„Soziale Marktwirtschaft ist eine von zwei schlechten ökonomischen Ideen des 20. Jahrhunderts, die andere war der Kommunismus.“ (Edmund Phelps)
Es gibt Tage, an denen reibt man sich verwundert die Augen. Am 15. Juni 2018 war es mal wieder soweit. Die Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (ASM) verlieh der Bundeskanzlerin Angela Merkel die Alexander-Rüstow-Plakette. Sie erhielt sie für ihre „Verdienste zur Förderung einer weltoffenen, den Menschen zugewandten Marktwirtschaft und ihres Engagements für den Dialog in Europa“. Die ASM wurde 1953 als Wächter der Sozialen Marktwirtschaft gegründet. Alexander Rüstow war einer ihrer ersten Botschafter. Was Soziale Marktwirtschaft ist, weiß aber niemand mehr so genau. Das Begriffspaar sozial und Marktwirtschaft ist hoch indeterminiert (Wolf Schäfer). Es ist ein typisches „Wieselwort“ (Friedrich August von Hayek). Alle im Bundestag vertretenen Parteien von ganz rechts bis ganz links bekennen sich zur Sozialen Marktwirtschaft. Damit ist offensichtlich: Das politisch-praktische Konzept der Sozialen Marktwirtschaft ist fast komplett unverbindlich (Michael Wohlgemuth). So gesehen folgt die Verleihung der Alexander-Rüstow-Plakette durch die ASM an die Bundeskanzlerin einer bestechenden Logik. Die ordnungspolitischen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft à la Walter Eucken und Ludwig Erhard sind allerdings längst gekappt. Deutschland verwahrlost ordnungspolitisch.
Soziale Marktwirtschaft: Was ist das?
Eine marktwirtschaftliche Ordnung braucht Regeln. Nur dann hat sie eine Chance zu funktionieren. Mit geschriebenen Regeln (Gesetze, Anweisungen, Verbote etc.) und ungeschriebenen Regeln (Werte, Sitten, Gebräuche etc.) werden bewusst Anreize gesetzt. Das institutionelle Arrangement soll das Verhalten der wirtschaftlichen Akteure beeinflussen, ihnen aber auch eine gewisse Planungssicherheit geben. Und eine regelgebundene Wirtschaftspolitik minimiert die Gefahr einer diskretionären Politik auf Zuruf von Interessengruppen. Dazu braucht es aber einen starken, regelsetzenden Staat. Im Idealfall sind die Ergebnisse effizient und „gerecht“. In der Realität dominieren allerdings Konflikte zwischen Allokation und Verteilung. Ludwig Erhard hat dies in bildhafter Sprache fußballerisch ausgedrückt. Der Staat setzt die Spielregeln. Er überwacht sie als Schiedsrichter und sanktioniert Verstöße von Spielern und Vereinen gegen die Regeln. Als Schiedsrichter ist es ihm allerdings nicht erlaubt mitzuspielen. Die Regeln speichern historische Erfahrungen. Sie sind nicht ein für alle Mal fixiert. Macht eine Gesellschaft neue Erfahrungen, ist es sinnvoll, die Regeln anzupassen. Das ist auch nicht anders, wenn sich die Präferenzen der Bürger ändern. Allerdings ist die Anpassung der Regeln an die neuen Realitäten ein langwieriger Prozess. Es dominiert eine gewisse Pfadabhängigkeit.
