Ordnungspolitischer Kommentar
Brexit – und jetzt?

Am 23. Juni 2016 haben die Briten mit knapper Mehrheit für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gestimmt. Seitdem herrscht große Verunsicherung über mögliche Folgen dieses Abstimmungsergebnisses, die sich un­mittel­bar an den Finanz­märkten widerspiegelte und min­destens anhalten wird, bis die Rahmenbedingun­gen des Austritts und die Grundla­gen für die zukünftigen Bezie­hung zwi­schen Großbritannien und der EU ausge­handelt sind – sofern Großbritannien denn tatsächlich ei­nen Aus­trittsantrag stellen wird.

Die langfristigen Folgen der Entscheidung in Großbri­tan­nien werden dann maßgeblich von dem Ergeb­nis die­ser Verhandlungen abhängen. Klar ist, dass beide Sei­ten auch zukünftig von guten Beziehungen in vielerlei Hin­sicht profitieren würden. Gute Handelsbeziehungen lassen – allgemein gesprochen – eine effizientere Arbeits­teilung und damit mehr Wohlstand erwarten, sowohl für Großbri­tannien als auch den Rest der EU. Weitgehende Einigungen, die Freihandel er­lauben, sind also wünschenswert.

Natürlich ist die Befürchtung groß, dass ein glimpflich ausgehender Austritt Großbritanniens europaskeptischen bis -feindlichen Lagern in anderen Ländern Auftrieb ge­ben wird. Daraus folgt aber nicht, dass die EU destruktive Verhandlungen anstreben sollte. An­statt auf schwere Zei­ten für die Briten und damit auf Ab­schreckung sollte die EU bes­ser auf mehr Zufriedenheit in ihren Mitgliedsstaa­ten set­zen.

Subsidiarität ist das Kernprinzip präferenzgerechter Poli­tik.

Das ist offensichtlich leichter gesagt als getan und jede Veränderung birgt Potenzial für neue Unzufriedenheit. Das gilt insbe­sondere, weil sich so­wohl die Ablehnung als auch die Zu­stimmung, die den europäi­schen Institu­tionen ent­gegen gebracht wird, aus ganz un­terschiedli­chen Wert­vorstel­lungen und Ideologien speist.

Dort wo Men­schen ih­re unterschiedlichen In­teressen auf ge­sellschaftlicher Ebene koordinieren wollen, geraten ei­nige dieser Interes­sen ins Hintertreffen. Immer wenn Ent­scheidungen nicht einstimmig getroffen werden, gehen sie zwangsläufig zu Lasten von einer oder mehreren un­terlegenen Minderheiten. Auch wenn de­mokratische Mehr­heitsentscheidungen oh­ne gute Alterna­tive bleiben, gehört das zu ihrem Kern.

Um möglichst präferenzgerechte Politik zu ermöglichen, setzen deshalb viele Gesellschaften auf das Subsidiari­tätsprinzip und damit im Zweifelsfall auf kleine Gebiets­kör­perschaften. Dafür sprechen nicht nur die geringeren Prä­ferenzverfehlungskosten, die Entscheidungen kleinerer Gruppen erwarten lassen, sondern auch die Begrenzung der Macht politi­scher Entscheidungsträger durch den Wettbewerb zwi­schen den Gebietskörperschaften, wenn Bürger ihrer Un­zufriedenheit durch Abwanderung Aus­druck verleihen können. Unter unsicheren Bedingungen erlauben kleine politische Einheiten zudem, dass sich aus vielen verschie­denen politischen Strategien die beste her­auskristallisiert und die verschiedenen Gebietskörper­schaften voneinander lernen.

Auch die EU hat sich in ihren Vertrags­werken dem Sub­sidiaritätsprinzip verschrieben. Dessen Verletzung wird jedoch immer wieder kritisiert, bei­spielsweise mit Blick auf die vielen Produktregulie­rungen, die die EU verab­schiedet hat. Inzwischen kön­nen die nationalen Parla­mente Beschwerde einlegen, wenn sie das Subsidiaritäts­prinzip in europäischen Ge­setzgebungspro­zessen verletzt sehen – eine Option, von der bislang rela­tiv wenig ge­braucht gemacht wird. Für mehr Zufrieden­heit mit der eu­ropäischen Politik sollte die Kernidee des Subsidiaritäts­prinzips wieder mehr in den Mittelpunkt der Entschei­dungen über Kompetenzen ge­stellt werden.

