Niemand weiß, welchen Verlauf die Amtszeit Donald Trumps nehmen wird. Trotzdem ist es wichtig, halbwegs plausible Erwartungen zu bilden, um gegebenenfalls möglichst effizient reagieren zu können. Um abzuschätzen, wie Trump regieren wird, ist es wichtig zu verstehen, wie er denkt. Im Folgenden gehen wir davon aus, dass der neue amerikanische Präsident seine wirtschaftspolitische Strategie nicht aus der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur ableitet, sondern aus seiner persönlichen Lebenserfahrung als sehr erfolgreicher Unternehmer.
Da der Erfolg eines Unternehmers an seinen monetären Überschüssen gemessen wird, ist naheliegend, dass er dies auch auf den Erfolg einer Volkwirtschaft überträgt. So könnte er zum Beispiel im Außenhandel dann einen Erfolg wahrnehmen, wenn ein möglichst großer Leistungsbilanzüberschuss – gewissermaßen als Gewinn der amerikanischen Volkswirtschaft – erzielt wird. Dies legt eine Präferenz für eine merkantilistisch-protektionistische Außenwirtschaftspolitik nahe. Tatsächlich bestätigt er das in seiner Antrittsrede deutlich: „We must protect our borders from the ravages of other countries making our products, stealing our companies and destroying our jobs. Protection will lead to great prosperity and strength. I will fight for you with every breath in my body and I will never ever let you down“ (Trump 2017a).
Eine zweite Erfahrung könnte lauten: „Geht es Unternehmen gut, dann stellen sie neue Arbeitskräfte ein und die Wirtschaft floriert.“ Welche Maßnahmen erleichtern den Unternehmen nun ihr Geschäft? Zwei Elemente, die hierbei wichtig sein könnten, sind eine hohe Nachfrage, die letztlich auch durch den Staat induziert werden kann, und niedrige Steuern. Ersteres bestätigt Trump eher indirekt: „We will build new roads and highways and bridges and airports and tunnels and railways all across our wonderful nation“ (Trump 2017a). Seine Steuerpläne werden vor allem auf seiner Homepage deutlich (Trump 2016). Er plant deutliche Steuersenkungen für alle Einkommensklassen, möchte die Erbschaftssteuer streichen und beabsichtigt, Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit erheblich einzuschränken. Aus der Verbindung von Ausgabenerhöhungen und Steuersenkungen folgen allerdings – zumindest kurzfristig – höhere Haushaltsdefizite.
Aus der Sicht eines einzelnen Unternehmers sind auch Regulierungsvorschriften ein Ärgernis: Sie verbrauchen Zeit und andere Ressourcen, schränken die Anpassungsflexibilität ein und schmälern die Unternehmensgewinne. Dies lässt vermuten, dass Trump auch in der Rücknahme solcher Vorschriften ein Instrument zur Belebung der Wirtschaft sieht. Tatsächlich hat Trump inzwischen zwei Direktiven (executive orders; Trump 2017c und 2017d) unterzeichnet, die eine Lockerung der Regulierungsvorschriften zum Ziel haben.
Als Unternehmer war es für Trump vermutlich weitgehend selbstverständlich, dass seine Entscheidungen von niemandem innerhalb seiner Unternehmen in Frage gestellt wurden. Da er zudem im Allgemeinen sehr erfolgreich war, ist er auch nicht an Kritik außerhalb seines Unternehmens gewöhnt. Dies lässt es denkbar erscheinen, dass er für sein neues Amt ein vergleichbares Maß an Entscheidungsfreiheiten erwartet. Letzteres könnte insbesondere dann zu ungewöhnlichen Problemen führen, wenn sein neues Amt nunmehr in komplexe Entscheidungsverfahren eingebunden ist. Ein Beispiel hierfür ist Trumps Kritik an Gerichten, die sein Einreiseverbot für Bürger ausgewählter muslimischer Nationen aufgehoben haben. Die Art und Weise, wie diese Kritik formuliert wurde – man denke etwa an Formulierungen wie „Die Meinung dieses sogenannten Richters“ –, lässt einen mangelnden Respekt an den Institutionen der Gewaltenteilung befürchten.