Die Ordnungsökonomen der Anfänge der Sozialen Marktwirtschaft, wie etwa Walter Eucken, Franz Böhm, Ludwig Erhard, Wilhelm Röpke, Alfred Müller-Armack und eben auch Alexander Rüstow, leiteten die notwendigen Regeln aus den Erfahrungen der Vergangenheit ab, den guten und den schlechten. Dabei kristallisierte sich trotz einiger Unterschiede im Detail ein ordnungspolitisches Dreigestirn an konstituierenden Regeln heraus: Der Staat muss private Eigentumsrechte garantieren, für individuelle Vertragsfreiheit sorgen und den ungehinderten Zugang zu den Märkten sicherstellen. Die Anwendung dieser Regeln bleibt nicht folgenlos: Die Pläne der Akteure werden über relative Preise koordiniert; eine staatliche Planwirtschaft ist nicht vorgesehen. Monopolistische Strukturen auf den Märkten werden idealerweise im Keim erstickt; dafür sorgen staatliche Wettbewerbsbehörden. Vor allem aber: Handlung und Haftung gehen Hand in Hand; Trittbrettfahren wird zumindest erschwert. Die Väter des akademisch-normativen Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft hatten allerdings noch eine andere Sorge: Die Gefahr der Inflation. Der Gedanke einer politisch unabhängigen Notenbank kam allerdings erst viel später auf die Agenda. Schließlich: Das Soziale war immer unklar und umstritten. Walter Eucken wollte es mit seinen regulierenden Prinzipien einfangen. Dagegen war Ludwig Erhard der Meinung: „Je freier die Wirtschaft ist, umso sozialer ist sie.“
Arbeit, Soziales und Energie
Unter Angela Merkel waren alle Großen Koalitionen seit 2005 ordnungspolitisch alles andere als sattelfest. Das Adjektiv der Sozialen Marktwirtschaft stand im Mittelpunkt, das Substantiv fristete eher ein Schattendasein. Die Koalitionäre betonten das Soziale und agierten ein ums andere Mal gegen den Markt. Sinnvoll ist das nicht. Der Zielkonflikt zwischen beiden Elementen wird minimiert, wenn die Politik nicht auf eine Strategie „gegen den Markt“, sondern auf eine „mit dem Markt“ setzt. Das haben die Großkoalitionäre bisher zu keiner Zeit geschafft. Sie wollten es aber auch nicht. Sozialpolitisch motivierte Regelverletzungen waren und sind an der Tagesordnung. Auf den Arbeitsmärkten stimmten schließlich auch die Wendehälse der Union gesetzlichen Mindestlöhnen zu (hier). Damit wird der preisliche Koordinationsmechanismus für einfache Arbeit außer Kraft gesetzt. Das ist weder effizient noch gerecht. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit schränkt die Politik den Wettbewerb zwischen Gewerkschaften ein. Die positive Koalitionsfreiheit wird ausgehebelt. In der Gesetzlichen Rentenversicherung verletzt die abschlagsfreie „Rente mit 63“ ebenso wie die „Mütterrente“ das Äquivalenzprinzip (hier). Das ist anreizschädlich und ungerecht. Vergriffen hat sich die GroKo auch bei der sozialpolitisch motivierten Mietpreisbremse. Mit ihr setzt sie den Preismechanismus außer Kraft. Das vergrößert die Nachfrageüberhänge auf den Immobilienmärkten. Darunter leiden alle, Mieter und Vermieter. Am stärksten trifft es aber einkommensschwache Mieter.
Auch in der Energiewende hat sich Angela Merkel ordnungspolitisch vergaloppiert. Die Nutzung fossiler Ressourcen im System der Energieversorgung soll spürbar zurückgeführt werden. Es ist das Ziel der Bundesregierung, die Emissionen von Treibhausgasen bis zur Mitte des Jahrhunderts drastisch zu senken. Dabei setzt sie nicht auf markt-, sondern planwirtschaftliche Instrumente. Erneuerbare Energien, wie Solar und Wind, spielen zweifellos in der Klimapolitik eine wichtige Rolle. Wie groß deren Anteil allerdings sein sollte, ist weitgehend unbekannt. Die Vorgabe von industriepolitischen Ausbauzielen für bestimmte Technologien ist in einem technisch dynamischen Umfeld eine Anmaßung von Wissen. Das hindert die Bundesregierung allerdings nicht, diese Ziele mit der finanziellen Brechstange zu erreichen. Über die EEG-Umlage wird das finanzielle Doping von den Verbrauchern finanziert. Trotz der massiven Subventionen werden die Klimaziele nicht erreicht. Eine effizientere und gerechtere Lösung ließe sich mit marktwirtschaftlichen Mitteln erreichen. Ein über alle Sektoren, Technologien und Regionen einheitlicher Preis für CO2-Emissionen wäre das bessere Instrument (hier). Das einheitliche Preissignal sollte klimapolitisch umgesetzt werden, indem der EU-weite Emissionshandel ohne Ausnahmen auf alle Sektoren ausgedehnt wird. Das würde auch die von der Bundesregierung eingesetzte planwirtschaftliche „Kohlekommission“ überflüssig machen (hier).
Euro, Haftung und Flüchtlinge
Die Reform der EWU ist ebenfalls ordnungspolitisch verfehlt. Noch immer ist der Euro ein politisches Experiment mit ungewissem Ausgang. Er stellt die wirtschaftliche Ordnung in der EU vor neue Herausforderungen. Die ursprüngliche Konstruktion ist denkbar einfach (hier). Das wirtschaftspolitische Assignment ist klar und eindeutig. Die Geldpolitik ist zentral. Sie ist stabilitätsorientiert. Alle übrigen Wirtschaftspolitiken sind dezentral, vor allem national. Das gilt auch für die Fiskalpolitik. Sie ist regelgebunden. Leitplanken sollen die EWU vor nationalen fiskalischen Dummheiten schützen. Die Maastricht-Kriterien sind der fiskalische „cordon sanitaire“ für die No-Bail-Out-Klausel. Die Hauptlast bei exogenen Schocks lastet auf den nationalen Lohn- und Tarifpolitiken. Tatsächlich sind die Regeln das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wurden. Die Fiskalregeln werden nicht eingehalten. Es gilt weiter das gebrochene Wort. Vor allem aber wird der eminent wichtige Haftungsausschluss unterminiert. Die fiskalischen Rettungsschirme wurden unter tatkräftiger Mithilfe großkoalitionärer deutscher Bundesregierungen installiert. Handlung und Haftung wurden auseinander gerissen. Fiskalisches Trittbrettfahrer-Verhalten wurde begünstigt. Die gegenwärtige Bundesregierung ebnet den Weg in die Haftungsunion weiter. Ein Europäischer Währungsfonds, eine gemeinsame Einlagensicherung („regulatorischer Raubüberfall“), ein eigenes Budget für die Euro-Zone und eine europäische Arbeitslosenversicherung sind einige Bausteine auf diesem ökonomischen und politischen Irrweg.