Ein gemeinsamer Markt braucht gemeinsame Regeln.

Auch wenn vieles für dezentrale Entscheidungen spricht, sind bestimmte öffentliche Aufgaben auf höherer Ebene besser angesiedelt. Das Subsidiaritätsprinzip, wie es den Vertragswerken der EU zu Grunde liegt, ist vereinbar mit einem Tätigwerden auf europäischer Ebene, „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maß­nahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf re­gionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirk­licht werden kön­nen“ (EU-Vertrag, Artikel 5, Absatz 3).

Das gilt für viele Regeln, die den europäischen Binnen­markt betreffen. Genauso wie gut funktionierende Märkte auf nationaler Ebene Regeln brauchen, ist auch dem euro­päischen Markt ein stabiler Rahmen zuträglich. Um viele dieser Regeln werden wohl auch die Briten zu­künftig nicht herum kommen, wenn sie weiter Handels­beziehun­gen zu den Mitgliedsstaaten der EU unterhalten wollen. Das gilt vor allem für Regeln, die der Stabilisie­rung des Handels die­nen, wie beispielsweise bestimmten Deklara­tionspflichten der Hersteller. Auch andere Regeln, die ei­nen effizienten Binnenmarkt gewährleisten sollen, wie beispiels­weise Wettbewerbsre­geln, sind sinnvoller­weise auf euro­päischer Ebene ange­siedelt.

Weitere Koordinationserfordernisse ergeben sich daraus, dass die wirtschaftliche Integration inzwischen weit über die Schaffung des Binnenmarktes hinausgeht. Die Wäh­rungsunion funktioniert offensichtlich nicht ohne gemein­same Geldpolitik und erfordert darüber hinaus fiskalpoli­tische Koordination oder sogar supranationale Fiskalpoli­tik.

Aber nicht nur aus der wirtschaftlichen Integration Euro­pas ergibt sich Koordinationsbedarf, sondern auch aus vielen anderen der großen Herausforderungen, vor denen wir ste­hen. Dazu zählt unter anderem der Schutz des Kli­mas. Auch wenn es sich dabei um ein globales und kein ausschließlich europäisches Problem handelt, sind Ziel­setzungen auf europäischer Ebene ein Schritt in die rich­tige Richtung. Wie Klimaschutz konkret umgesetzt wird, soll­te jedoch – ganz im Sinne der Subsidiarität – auf mög­lichst de­zentraler Ebene ausprobiert und entschieden werden. Koordi­nierter Klimaschutz bedeutet also bei­spiels­weise gerade nicht, dass es notwendig ist, dass die EU bestimm­te Glühbirnen verbietet.

Europäische Demokratie stärken!

Im Zuge einer Neuorientierung der EU wird es wichtig sein, klar zwischen den Bereichen zu un­terscheiden, in denen es unse­ren Lebensverhältnissen zu­träglich ist, dass Kompetenzen von den Nationalstaaten an die Europäische Union abge­geben werden und sol­chen, über die besser auf niedriger Ebene entschieden wird.

Zur Legitimierung der Entscheidungen auf europäischer Ebene ist eine starke europäische Demokratie Grundvo­raussetzung. Die einzige direkt von den europäi­schen Bürgern ge­wählte demokratische Institution ist je­doch das europäische Par­lament, dessen Stellung im Lau­fe der Zeit zwar gestärkt wurde, aber dessen Einfluss nach wie vor begrenzt ist. Die Europä­ische Kommis­sion, die in den meisten Fällen Gesetzgebungsverfahren initiiert, spielt hingegen eine sehr starke Rolle. Eine Machtverschiebung hin zum europäischen Parlament könnte das Gefühl vieler Bürger mindern, auf die europäischen Entscheidungen kaum Einfluss nehmen zu können.