Schließlich hat Trump – ganz im Stile eines verhandelnden Unternehmers – auch in der Sicherheitspolitik den Versuch angedeutet, Lasten auf andere Parteien umzuverteilen.
Gehen wir diese Punkte im Folgenden nacheinander durch.
1. Protektionismus
Trumps Vorstellungen einer Außenhandelspolitik, deren Erfolg am Leistungsbilanzüberschuss (je größer desto besser) zu messen ist, stellen einen Rückfall in merkantilistische Zeiten dar. Das Verkennen der wechselseitigen Vorteilhaftigkeit und das Denken in Nullsummenspielen lässt eindeutig protektionistische Maßnahmen erwarten.
In der kurzen Frist könnte dies zunächst dazu führen, dass über Handelshemmnisse und Wechselkursbeeinflussung US-amerikanische Importe sinken, während die Exporte zunehmen. Dies ist jedoch keineswegs sicher. Das Handelsdefizit der USA ermöglicht es den amerikanischen Konsumenten seit Jahrzehnten, mehr zu konsumieren als es über die heimische Produktion möglich wäre. Finanziert wird dies zum Teil damit, dass der US-Dollar als Leitwährung in internationalen Transaktionen verwendet wird und andere Nationen ihre Devisenreserven vor allem in US-Dollar halten. Mit anderen Worten: Die USA importieren Konsumgüter, die sie mit selbstgedruckten Dollar bezahlen. Doch anstatt, dass die Exportländer das Geld zu Käufen bei US-Unternehmen verwenden, kursiert es dauerhaft außerhalb der Vereinigten Staaten und wird zur Zahlung von internationalen Transaktionen verwendet. Es ist jedoch unklar, ob die dominante Rolle des Dollars nicht doch zu weltweit steigenden Reserven in US-Dollar und damit zu Handelsdefiziten führt. Darüber hinaus ist fraglich, ob die amerikanischen Konsumenten (in einer weitgehend vollbeschäftigten Volkswirtschaft) ihren Konsum so weit einschränken werden, wie er ohne Außenhandelsdefizite möglich ist. Hinzu kommt, dass eine Abwertung des Dollar importierte Vorprodukte verteuert und damit einer Verbesserung der Leistungsbilanz entgegenwirkt.
Für Deutschland und die EU könnten protektionistische amerikanische Maßnahmen zu einer Verringerung des Außenhandelsüberschusses führen. Das Ausmaß dieses Effekts dürfte jedoch begrenzt sein. Etwa 8,6% der deutschen Exporte gingen im Jahr 2014 in die USA. Diese werden jedoch nicht gegen null gehen, da die US-Wirtschaft deutsche Luxusautomobile oder Maschinen nicht beliebig ersetzen kann. Insofern mögen derartige Maßnahmen der deutschen Wirtschaft kurzfristig Schmerz zufügen, ein dramatischer Einbruch ist aber unwahrscheinlich.
Noch wichtiger aber sind die langfristigen Wirkungen. Dazu muss man sich klarmachen, dass der Außenhandel zu einer immer stärker ausgeprägten internationalen Arbeitsteilung geführt hat. Selbst innerhalb einer einzigen Wertschöpfungskette (für ein bestimmtes Produkt) erfolgen sowohl Im- als auch Exporte. Human- und sachkapitalintensive Produktionsstufen werden in den kapitalreichen Industrieländern durchgeführt. Die daraus resultierenden Zwischenprodukte werden gegebenenfalls exportiert, um in arbeitsreichen Nationen arbeitsintensive Produktionsstufen vorzunehmen. Diese Form der internationalen Arbeitsteilung, die auch unter dem Stichwort „globale Wertschöpfungskette“ diskutiert wird, bewirkt erhebliche Effizienzgewinne. Trumps angekündigte Eingriffe in den Außenhandel behindern diese Art der Arbeitsteilung und verursachen somit Ineffizienzen, die vorrangig die US-amerikanische Wirtschaft treffen werden. Dadurch sinkt die Wettbewerbsfähigkeit der amerikanischen Exportsektoren, was die angestrebten Handelsüberschüsse maßgeblich gefährdet. Außerdem wird der amerikanische Konsument höhere Preise für die von ihm konsumierten Güter zahlen müssen.