Die Flüchtlingspolitik ist ein weiterer ordnungspolitischer Sündenfall. Mit dem europäischen Binnenmarkt sollten auch die Personenkontrollen an den Binnengrenzen fallen. Im Schengen-Raum, der nicht deckungsgleich mit der EU ist, wurde dieses Ziel verwirklicht. Eine Voraussetzung waren allerdings sichere Außengrenzen der EU. Diese Bedingung wurde durch asylsuchende Flüchtlingsströme verletzt, augenfällig seit 2015. Das ursprüngliche Dublin-Abkommen und die späteren Dublin-Verordnungen sollten den Zustrom von Asylbewerbern in die EU regeln. Mit diesem Vertrag und den späteren Dublin-Verordnungen vereinbarten die Länder wie bei Asylanträgen verfahren werden soll. Es wurde festgelegt, dass das Mitgliedsland der EU, das der Asylbewerber zuerst betreten hat, das Asylverfahren durchführen muss. Damit wollte man verhindern, dass sich Flüchtlinge in mehreren Ländern um Asyl bewerben. Der massive Zustrom nach Europa und der Rückstau auf dem Balkan hat Angela Merkel im Jahre 2015 veranlasst, das gültige Regelwerk zu missachten. Deutschland öffnete ohne Rücksprache mit den europäischen Vertragsparteien die Grenzen. Es befürchtete, dass der Druck der asylsuchenden Flüchtlinge, denen es gelang, die Außengrenze der EU zu überwinden, immer mehr EU-Länder veranlassen würden, an den Binnengrenzen zu kontrollieren. Die um sich greifenden nationalen Personenkontrollen hätten den europäischen Binnenmarkt in Gefahr gebracht. Das wollte Angela Merkel verhindern. Ein Bruch völkerrechtlicher Verträge war es dennoch.
Fazit
Es gibt gute Gründe, die gegen eine Politik sprechen, die von Fall zu Fall entscheidet. Die Gefahr ist groß, dass diskretionäre Politik opportunistisch agiert. Sie ist am kurzfristigen tagespolitischen Erfolg orientiert. Die Kosten werden auf die Zukunft verschoben. Das ist der Politikstil der Großen Koalitionen unter Angela Merkel seit 2005. Adäquat wäre dagegen eine Politik, die sich an langfristig geltenden Regeln orientiert. Das ist der harte Kern der Ordnungspolitik. Auch in einer komplexen Welt, wie der heutigen, funktioniert eine regelgebundene Politik. Es spricht sogar vieles dafür, dass eine komplexe Welt einfache Regeln braucht (Andrew Haldane). Die ordnungspolitischen Regeln, die Walter Eucken aufgestellt und Ludwig Erhard implementiert hat, werden diesem Kriterium gerecht. Die Gefahr einer diskretionären Politik auf Zuruf von Interessengruppen wird minimiert. Angela Merkel ist keine Ordnungspolitikerin. Sie hält es eher mit Michael Hüther, dem Direktor des IW Köln: „Ich habe mich nie anfreunden können mit der Ordnungspolitik, die im keimfreien Raum vor sich hin theoretisiert. Manchmal muss man auch ordnungspolitischen Schweinkram machen.“ (hier) Warum Angela Merkel die Alexander-Rüstow-Plakette verliehen wurde, bleibt wohl das Geheimnis der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft. Ordnungspolitische Verdienste können es nicht gewesen sein.
„…und ungeschriebenen Regeln (Werte, Sitten, Gebräuche etc.) werden bewusst Anreize gesetzt.“
Wie können „ungeschriebene Regeln“ bewusst gesetzt werden?
Nulla poena sine lege! Vgl. GG Art 103 (2). Alles andere ist freiheitsfeindlicher Mumpitz!
Alexander Rüstow würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, wie mit seinem Namen Schindluder getrieben wird.