Zwar sind an den Ge­setzgebungsverfahren auch der Rat der Europäischen Union und damit Regierungsvertreter der Mitgliedstaa­ten maßgeblich beteiligt. Weil dieser sich aus Vertretern der exekutiven Institutionen der Mit­gliedsstaa­ten zusam­men­setzt und die Entscheidungen in alltäglichen Fällen nicht durch nationale Parlamente legitimiert werden müs­sen, ist dies der Gewaltenteilung und da­mit der demo­kra­tischen Kontrolle jedoch nur bedingt zu­träglich.

Darüber hinaus wird die europäische Demokratie dadurch erschwert, dass sie auf eine so große Öf­fentlichkeit ange­wiesen ist. Wahlen liegt ein Koordinati­onsproblem zu Grunde, da es aus individu­eller Sicht plau­sibel sein kann, die möglicherweise hohen Kosten einer gut informierten Wahlentscheidung zu vermeiden, wenn diese den Wahl­ausgang voraussichtlich nicht maß­geblich beeinflusst. In der EU mindert die große Zahl der Wahl­berechtigten das Gefühl, Einfluss nehmen zu kön­nen. Gleich­zeitig erhöht die Komplexität der europä­ischen Ent­scheidungsfin­dungsprozesse die Informations­kosten.

Zur Begrenzung des Handlungsspielraums eu­ropäischer Ent­scheidungsträ­ger und auch der Einfluss­nahme durch Inte­ressensgrup­pen, wie sie so zahlreich in Brüssel aktiv sind, ist eine hohe Wahlbeteiligung gut infor­mierter Bürger je­doch eine wichtige Voraussetzung. Um die In­formationsbe­schaf­fung zu vereinfachen, sollte Transpa­renz in der euro­päi­schen Poli­tik deshalb einen be­sonders hohen Stellenwert ha­ben. Zudem gilt: Je weniger über­flüssige Gesetzge­bungs­verfahren es gäbe, desto mehr Aufmerk­samkeit würde wich­tigen Entscheidungen gelten.

Fazit

Die EU gilt auch als Friedensprojekt. Ihr Bestehen trägt dazu bei, dass Menschen sich vernetzen, austauschen, gegenseitig kennenlernen und zusammenarbeiten. Auch diese Vorteile der Euro­päischen Integration sollten nicht unberücksich­tigt blei­ben. Das gilt ge­rade des­halb, weil alternative Entwick­lungen, die in den letz­ten Jahrzehnten in Europa hätten stattfinden können, nicht rekonstruierbar sind.

Es gilt nun, gute Lösungen zu finden, falls Großbritannien tatsächlich aus der EU austreten wird, und der Un­zufriedenheit vieler verbleibender Bürger mit der europäi­schen Politik sinnvoll zu begegnen. Dafür sind die Wahrung des Subsi­diaritätsprinzips und mehr Transpa­renz wichtige Voraus­setzungen.

Hoffentlich wird die Zusammenarbeit zwischen den Mit­gliedern der Europäischen Union und denjenigen, die mög­licher­weise nicht mehr dazugehören, sowie dem Rest der Welt auch zukünftig zu Wohlstand und Frieden bei­tragen.

Hinweis: Dieser Text ist auch als Ausgabe Nr. 07/2016 der Reihe Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsordnung erschienen.

Beiträge zum Brexit:

Norbert Berthold: 23. Juni 2016: Das Waterloo der Brüsseler Zentralisten

Tim Krieger: Brexit: Englands und Europas Verteilungskonflikte bleiben ungelöst

Jan Schnellenbach: Brexit it is. On the rationality of referenda

Dieter Smeets und Markus Penatzer: Brexit or no Brexit – das ist hier die Frage!

Norbert Berthold: Die Risse in der EU werden größer. Euro, Flüchtlinge, Sezessionen und Brexit

Wolf Schäfer: Brexit: Von der Psychologie der Insellage

Renate Ohr: Quo vadis Europa? Zu den Folgen eines Brexit für die EU

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