich umsetzen, indem auf Banknoten eine Art „Liegegebühr“ erhoben wird oder „Lotterien“ durchgeführt würden, bei denen Banknoten mit gezogenen Seriennummern für wertlos erklärt werden (Buiter, 2009; Mankiw, 2009).

Solche Szenarien sind derzeit aber weder realistisch noch sind sie wünschenswert. Ganz im Gegenteil erweist sich Bargeld in der Eurozone einer wachsenden Beliebtheit; derzeit sind im Euro-Währungsgebiet nach Angaben der EZB etwa 16 Mrd. Banknoten im Wert von 1.000 Mrd. Euro im Umlauf. Solch hoher Bargeldbedarf dürfte nicht nur in der verbreiteten Bedeutung schattenwirtschaftlicher Aktivitäten begründet sein; Bargeld ist vielmehr nicht nur ein teures, sondern auch ein das beliebtes Zahlungsmedium, denn bargeldlose Zahlungen garantieren Anonymität auch bei legalen Aktivitäten, worauf viele Marktteilnehmer Wert legen. Damit treiben negative Einlagenzinsen die Einleger in die Bargeldhaltung, führen zu einer Disintermediation und lassen die Kosten des Zahlungsverkehrs ansteigen, was wachstumsbremsend wirkt.

Resümee

Seit Ausbruch der Finanzkrise hat die EZB mit einer Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen experimentiert, ohne dass wirklich ein Erfolg zu registrieren wäre. Solch ein Experiment stellt auch die Einführung negativer Zinssätze dar, was von Mario Draghi (2012) noch vor zwei Jahren als „uncharted waters“ bezeichnet worden war. Mittlerweile aber gibt es solche negativen Zinsen, ohne dass sich das Wissen über deren Wirkungsweise verbessert hätte. Es drängt sich inzwischen ein wenig der Eindruck auf, dass die EZB über kein kohärentes Konzept zur Bekämpfung der Finanzkrise verfügt, sondern Maßnahmen ergreift, mit denen sie die Wirkung früherer Instrumente zu korrigieren versucht. Dabei bleibt der Bankkunde auf der Strecke.

Literatur

  1. Baba, N., Nishioka, S., Oda, N., Shirakawa, M., Ueda, K., Ugai, H. (2005). Japan`s deflation, problems in the financial system and monetary policy, BIS Working Paper No. 188, Basel, November.
  2. Buiter, W. H. (2009): Negative nominal interest rates: Three ways to overcome the zero lower bound, NBER WP 15118, Cambridge, Mass.
  3. CÅ“uré, B. (2014): Life below zero: Learning about negative interest rates. Presentation at the annual dinner of the ECB’s Money Market Contact Group, Frankfurt/Main, 9 September.
  4. Draghi, M. (2012): Introductory statement to the press conference (with Q&A), Frankfurt am Main, 2 August 2012.
  5. Frankfurter Allgemeine Zeitung (2014): Die Commerzbank verlangt jetzt Strafzinsen, Nr. 271, Freitag, 21. November 2014, S. 15.
  6. Gesell, S. (1916) Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, Selbstverlag, 9. A. , Lauf bei Nürnberg 1949.
  7. Krüger, M. & Seitz, F. (2014): Kosten und Nutzen des Bargelds und unbarer Zahlungsinstrumente. Studie im Auftrag der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main.
  8. Mankiw, N. G. (2009): It may be time for the Fed to go negative, New York Times, 18. April 2009
  9. Rogoff, K. (2014): Costs and benefits to phasing out paper currency, NBER WP 20126 Cambridge, Mass.

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