Für Deutschland und die EU ergibt sich eine im Vergleich zu den Vereinigten Staaten steigende Wettbewerbsfähigkeit. Sie führt entweder zu weiteren Handelsüberschüssen, was eigentlich nicht wünschenswert wäre, oder zu Abwertungen des Dollars, die den deutschen Verbrauchern zugutekommen.
Vielleicht ist es noch wichtig zu betonen, dass es kein Ziel des Außenhandels sein kann, dauerhafte Exportüberschüsse zu erzielen. Denn dies bedeutet, dass die Bürger der den Überschuss erzielenden Nation in jedem Jahr einem anderen Land wertmäßig mehr Güter liefern als sie zurückbekommen. Im Gegenzug erhält das exportierende Land durch Nettokapitalexporte oder Devisenzuflüsse zwar Forderungen gegenüber den Importnationen, doch stellen diese keinen Endzweck dar. Letzter Zweck des Wirtschaftens ist immer der Güterkonsum. Wo dieser auf Dauer durch den Aufbau von Forderungen ersetzt wird, bildet sich eine Überschuldung des Importlandes. Die daraus resultierenden Schuldenerlasse stellen später die ex post-Bestätigung dar, dass dauerhafte Exportüberschüsse mit einem reinen Verschenken von Gütern gleichzusetzen sind.
Gleichwohl ist es für Deutschland derzeit aus demographischen Gründen sinnvoll, Handelsüberschüsse zu erzielen. Damit werden Forderungen gegenüber dem Ausland aufgebaut, die später, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, durch Importüberschüsse wieder aufgelöst werden und damit zur Sicherung des Lebensstandards im Alter beitragen.
2. Ausgabenprogramme und Steuersenkungen
Große staatliche Investitionsvorhaben in Verbindung mit sinkenden Steuersätzen führen nolens volens zu Defiziten in den Staatshaushalten. Kurzfristig führt dies zu einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in einer derzeit praktisch ausgelasteten Wirtschaft. Die zusätzliche Staatsnachfrage wird dann entweder zu steigender Inflation oder zu vermehrten Importen (oder beiden Effekten) führen. Hier spielt natürlich die Geldpolitik eine Rolle. Solange Janet Yellen, die Chefin der US-Notenbank, standhaft bleibt und bei zunehmender Auslastung der Wirtschaft die Leitzinsen erhöht, wird die Hauptwirkung in zusätzlichen Importen und einer Verdrängung der privaten Investitionsnachfrage bestehen. Sollte sie hingegen – wie Trump anscheinend beabsichtigt – entmachtet werden, dann könnte die westliche Welt die Wiederauferstehung der Inflation erleben. Beides dürfte für die amerikanischen Bürger wenig wünschenswert sein.
Für Deutschland und Europa werden die Ausgabenerhöhungen und Steuersenkungen kurzfristig eher vorteilhaft sein, insbesondere weil die amerikanischen Importsteigerungen teilweise durch europäische Exporte vollzogen werden. Das Ausmaß der Auswirkung wird wegen der absehbaren protektionistischen Maßnahmen jedoch eher moderat sein.
Mittel- und langfristig werden aus den von Trump geplanten Maßnahmen auch Angebotsreaktionen der US-Wirtschaft folgen. Insbesondere die Steuersenkungen können einen belebenden Effekt aufweisen. Es bleibt jedoch völlig unklar, inwieweit diese Wirkungen durch die Verschuldungsproblematik überlagert werden und welcher Effekt überwiegen wird.
3. Deregulierung
In zwei Direktiven hat sich der amerikanische Präsident der Eindämmung von Regulierungskosten gewidmet. In der ersten (vom 30. Januar) fordert er eine strikte Kontrolle und Reduzierung der Regulierungskosten. Eine neue Regulierungsmaßnahme soll zum Beispiel nur dann eingeführt werden, wenn dafür zwei bereits existierende gestrichen werden. Außerdem dürfen durch jegliche Änderung der Regulierungsvorschriften (inkl. Streichung alter Regeln) die Gesamtregulierungskosten nicht steigen.
Meines Erachtens ist dieser Vorstoß durchaus zu begrüßen! Tatsächlich hat es den Anschein, als würde der Gesetzgeber bei der Einführung von Regulierungsvorschriften nur allzu oft die Bürokratiekosten, die er damit verursacht, vernachlässigen. Durch die neue Direktive setzt Trump den Regulierern eine Restriktion, die sie zwingt, die Regulierungskosten zu berücksichtigen. Natürlich lässt sich eine solche Regel nur über eine bestimmte Zeit aufrechterhalten, ansonsten konvergiert die Gesamtzahl der Vorschriften notwendigerweise gegen eins. Für einige Jahre könnte es jedoch durchaus effizienzfördernd sein, wenn alle Regulierungsvorschriften systematisch auf ihre Eignung überprüft werden.
In der zweiten Direktive stellt er zentrale Grundsätze (core principles) zur Regulierung des Finanzsektors auf. Die Formulierungen bleiben dabei sehr allgemein und lassen große Interpretationsspielräume. Das Ziel scheint der Dodd-Frank-Act zu sein, also die Regulierungsvorschriften, die die Obama-Regierung im Anschluss an die Finanzkrise eingeführt hat. Offenbar hält Trump die Vorschriften für zu restriktiv und strebt Lockerungen an. Andererseits erwähnt Trump darin explizit die Stichworte Systemrisiken und Marktversagen durch asymmetrische Informationen. Zudem fordert Section 1 (b) die Verhinderung steuerfinanzierter Bailouts. Grundsätzlich sollte man auch einem Präsidenten Donald Trump einen Vertrauensvorschuss im Hinblick auf die Konkretisierung der Direktive geben. Gleichwohl bleibt die Sorge, dass eine zu weitreichende Deregulierung zu erneuten Finanzmarktauswüchsen führen könnte. Letzteres wäre auch für Europa im Allgemeinen und Deutschland im Speziellen sehr problematisch.
4. Militärpolitik, Vertragstreue und Rechtsstaatlichkeit
Nicht ganz zu Unrecht kritisiert Trump, dass viele NATO-Länder einen zu geringen Beitrag für die Verteidigungsmaßnahmen des Bündnisses leisten. Deutschland ist hier vielleicht das Paradebeispiel. Wenn er nun fordert, dass die Verteidigungsaufwendungen der entsprechenden Nationen angepasst werden müssten, so ist dem vergleichsweise wenig entgegenzusetzen, selbst wenn die USA in der Vergangenheit ihre militärische Dominanz innerhalb der NATO bewusst gepflegt haben. Ob oder in welchem Umfang dies zu Kürzungen im US-amerikanischen Militärhaushalt führt, bleibt unklar.
Für Deutschland und Europa bedeutet dies aller Voraussicht nach steigende Militärausgaben. Wie diese finanziert werden, ist offen. Aus polit-ökonomischer Sicht ist wohl am ehesten mit einer Erhöhung der Verschuldung zu rechnen. Das wird zwar einerseits die Konjunktur stärken, mittelfristig könnte es jedoch die noch nicht überwundene europäische Staatsschuldenkrise verstärken.
Das größte von allen Probleme mit dem neuen US-Präsidenten könnte jedoch in seinem Verhältnis zu den Institutionen des Rechts bestehen. Wiederholt stellt sich der Eindruck ein, er unterwerfe sich selbst den allgemeinen Regeln des Rechts nur dann, wenn sie ihm gelegen sind. Die Vielzahl seiner Fehltritte in so kurzer Zeit ist alarmierend: Internationale Abkommen, die seine Vorgänger unterzeichnet haben, sind ihm anscheinend gleichgültig: (1) Willkürliche angedrohte Zollsätze widersprechen den Vereinbarungen der WTO und das Klimaschutzabkommen von Paris sieht er als für sich nicht bindend an. Vertragstreue im Sinne eines „pacta sunt servanda“ scheint bei ihm eine nur geringe Priorität zu haben. (2) Im Vorfeld der Wahlen hat er sich geweigert, ein Wahlergebnis, das zu seinen Ungunsten ausfallen könnte, anzuerkennen. (3) Belästigungen von Frauen scheint er als Kavaliersdelikt einzustufen. (4) Die Anzahl seiner falschen oder nicht belegbaren Beschuldigungen von politischen Gegnern grenzt an Verleumdung. (5) Der Einreisestopp für Bürger aus ausgewählten Ländern scheint nicht verfassungskonform zu sein, in jedem Fall ist seine Einführung wenig sorgfältig vorgenommen worden. (6) Gerichte, die gegen seine Direktive entscheiden, belegt er mit einer demonstrativen öffentlichen Verachtung, die seinem Amt nicht zusteht. (7) Sein Sicherheitsberater hat noch vor Trumps Amtsantritt und damit rechtswidrig Kontakte mit russischen Behörden aufgenommen. Wie töricht müsste dieser Mann sein, dies ohne Trumps Wissen zu tun? (8) Schließlich – man mag es kaum glauben – missbraucht er offen sein Amt, um seinen privaten Interessen, hier den Geschäften seiner Tochter Ivanka, nachzugehen, indem er die Kaufhauskette Nordstrom öffentlich dafür kritisiert, dass sie die Modekollektion seiner Tochter aus dem Programm genommen hat. Doch damit nicht genug: In einem Fernsehinterview (aus dem Weißen Haus!) lässt er seine enge Vertraute und Beraterin Kellyanne Conway offen Werbung für Ivanka Trumps Kollektion betreiben.
Nur zum Vergleich: Als der damalige Wirtschaftsminister Jürgen W. Möllemann mit dem offiziellen Briefkopf des Ministeriums Werbung für einen Kunststoffchip seines Vetters machte, musste er nach kürzester Zeit von seinem Amt zurücktreten.
Die einmalig hohe Zahl von Skandalen in so kurzer Zeit legt die Vermutung nahe, dass Trump die Restriktionen, die ihm das Rechtssystem setzt, nicht hinreichend ernst nimmt. Eine solche Haltung steht jedoch in einem unauflöslichen Konflikt mit der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung. Man stelle sich vor, Trumps willkürlicher Umgang mit dem Recht würde auch in weiteren Ländern Schule machen. Warum ist dies wichtig? Weil der Schutz privater Freiheits- und Eigentumsrechte durch eine von der Politik unabhängige Judikative und einen funktionierenden Rechtsstaat unverzichtbare Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit von freien Gesellschaften und marktwirtschaftlichen Systemen ist (siehe z.B. Hodgson 2015, Kapitel 3 und 4, oder meinen letzten Blog-Beitrag).
Glücklicherweise erfüllen die amerikanischen Gerichte derzeit noch ihre Kontrollfunktion und selbst Mitglieder der Republikanischen Partei gehen vermehrt auf Distanz zu Trumps Eskapaden. Hoffen wir, dass sie standhaft bleiben.
Literatur
Hodgson, Geoffrey Martin (2015): Conceptualizing capitalism: Institutions, evolution, future, Univ. of Chicago Press: Chicago, Ill.
Trump, Donald J. (2016): „Donald J. Trumps Vision“, https://www.donaldjtrump.com/policies/tax-plan [zuletzt heruntergeladen am 01.02.2017].
Trump, Donald J. (2017a): „Inauguration Speech“, The Washington Post, https://www.washingtonpost.com/news/the-fix/wp/2017/01/20/donald-trumps-full-inauguration-speech-transcript-annotated/?utm_term=.6d7445bd6e49#annotations:11208428 [zuletzt heruntergeladen am 01.02.2017].
Trump, Donald J. (2017b): „Full transcript of interview with Donald Trump“, The Times, http://www.thetimes.co.uk/article/full-transcript-of-interview-with-donald-trump-5d39sr09d [zuletzt heruntergeladen am 01.02.2017].
Trump, Donald J. (2017c): „Presidential Executive Order on Reducing Regulation and Controlling Regulatory Costs“, https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/01/30/presidential-executive-order-reducing-regulation-and-controlling [zuletzt heruntergeladen am 15.02.2017].
Trump, Donald J. (2017d): „Presidential Executive Order on Core Principles for Regulating the United States Financial System“, https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/02/03/presidential-executive-order-core-principles-regulating-united-states, [zuletzt heruntergeladen am 15.02.2017].
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